Blower Door Messung - Zwischenwand undicht !?

Diskutiere Blower Door Messung - Zwischenwand undicht !? im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Zusammen, ich habe einen besonderen Fall und bitte euch um Aufklärung. Ich habe bei einen Haus mit zwei Wohnungen eine...

  1. #1 DKV Energie, 29.05.2012
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    Hallo Zusammen,

    ich habe einen besonderen Fall und bitte euch um Aufklärung. Ich habe bei einen Haus mit zwei Wohnungen eine Blower-Door-Messung nach DIN 13829 durchgeführt. Diese Wohnungen sind komplett getrennt (Nur über den Balkon / Terrasse miteinander verbunden). Die zwei Wohnungen haben eine 24 cm dicke Kommunwand, die im Bereich der Bäder nicht verputzt wurde, sondern mit Rigips beidseitig verkleidet und gefliest wurde. Bei der Messung haben wir feststellt, wie schlecht die Zwischenmauer gemauert wurde. Alle Sanitärkörper und Rohr-Durchführungen weisen große Leckagen auf. Und jetzt kommt die Besonderheit:

    Wenn bei den beiden Wohnungen alle Fenster und Türen geschlossen sind, erreichen wir bei Beiden einen Wert unter 1,3, wenn aber in der nebenliegenden Wohnung eine Öffnung entsteht, erreichen wir einen Wert über 3,5. Die Zwischenwand hat in der Messung der Gebäudehülle eigentlich keine Bedeutung, sondern nimmt nur bei der Teilmessung eine besondere Rolle ein.

    Können wir die Ergebnisse der Teil-Messungen so bestätigen?
    Muss die Zwischenwand abgedichtet werden?

    Danke für Hilfe und herzliche Grüße,

    Daniel
     
  2. #2 Baufuchs, 29.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei gemauerten Wänden, die i.d.R. keine vermörtelten Stossfugen haben, wird die Luftdichtigkeit durch den Wandputz hergestellt.
    Fehlt dieser, gibts das bei Dir festgestellte Ergebnis.
     
  3. #3 DKV Energie, 29.05.2012
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    Die Zwischwenwand ist mit Rigips beidseitig verkleidet und zum Teil gefliest (zwei Badräume in jeweiliger Wohnung), die Masivmauer ist aber hinten nicht verputzt und somit auch undicht. Ich habe die Messung mit geschloßenen Fenster und Türen durchgeführt. Bei der Zwischenwand habe ich keine Leckage festgestellt. Durch Zufall stellte ich bei der 2-ten Messung fest, dass das gekippte Fenster in der ersten Wohnung den unterschied der Leckage in der 2-ten Wohnung verursachte. Wenn ich alle Fenster in der nebenligenden Wohnung schließe, wird die Lackage nicht mehr spürbar. Kann ich die Messwerte mit geschlossenen Fenstern bestätigen ?
     
  4. #4 Baufuchs, 29.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was sollst Du denn bestätigen? Doch wohl Luftdichtigkeit der Gebäudehülle, oder?

    Ist dass evtl. quasi ein Doppelhaus geteilt nach WEG Gesetz?
    Wurde den einzelnen Eigentümern Luftdichtigkeit der Wohnungen zugesichert?
     
  5. #5 Alfons Fischer, 30.05.2012
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    m.E. ist die Anforderung an die Luftdichtheit eine "Gebäudeeigenschaft", ist also für das gesamte Gebäude (in einer Einheit gemessen) einzuhalten.
    Das Problem hier ist aber: Es geht gar nciht als eine Einheit zu messen. Also kann man nur in Anlehnung an die DIN messen.
    Zum Beispiel mit zwei Blower-Door-Geräten parallel. Jeweils gleichen Druck einregulieren, zwei Werte ablesen und addieren und gemeinsam auswerten (aber nicht so einfach). Oder eine Schutzdruckmessung: also in der zweiten Wohnung mit einem zweiten Gerät exakt den gleichen Wert einregulieren (zweite fachkundige Person erforderlich) und damit ausschließen, dass es zu einer Durchströmung der Trennwand kommt... Auswertung dann für jede Wohnung für sich, getrennt...

    Unabhängig hiervon wäre zu prüfen, ob nicht andere Erfordernisse in diesem Zusammenhang ein Problem darstellen können:
    - können durch die geringe Luftdichtheit der Trennwand Schäden entstehen?
    - Schallschutz + Brandschutz eingehalten?
     
  6. DaFunk

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    Hallo,

    wir eine etwas andere Situation, aber es interessiert mich trotzdem die Durchführbarkeit des BDT.

    Zu den Rahmenbedingungen:
    - Doppelhaushälfte
    - "Bautenstand": kurz nach Vertragsunterzeichnung
    - BDT Durchführung auf unsere Kosten wurde vertraglich zugesichert.
    - Real geteilte Häuser mit folgender Trennwand (gemäss BLB): "Kellergeschoss-*Haustrennwände als
    Kalksandstein-*Mauerwerk (d = ca. 15 cm) nach Statik." und "Die Wandoberflächen bleiben unbehandelt." Zusätzlich in den EG/OGs: "2 schalige Haustrennwände in den aufgehenden Geschossen als
    Kalksandstein-*Mauerwerk (D = ca. 15 cm). Dehnfuge mit
    Mineralwollfüllung."
    - Bei allen Wohnräumen sollen Fugenverspachtelt und mit Rauhfaser tapeziert werden
    - Im Bad (welches auch an der Haustrennwand liegt) soll folgendes ausgeführt werden: "Die Abdichtung der spritzwassergefährdeten Bereiche im Baderfolgt nach dem ZDB - Merkblatt "Verbundabdichtungen".
    - Einbau einer KWL mit WRG

    Zu meinen Fragen:
    - Ist hierbei mit Problemen bei der Durchführbarkeit des BDT zu rechnen (hinsichtlich der Luftdichtheit der Haustrennwand)? So wie ich es verstanden habe, werden die Wände nicht vollflächig verputzt.
    - Kann hier auf eine Luftdichheit der DHH als einzelnes unsererseits bestanden werden, oder muss das gesamte Doppelhaus als luftdichte Einheit angesehen werden?
     
  7. #7 Baufuchs, 31.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei Realteilung ist jede DHH ein eigenes Gebäude, es ist einzeln zu messen.
     
  8. DaFunk

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    hehe, dann hätte ich ja die restlichen details gar nicht aufführen müssen.

    danke für die kurze antwort! ;)
     
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  1. kann eine kommunwand undicht werden

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