Dachgeschossausbau bei Grenzbebauung

Diskutiere Dachgeschossausbau bei Grenzbebauung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich bin neu hier und habe ein recht kompliziertes Problem. Wir haben ein sehr schmales Grundstück, welches früher von einem Bauernhof...

  1. #1 RainBow, 25.05.2012
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    Hallo,

    ich bin neu hier und habe ein recht kompliziertes Problem.

    Wir haben ein sehr schmales Grundstück, welches früher von einem Bauernhof abgetrennt wurde. Das Wohnhaus sowie alle Anbauten sind Grenzbebauung. Der derzeit bewohnte Teil des Hauses ist in den 1920er Jahren erbaut worden.

    Der älteste Teil des Hauses wurde um 1890 erbaut und war damals Wohnraum. 1950 in etwa wurde daran eine Garage angebaut und das Dachgeschoss wurde verflochten. Ist sozusagen nur noch ein Gebäude. Das aktuelle Wohngebäude ist an das alte Wohnhaus angeschlossen worden (Dachgeschoss ist nicht verflochten, da das Höhenniveau sehr verschieden ist) und bildet eine komplette Front zum Nachbarn. Das gesamte Gebäude steht vllt. 2 Meter vom Nachbargebäude entfernt, welches schon immer (soweit ich weiß) gewerblich genutzt wird.

    Jetzt haben wir das Dachgeschoss (Drempel, Dachstuhl und Dachziegel) vom ältesten Hausteil erneuern lassen. Der Dachstuhl der Garage ist noch in Ordnung, aber die Ziegel wurden ebenfalls erneuert.

    Nun überlegen wir, da der alte Hausteil einen separaten Eingang besitzt, das Dachgeschoss zum Wohnraum auszubauen. Das wir eine Baugenehmigung bräuchten ist uns klar, aber es heißt vom Nachbarn wir dürften das Dachgeschoss überhaupt nicht zum Wohnraum ausbauen, weil er dann sein Geschäftsgebäude dann nicht mehr veräußern könnte.

    Wir leben im Land Brandenburg und ich habe auch die aktuelle Bauverordnung vorliegen, finde aber nicht wirklich etwas zu diesem Thema.

    Danke für die Antworten.
     
  2. #2 Thomas Traut, 25.05.2012
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    Das muss sich vor Ort ein erfahrener Planer ansehen und mit der Gemeinde und der Bauaufsicht besprechen. Es gibt evtl. die Möglichkeit, mit einer Nachbarzustimmung ohne Eintragung einer Grunddienstbarkeit und einem Antrag auf Abweichung von der Bauordnung eine Baugenehmigung zu bekommen. Bei einer solchen Situation sind ggf. auch Brandschutzabstände zwischen den Gebäuden auf den betroffenen Grundstücken einzuhalten bzw. nachzuweisen.

    So etwas ist immer eine Einzelfallentscheidung und nicht aus der Ferne zu klären.
     
  3. #3 RainBow, 25.05.2012
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    Vielen Dank schon einmal.
    Eine Nachbarzustimmung werden wir nicht bekommen.

    Wäre es vllt. besser einen Architekten den Bauantrag stellen zu lassen?
     
  4. #4 Thomas Traut, 25.05.2012
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    Es muss ein Bauvorlageberechtigter sein. Entweder Architekt oder Bauingenieur.
     
  5. #5 RainBow, 25.05.2012
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    Danke!

    Wir haben einen Architekten aus Sachsen ersteinmal mit der reinen Planung des Innenausbaus und den Zeichnungen beauftragt. Also bekommt dieser jetzt noch den Auftrag die Anträge zu stellen. Hoffentlich stellt das kein Problem dar, das der Architekt aus Sachsen und nicht aus BRB kommt.
     
  6. #6 Thomas Traut, 25.05.2012
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    Bauvorlageberechtigt ist er, wenn er in der Architektenkammer Sachsen eingetragen ist. Hilfreich wäre es. wenn er sich mit den Eigenheiten im Brandenburgischen Baurecht ein bisschen auskennt.
     
  7. #7 RainBow, 25.05.2012
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    Hm, da finde ich ihn nicht. Vllt. sollten ich ihn mal anrufen.

    Bei ihm auf der Visitenkarte steht zumindest: Komplettplanungen im Hochbau, Bauberatung, Bauleitung (Wohn- und Geschäftshäuser, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Parkhäuser, Industrie- und Gewerbeprojekte).
     
  8. #8 RainBow, 25.05.2012
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    Ich habe gerade mal auf seiner Homepage geschaut und da stehen folgende Leistungen:

    Aufmaß
    Entwurfsplanung
    Genehmigungs- / Bauantragsplanung
    Ausführungsplanung
    Ausschreibung und Vergabe
    Bauleitung / Objektüberwachung
    Erstellen der Nachweise für den Wärme-, Schall- und Brandschutz
    Erstellen von Gutachten / Beurteilung von Schäden an Gebäuden

    Vielleicht haben ich ja Glück und ich finde ihn nur nicht, weil an der Homepage der Architektenkammer Sachsen gebaut wird.

    Danke ersteinmal!
     
  9. #9 Thomas Traut, 25.05.2012
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    Nach der Leistungsbeschreibung liest sich das für mich eher nach Bauing. Das muss aber nicht schlechter sein.:winken
     
  10. #10 RainBow, 26.05.2012
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    Hallo, schon möglich das er Bauingenieur ist.
    Bauplanungs- und Ingenieurbüro und er ist Dipl.-Ing.
    Hauptsache ist, er macht seine Sache gut und wir sind zufrieden und haben dann vllt. mehr Wohnraum.
    Aber alles steht und fällt mit dem Amt und den lieben Nachbarn!
     
Thema: Dachgeschossausbau bei Grenzbebauung
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