Vorfälligkeitsberechnung

Diskutiere Vorfälligkeitsberechnung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Wir haben in 2010 bei der isdochegal Kredit für einen Neubau aufgenommen. Gleichzeitig auch einen Antrag auf öffentliche Mittel...

  1. #1 InRo, 26.05.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.05.2012
    InRo

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    Hallo zusammen!

    Wir haben in 2010 bei der isdochegal Kredit für einen Neubau aufgenommen. Gleichzeitig auch einen Antrag auf öffentliche Mittel gestellt.
    Die Kredite bei der Bank haben wir sofort bewiliigt bekommen. Da wir aber das Geld noch nicht für den Bau verwenden konnten (wegen Antrag öffentliche Mittel), mussten wir jetzt schon ein ganzes Jahr Bereitstellungszinsen zahlen.
    Nun ist es soweit gekommen, dass wir die öffentliche Mittel nicht bekommen. Also haben wir den Kredit bei der Bank gekündigt.
    Jetzt haben die uns aber Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, was ja auch erst einmal normal ist.
    Aber: wenn wir keinen einzigen Cent der Kreditsumme angetastet haben und auch noch Bereitstellungszinsen gezahlt haben, haben wir dann das Recht darauf zu bestehen, dass die Bank die Bereitstellungszinsen in der Vorfälligkeitsentschädigung mit verrechnet?

    Wir finden das ziemlich ungerecht, wenn die Banken das nicht tun.

    Es ist wirklich dringend. Kann uns da jemand kompetente Tipps geben?
    Danke im voraus für alle die uns helfen.
     
  2. #2 Baufuchs, 26.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vereinfacht beschrieben:

    Bereitstellungszinsen berechnet die Bank für den Zeitraum, in dem zugesagte Darlehen nocht nicht abgerufen werden.
    Die Bank hat schon refinanziert, bekommt aber, weil Darlehen nocht nicht abgerufen werden nicht den vereinbarten Zinssatz vom Darlehnsnehmer. Also legt die Bank diese nicht abgerufenen Gelder zu schlechterem (weil kurzfristige Anlage) als mit dem Darlehnsnehmer vereinbarten Zins an. Die Differenz ist der Bereitstellungszins.

    Diese Bereitsstellungszinsen werden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht berücksichtigt.

    Übrigens:

    Wieso wurden bei unklarer Bewilligung der Fördermittel NRW überhaupt schon endgültige Darlehnsverträge abgeschlossen?
    Für die Beantragung der Fördermittel hätten doch vorläufige Darlehnszusagen ausgereicht.
     
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