Bauverzögerung durch Nachbarbaustelle

Diskutiere Bauverzögerung durch Nachbarbaustelle im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Allerseits, ich hab auf meiner Baustelle mal wieder ein Problem. Auf dem Nachbargrundstück neben meinem Haus befindet sich ebenfalls eine...

  1. #1 Jojo0123, 24.05.2012
    Jojo0123

    Jojo0123

    Dabei seit:
    19.04.2012
    Beiträge:
    87
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Laie
    Ort:
    München
    Hallo Allerseits,

    ich hab auf meiner Baustelle mal wieder ein Problem. Auf dem Nachbargrundstück neben meinem Haus befindet sich ebenfalls eine Baustelle. Leider können auf Grund der Grundstücksgrößen keine 2 Kräne gestellt werden. Wir haben uns also versucht mit dem Bauträger des Nachbarn auf eine gemeinsame Krannutzung zu einigen, was dieser uns versagte. Wir mussten daraufhin den ganzen Kellerbau mit einem teureren Autokran durchführen um keinen 2 Monatigen Stillstand auf der Baustelle zu haben.
    Wir hatten damals eine schriftliche, nicht aber eine vertragliche, Absprache über den Bauablauf.
    Wir haben natürlich entsprechend dieser Absprache den Rohbau terminiert.
    Jetzt kommt es aber auf unserer Nachbarbaustelle wg. Lieferengpässen zu einer Bauverzögerung von einem weiteren Monat. Wir haben angboten dass der Nachbar für die restlichen Arbeiten unseren Kran mitbenutzen kann, dieser verneint aber weiterhin.
    Kann ich ihm meine Bauverzugsstrafen und ggf. Zinsmehraufwendungen/doppelbelastung in Rechnung stellen oder hab ich überhaupt keine Möglichkeiten in einem solchen Fall?

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

    Jojo
     
  2. #2 andreas2906, 24.05.2012
    andreas2906

    andreas2906

    Dabei seit:
    12.04.2012
    Beiträge:
    602
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Systemelektroniker
    Ort:
    Dresden
    Mal abgesehen, dass das mit dem Nachbarn schon jetzt großes Kino ist - wie soll das werden wenn ihr nebeneinander wohnt??? Was rechtlich möglich ist, wen und wie zu belangen weiß ich nicht - ist sicher eine Sache für einen Anwalt, da Gespräche ja nix zu nützen scheinen. Nichts desto trotz würde ich versuchen die Nachbarschaft zu retten - biete ihm Aufwandsentschädigung für die Mitnutzung o.ä. aber werd euch einig bei nem Bierchen.
    Wenn ihr euch jetzt schon nicht vertragt, wie wird das die nächsten Jahrzehnte?
    Nicht so auf Krawall gebürstet sein, dass geht schief, ihr schaukelt euch hoch, die Wohnqualität leidet, Polizei und Anwälte werden irgendwann Dauergäste und wir werden es vielleicht irgendwann in der Zeitung lesen oder im Fernsehr sehen.
    Streit bringt nix, werdet euch einig.

    EDIT: interessanter Beruf... lies doch mal bitte die Boardregeln
     
  3. #3 Jojo0123, 24.05.2012
    Jojo0123

    Jojo0123

    Dabei seit:
    19.04.2012
    Beiträge:
    87
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Laie
    Ort:
    München
    Mit meinen Nachbarn hab ich ja kein Problem, der kann da ja auch nix dafür. Das ist sein GU der so schwierig ist. Das mit Aufwandsentschädigung haben wir natürlich auch angeboten, aber er wollte seinen Kran umbedingt so stellen, dass nur er ihn nutzen kann.
    (Ok, Beruf wird geändert)
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 24.05.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    1) DU kannst Deinen Beruf nicht ändern, das kann nur Chefe!

    2) So lange der Kran des GÜ auch nur 10 cm über Euer Grundstück schwenkt, könnt ihr ihm das verbieten. Da er aber in den Zeiten, in denen der Kran nicht in Betrieb ist, diesen auf Freilauf schalten muss und der dann vom Wind über Euer Grundstück gedreht werden kann, muss er den Kran wegnehmen.
    Ihr habt bis zur Höhe X die "Lufthoheit" über Eurem Grundstück - lotrecht in Verlängerung der Grenzen!

    Macht ihm das klar mit der Konsequenz:
    Entweder kommen beide weiter oder er muss seinen Kran abbauen! Mal sehen, was er dann macht!
     
  5. #5 Gast036816, 24.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gibt es denn keinen versierten bauleiter, der das verantwortlich regeln kann. gegenseitige beeinflussung von drehkreisen durch kranstellung ist doch nichts neues. das ist doch kein grund für einen baustillstand. wenn du dich hast ins boxhorn jagen lassen, weil das mangels fachkompetenz elegant einfach war für nachbars unternehmer, wirst du kaum in der lage sein, ihm deine finanziellen nachteile jetzt überzuhelfen.

    ich sage mal, dein baupartner ist mit zu wenig fachkompetenz von kranbetrieb ausgestattet oder er nutzt das jetzt zum gelddrucken.
     
