Heizlastberechnung

Diskutiere Heizlastberechnung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; für Neubau. Architektin holt ein Angebot rein, welches eine Kopie von einem Kollegen war. Der Bauherr ist unser Kunde, will auch dass wir das...

  1. #1 Jürgen V., 25.05.2012
    Jürgen V.

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    für Neubau.
    Architektin holt ein Angebot rein, welches eine Kopie von einem Kollegen war.

    Der Bauherr ist unser Kunde, will auch dass wir das machen, also wurde Verhandlung geführt
    Preis ausgemacht. Vertrag nach VOB wurde von der Architektin vorgelegt und vom Chef unterschrieben.

    Ich habe Ihr dann geschrieben,

    Weiter benötige ich noch folgende Angaben bzw. Unterlagen
    diese sind vor allem:
    - Berechnung der Heizlast (EN 12831)
    - Auslegung der Heizflächen (Heizkörper bzw. Fußbodenheizung)
    - Berechnungen zum hydraulischen Abgleich

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung


    Reaktion kam keine. Nach Rückfrage wann die Angaben kommen.
    „ Die müssen sie liefern, ich habe keine Möglichkeiten dafür“

    NÖ ISS NE BRINGSCHULT, wenn wir das machen kostet das Geld! blablabla
    Ich mach da mal einen Nachtrag. Gesagt getan.

    Summe Nachtrag 450,- +

    Durch die lange blablabla Diskussion merkte ich die hat keine Ahnung von dem was ich haben will und WARUM .






    Mit gleicher Post übersende ich Ihnen das Nachtragsangebot.

    Der Gesetzgeber fordert durch die EnEV im § 14:
    „Beim erstmaligen Einbau von Einrichtungen,
    in denen Heiz- oder Warmwasser gespeichert wird, in Gebäuden und bei deren Ersetzung ist deren Wärmeabgabe nach anerkannten Regeln der Technik zu begrenzen.“


    Die VOB/C DIN 18 380 Absatz 3.5.1 schließt sich dem an, indem diese fordert:
    „Der Auftragnehmer hat die Anlagenteile so einzustellen, dass die geplanten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.“

    Ein paar Sätze weiter steht im selben Abschnitt.
    „Zu den für die Ausführung nötigen, vom Auftraggeber zu übergebenden Unterlagen gehören z.B. Berechnungen für Heiz- und Kühllast mit dem jeweils zugehörigen Rohrnetz- und Pumpenauslegungen, der Energiebedarfsausweis und die wesentlichen energiebezogenen Merkmale, die der Anlagenaufwandzahl zugrunde liegen,“ sowie „Leistungsdaten für Wärmeerzeuger und Wärmeüberträger.“

    Ein nicht ausgeführter hydraulischer Abgleich stellt einen Sachmangel der Leistung dar.
    Insofern ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Leistung somit nicht abnahmereif ist und der Kunde im Extremfall nichts zu bezahlen hat, bis der Mangel beseitigt ist.

    Mit freundlichen Grüßen



    Heute Ruft die an.

    Nachtrag wird abgelehnt.
    Die Kosten will die Kundin nicht bezahlen.

    AHA und jetzt?

    Alle schreien nach Heizlast, keiner will es beszahlen. Der blöde HB solls dann gratis erledigen.

    Wie macht ihr das.
     
  2. #2 MoRüBe, 25.05.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nu muss ich doch mal doof nachfragen:

    Wie kann denn die Anlagentechnik ausgeschrieben werden, wenn die Heizlast nicht bekannt ist? Das wird hier doch seit Jahren gepedigt :p

    Zur eigentlichen Frage: das bekommen wir "kostenlos" durch den WP-Hersteller geliefert. Letztendlich, genau wie Du schrubst, aufgrund von ep und hastenichtgesehn. Natürlich nicht kostenlos, ist ja irgendwo in der WP versteckt. Aber sieht zumindest kostenlos aus :D
     
  3. #3 Jürgen V., 25.05.2012
    Jürgen V.

    Jürgen V.

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    Ganz einfach.
    Grundriss an 3 HB, mach mal ein Angebot. Brennwert-Gas, HBH, Einrichtung wie zu sehen mittlere Qualität.
    Dann nimmste das günstigste, kopierst alles raus was auf den Urheber hinweist, verschikste nochmal,
    schon hat Frau Architektin ein HT LV.:konfusius

    Da kommt so ein blöder HB will noch mehr an wissen, nnnneeeeeeeee sowat, der soll doch nur Rohre verlegen.

    O-Ton ---Die Anderen mchen das auch ohne diesem gedönse :winken
     
  4. #4 MoRüBe, 25.05.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Aber wasn Glück, das das von nem Architekten kommt. Stell Dir vor, die gleiche Frage und nen BU/GÜ/BT als "Auftragggeber". Wat wär hier fürn Geschreie :mega_lol:
     
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