Probleme nach Hauskauf....

Diskutiere Probleme nach Hauskauf.... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ist jetzt keine typische Finanzierungsfrage, aber evtl. kann mir jemand helfen. Wie haben ein Haus gekauft und wg. der Tatsache, dass...

  1. #1 theoretiker, 26.05.2012
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    Hallo,
    ist jetzt keine typische Finanzierungsfrage, aber evtl. kann mir jemand helfen.
    Wie haben ein Haus gekauft und wg. der Tatsache, dass nicht alles geprüft werden konnte, einen Teil X der kaufsumme einbehalten, bis geklärt ist, dass die Dinge i.o. sind. (Im Notarvertrag so beurkundet)

    Nun sollte die Bank die 2. Rate der Finanzierung auszahlen, tut es aber nicht, da wir noch nicht im Grundbuch eibgetragen sind. Grund dafür ist, dass der Vorbesitzer die Bestätigung, dass er das Geld erhalten hat (KAufpreis-x EUR Einbehalt) noch nicht an den Notar geschickt hat. Der Notar hat wohl schon eine "Mahnung" geschickt wg. der fehlenden Bestätigung.

    Wer kommt nun für Kosten auf, die uns entstehen ?? (u.a. Dispozinsen von 12% usw)??
     
  2. #2 Niederbayer, 27.05.2012
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    Im Grundbuch werdet Ihr euch doch sicher eine Vormerkung eintragen lassen haben. Somit könnt ihr bezahlen und seit auf der sicheren Seiten. Die Auflassung (Eigentumsumschreibung) wird normalerweise erst nach Bezahlung des kompletten Kaufpreises gemacht. Warum kommen Kosten auf euch zu, wenn die Bank die 2. Rate nicht auszahlt? Ist doch Problem des Verkäufers.
     
  3. #3 tanzbaer, 27.05.2012
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    IANAL. Red mit dem Notar, er hat den Vertrag ja aufgesetzt. Je nach Ausgestaltung, kann durch die fehlende Bestätigung des Verkäufers die 2te Rate ja noch gar nicht fällig sein. Die Bestätigung des Kaufpreises ist im Normalfall ja für die wesentliche Leistung des Verkäufers (nämlich Dir das Eigentum an dem Haus zu verschaffen) nicht ganz unwichtig.

    Ich persönlich würde weder auf Zahl doch, noch auf Zahl doch nicht Kommentare hier aus dem Netz hören. Ich würde beim Verkäufer anrufen und fragen warum er die Bestätigung nicht schickt. Bei der Bank würde ich anrufen und fragen warum Sie nicht zahlt, das Argument der Bank hätte ja schon bei der ersten Zahlung ziehen müssen. Die Bank interessiert die Sicherheit und die wird üblicherweise über den Notar mittels Auflassung abgesichert. Und ich würde mich bei allem mit dem Notar und zur Not weiterem Anwalt absichern.

    Grüße

    tanzbaer
     
  4. Seev

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    Also wenn im KV geregelt ist, dass noch ein Teil des KP einbehalten werden kann, dann sollte dort auch geregelt sein, wie es in den möglichen Fällen abzulaufen hat, ob / wer dann in Verzug kommt und dann die Verzugszinsen zu zahlen hat. Es wäre Sache des Notars (gewesen) Euch darüber beim KV-Termin umfassend aufzuklären und entsprechendes im KV aufzunehmen. Also zuerst dort nachfragen.
     
  5. #5 theoretiker, 27.05.2012
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    Hm,
    hab ich wohl etwas unklar formuliert.
    Kaufvertrag wurde Ende Februar unterschrieben. Im Notarvertrag wurde aufgenommen, dass aufgrund besonderer Umstände nicht alles am Haus auf Funktion geprüft werden konnte und vertraglich ein Sicherheitseinbehalt von 5% der Kaufpreises vereinbart.

    Dann 3 Wochen warten (Vorkausrecht der Stadt usw geprüft) und die Zahlungsaufforderung kam vom Notar.
    Es wurde von der Hausbank die komplette Kreditsumme aus deren Anteil an den Verkäufer überwiesen, von der BayernLB 80% des dortigen zinslosen Darlehens und von der KFW 80% des dortigen zinsverbilligten Darlehen, auch beide direkt an den Verkäufer, der Rest aus dem Eigenkapital.

    Der Verkäufer hat dann dem Makler telefonisch Bescheid gegeben, dass das Geld angekommen ist und Ende März fand die Übergabe statt und wir begannen mit den Renovierungsarbeiten,Makler/Grunderwerbssteuer/Notarkosten sind bereits aus Eigenkapital bezahlt worden. Nun sollte die 2.Rate aus den LB/KFW Darlehen abgerufen werden und dann kam eben die jetzige Situation.

    Der Notar hatte dem VK schon ein FOrmblatt geschickt, dass er nur unterschreiben sollte, es aber nicht getan hat. Vor 2 Wochen hat der Notar eine Erinnerung an den VK geschickt. Habe dem VK auch angerufen und auf die Mailbox gesprochen.

    Somit muss ich notfalls mit meinem Konto ins Minus gehen (wäre problemlos möglich) und muss dann 10% Zinsen zahlen für Geld, was ich für 0%, bzw. für 2,7% bereit steht.
     
  6. KlausK

    KlausK Gast

    Wieso habt Ihr schon eine Rechnung für die Grunderwerbssteuer?
     
  7. #7 Baufuchs, 28.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wohl deshalb, weil die schon unmittelbar nach Vertragsabschluss berechnet wird.

    Für die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer kommt es auf die Eigentumsumschreibung nicht an.
     
  8. #8 Gast217, 28.05.2012
    Gast217

    Gast217 Gast

    Es liegt ein Kaufvertrag vor.

     
  9. #9 Gast217, 28.05.2012
    Gast217

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    Und zur eigentlichen Frage würde ich folgenden Tipp abgeben, wenn denn der Verkäufer schuldhaft verzögert, dann der Verkäufer. Aber das müsste erst mal festgestellt und der Anspruch durchgesetzt werden.

    Wie Tanzbaer schon schreibt einfach noch mal selbst mit dem Verkäufer in Kontakt treten. Es kann viele Gründe geben, warum er noch nicht reagiert hat und die findet man nicht raus, wenn man nicht miteinander redet.

    Marion :)
     
  10. #10 theoretiker, 28.05.2012
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    Ja,
    wenn dieser aber nicht erreichbar ist, bzw. nicht zurückruft ??

    Werde morgen nochmal mit dem Notar sprechen.
     
  11. #11 fmjuchi, 28.05.2012
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    Vielleicht hätte "dieser " einfach nur gerne sein Geld. Sicher, dass der Eigentumsübergang bereits nach Zahlung des Teilbetrages vereinbart ist?

    Außerdem besteht die Möglichkeit, die Grundschuld zur Kaufpreiszahlung bereits vor Eigentumsübergang einzutragen.
     
  12. #12 theoretiker, 29.05.2012
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    Es geht ja nur darum, dass der Verkäufer bestätigen soll, dass er den 1. Teilbetrag bekommen hat !
     
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