  6. #6 Jojo0123, 24.05.2012
    Jojo0123

    Jojo0123

    Dabei seit:
    19.04.2012
    Beiträge:
    87
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Laie
    Ort:
    München
    Vielen Dank schonmal für den Tipp Ralf. Vielleicht lässt sich mit der Methode etwas mehr Kompromissbereitschaft erzwingen. Ich werde das mal prüfen.

    Rolf:
    Lt. Aussage meines Bauleiters/Architekten werde ich es allgmein schwer haben in diesem Punkt da es keine Vertragliche Vereinbarung über Kranstandzeiten gab/gibt. Der für meinen Rohbau zuständige Bauunternehmer wäre eigentlich zu allem bereit, auch mein Bauleiter hat versucht dem GU des Nachbarn Kompromisslösungen anzubieten. Ein blöde Situation jedenfalls. Ich kann nur für meine zukünftigen Nachbarn hoffen dass sich deren GU in deren Belangen kooperativer zeigt als uns gegenüber.
     
  7. #7 Gast036816, 24.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    grundregel für einen reibungslosen baubetrieb ist erst einmal, dass derjenige, der den 2. kran aufstellt, sich nach dem ersten kran richten muss. d. h. der 2. kran steht möglichst weit weg vom nachbarkran, bei überschneidung der drehkreise muss die auslegerhöhe höher als beim ersten sein. beide krane können im stillstand festgelgt werden, z. b. mit 2 haken am rohbau oder an fertigteilen am boden abgespannt werden. schwenkbereiche über nachbars grundstück können eingeschränkt werden, was sich nicht immer ganz vermeiden lässt.

    für mich ist nicht der unternehmer des nachbarn das problem, eher haben dein unternehmer und dein bauleiter damit nicht umgehen können. beim nachbarn und seinem unternehmer wirst du keinen cent holen können.
     
  8. #8 Jojo0123, 28.05.2012
    Jojo0123

    Jojo0123

    Dabei seit:
    19.04.2012
    Beiträge:
    87
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Laie
    Ort:
    München
    Vielen Dank nochmal für alle Hinweise. Der GU unseres Nachbarn hat sich kooperativer gezeigt nachdem wir haben durchblicken lassen, dass wir seine Baustelle genauso wie er uns blockieren könnten. Auch die möglichkeit, die Rolf genannt hat, dass die beiden Kräne mit unterschiedlichen höhen eingesetzt werden wird jetzt in betracht gezogen (Ich frag mich nur warum mein Bauunternehmer, das nicht schon für den Keller gemacht hat ?!?)
    Auf jedenfall haben eure Anmerkungen schonmal sehr weitergeholfen. Ich lass euch wissen, wie´s letztendlich ausgegangen ist.
     
  9. bemi

    bemi

    Dabei seit:
    11.01.2007
    Beiträge:
    567
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurermeister
    Ort:
    NRW
    Wo kann man das nachlesen das es so ist?
    gruß
    bemi
     
  10. #10 flashbyte, 29.05.2012
    flashbyte

    flashbyte

    Dabei seit:
    07.10.2007
    Beiträge:
    466
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Spezi
    Ort:
    Z
    indem man bei Tante goggle die Stichwörter "baukran Lufthoheit" eingibt
     
  11. #11 JaquesTati, 29.05.2012
    JaquesTati

    JaquesTati

    Dabei seit:
    17.11.2010
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    beratend tätig
    Ort:
    50354
    Halt – Stichwort Lufthoheit – so einfach ist die ganze Angelegenheit nun auch wieder nicht. Prinzipiell ist die Aussage schon korrekt, dass man die Lufthoheit über sein Grundstück hat, aber es können sich auch Konstellationen mit der Folge ergeben, dass man als Eigentümer die Verletzung zeitlich befristet hinnehmen muss. Eine willkürliche Versagung kann auf Antrag der Gegenseite entsprechende Kosten nach sich ziehen.

    mfG

    JaquesTati
     
  12. #12 flashbyte, 29.05.2012
    flashbyte

    flashbyte

    Dabei seit:
    07.10.2007
    Beiträge:
    466
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Spezi
    Ort:
    Z
    nix anderes steht in einem der Top3 Treffer falls man sich mal die Arbeit macht und besagte Suchmaschine bemühen würde :konfusius
     
  13. #13 JaquesTati, 29.05.2012
    JaquesTati

    JaquesTati

    Dabei seit:
    17.11.2010
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    beratend tätig
    Ort:
    50354
    @flashbyte Applaus, Applaus

    Meine Anmerkung bezog sich auf Punkt 2) von Ralf Dühlmeyer – „..Ihr habt ... die "Lufthoheit" über Eurem Grundstück - lotrecht in Verlängerung der Grenzen!

    Und der Verweis auf die Verwendung einer Suchmaschine ist auch nicht so besonders hilfreich, alleine die Trefferliste auf der ersten Seite listet auch Einträge auf, die nicht auf eine eventuelle Einschränkung/Duldung hinweisen.

    Dank Suchmaschinen kann man sich sein Weltbild mit gefälligen Zitaten passend gestalten, nur leider entspricht dies nicht immer dem geltenden Recht. Und um mehr ging es mir nicht, ich wollte Jojo0123 nur darauf hinweisen, dass eine willkürliche Versagung unter bestimmten Umständen ihm zum Nachteil gereichen könnte.

    mfG

    Jaquestati
     
  14. bemi

    bemi

    Dabei seit:
    11.01.2007
    Beiträge:
    567
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurermeister
    Ort:
    NRW
    Mit dem verbieten würde ich aufpassen, den mit der Lufthoheitsgeschichte hätte man viel früher kommen müssen.
    Ihr habt es ja stillschweigend geduldet.
    Besser mal an einen Tisch setzen und Reden
    bemi
     
  15. #15 Jojo0123, 13.06.2012
    Jojo0123

    Jojo0123

    Dabei seit:
    19.04.2012
    Beiträge:
    87
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Laie
    Ort:
    München
    Fortsetzung der Story:
    Nachdem wir uns geeinigt hatten, dass wir unseren Kran zum ursprünglich zugesagten spätesten Termin stellen, den Nachbarn aber für die Hebezüge die er noch benötigt den Kran mitnutzen zu lassen. Nun hat der GU des Nachbarn (der Nachbar hatte bis vor kurzem von der ganzen Sache garnichts mitbekommen) das ganze doch wieder abgesagt, weil ich ihm nicht die ausschließliche und dauernde Nutzung unseres Krans garantieren konnte. Auf das Angebot wir könnten uns mit seinen Gewerksträgern absprechen wollte er nicht eingehen.
    Mitlerweile hat er seinen Abbautermin nochmal weiter nach hinten verschoben. Mein Rohbauer hat seine Leute in den Urlaub geschickt.
    Ein größerer Kran geht für mich leider nicht, weil der Stellplatz zu schmal ist. Möglich wäre ein Weiterbauen mit Autokran, aber das kostet etwa 4000,- mehr für die zwei bisher angesetzten Verzögerungswochen. Das lohnt sich also auch noch nicht so richtig.
    Mein Problem ist vorallem dass ich mich auf Zusagen dieses GU nunmal nicht mehr verlassen kann. Wie kann ich denn da meine Gewerke koordinieren? Die Baustellen sind nunmal voneinander abhängig. Der Nachbar liegt mir ja auch in den Ohren, dass er sobald alles fertig ist gerne seinen Garten anlegen möchte, ich aber in seinem Garten meine Baustellenzufahrt habe. Den GU interessiert das natürlich nicht, weil er dafür dann längst nicht mehr zuständig ist.

    Vielleicht hat jemand noch eine Idee. Ansonsten hoffe ich Euch wenigstens mit der Anekdote unterhalten zu haben.
    Wenn ich das nächste mal irgendwas baue, besorg ich mir gleich am Anfang nen Baufachanwalt.
     
Thema: Bauverzögerung durch Nachbarbaustelle
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. nachbarn blockieren baustelle forum

    ,
  2. nachbar blockiert baustelle

Die Seite wird geladen...

Bauverzögerung durch Nachbarbaustelle - Ähnliche Themen

  1. Bauverzögerung durch Fenstermonteur

    Bauverzögerung durch Fenstermonteur: Hallo zusammen, weil ich hier neu bin, poste ich mein Thema erstmal in "Sonstiges" kann aber gerne korrekt verschoben werden. Wir haben das...
  2. Vertragsstrafe geltend machen?

    Vertragsstrafe geltend machen?: Hallo, wir haben gerade ein Einfamilienhaus bauen lassen und haben eine Frage zum Thema Vertragsstrafe: Wir hatten in unserem Hausbauvertrag ein...
  3. Bauverzögerung durch Architekt

    Bauverzögerung durch Architekt: Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe folgendes Problem: Wir hatten dieses Jahr vor, unser Traum vom Eigenheim mit einem Neubau (KfW70)...
  4. Bauverzögerung und ärger mit den Ämtern

    Bauverzögerung und ärger mit den Ämtern: Guten Tag liebe Experten, erstmal ein Moin Moin von mir. Bin neu hier und hab doch gleich schon Fragen :) Zum Sachverhalt: am 05.09.2011 habe...
  5. Umgang mit Bauverzögerungen, die die Baufirma zu verantworten hat

    Umgang mit Bauverzögerungen, die die Baufirma zu verantworten hat: Was soll ich tun, wenn bereits erkennbar ist, dass die Baufirma Ihren offiziellen Übergabetermin nicht halten kann? Die Baufirma hat zu meinen...