Ausnahmen im Architektenvertrag

Diskutiere Ausnahmen im Architektenvertrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, für die Weiterführung unseres Hausbaus und der Beauftragung eines neuen Architekten für die LPH5 bis LPH 8 steht im Architektenvertrag:...

  1. Gwenny

    Gwenny

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    Hallo,

    für die Weiterführung unseres Hausbaus und der Beauftragung eines neuen Architekten für die LPH5 bis LPH 8 steht im Architektenvertrag:

    Von den Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen des in §33 HOAI beschriebenen Inhalts sind folgende Arbeitsschritte ausgenommen und nicht vom AN zu erbringen:

    LPH 6:
    • Ermitteln und Zusammenstellten von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

    LPH 8:
    • Führen eines Bautagebuchs (wird von der Baufirmen geführt)
    • (Mitwirkung an der) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln

    Kann mir jemand bitte erklären, was sich hinter den Ausnahmen verbirgt. Natürlich wird auch der Architekt dazu befragt, möchte aber gerne auf Augenhöhe ins Gespräch rein.

    Vielen Dank und Grüße von Gwenny
     
  2. #2 Gast036816, 30.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hat er denn auch dazu passend sein honorar gemindert?

    will der kollege in phase 6 nicht die leistungsbeschreibungen erstellen? wie soll dann die beauftragung erfolgen? auf welcher grundlage?
     
  3. Baumal

    Baumal

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    kann mir bitte jemand erklären, weshalb dieser
    unsinn bei einem popeligen EFH fruchten soll?
     
  4. H.PF

    H.PF

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    Sorry... Aber genau DAS sind wichtige Punkte die ein Architekt für den Bauherrn erbringen soll...

    Genau das ist doch das entscheidende: Vernünftige LVs, vernünftige Abnahmen...

    Würd ich so nicht unterschreiben ausser es gibt irgendwelche handfesten Gründe dafür die ich jetzt bei dir noch nicht kenne
     
  5. Gwenny

    Gwenny

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    Habe gerade mit dem Architekten gesprochen.
    Seiner Meinung nach betreffen diese Ausnahmen nur die Aufgaben zur TGA. Unter "anderer an der Planung fachlich Beteiligter" versteht er Statiker, Energieberater, Lüftungsbauer, Elektriker, Sanitär und Heizung.

    Das Führen eines Bautagebuches soll von der Baufirmen gemacht werden, jede Woche wird das von Ihm überprüft und in seine Unterlagen überführt.

    Wie bewertet ihr diese Aussagen?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Abnahmen anderer Fachleute:
    Sind die denn überhaupt (ausser Statiker) beauftragt?
    Bei den Bewehrungsabnahmen des Statikers bin ich schon aus Selbstschutz dabei. (Nein, ich misstraue meinem Statiker nicht). Denn wenn der Anordnungen gibt, müssen die noch vor der Betonage umgesetzt werden. Das zu überwachen ist wiederum mein Job = meine Haftung!

    2) Bautagebuch
    Das Bautagebuch der Firmen hat einen anderen Sinn als das des Architekten. Die Firmen notieren für SIE wichtige Dinge.
    Das Bautagebuch des Architekten hingegen soll sowohl das Tun der Handwerker als auch des Architekten dokumentieren.
    Auch hier ist wieder der Selbstschutz Teil der Arbeit. Wie will ich nachvollziehen, wann ich dem Polier X Anweisung Y gegeben habe, wenn ichs nicht im Bautagebuch notiere.

    Wenn es aber schon wegfallen soll, dann ist das Honorar der LP 8 entsprechend zu mindern!

    3) LP 6
    Wie stellt sich der Kollege denn vor, dass aussagekräftige und vor allem vergleichbare Angebote zu Stade kommen sollen?
     
  7. ktown

    ktown

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    Hier will ein Kollege völlig risikofrei Kohle verdienen.
     
  8. Gwenny

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    Beauftragung durch wen? Durch uns als Bauherr oder durch den Architekten?
    Bisher wollten wir ja mit einem GU zusammenarbeiten. Daher haben von den Gewerken Lüftung, Elektrik, Sanitär und Heizung schon Angebote und wollen auch mit diesen zusammenarbeiten. Statik und Energiepass haben wir auch schon durch den GU.

    Aber irgendwie habe ich so das Gefühl, dass wir uns schon wieder weiter auf die Suche nach einem ordentlichen Architekten machen müssen :fleen
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Aufträge erteilt IMMER der Bauherr - ausser er hat jemandem schriftliche Vollmacht erteilt!

    Bei GU gehts also nur darum, ob der diese Leistungen (Fachplanungen) inkludiert hat oder nicht.

    Zum Thema Abnahme bitte mal lesen:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?53087-Was-bedeutet-Abnahme

    Thema Abnahme und Architekt:
    Der Architekt / Bauleiter fürht die Abnahme nicht durch (ausser der Bauherr hätte - was sehr unklug wäre - dem A. eine Vollmacht erteilt), sondern begleitet den Bauherren und hilft ihm, in dem er auf Dinge hinweist, die der Bauherr nicht gesehen hat und in dem er Einschätzungen zu den Punkten des Bauherren abgibt.

    Dies gilt auch für die techn. Gewerke, die der Architekt nicht plant und überwacht, da er diese in seiner Planung berücksichtigen muss.
    Hier wird der Architet nicht sagen: Die Leitung XY ist falsch dimensioniert, weil ihm dazu in aller Regel das Fachwissen fehlt.
    ABER: Er muss dem Bauherren z.B. sagen, wenn die Leitung so liegt oder bemessen ist, dass andere Gewerke ihre Arbeit nicht fachgerecht oder nur unter Mehraufwand erbringen können.
    Denn diese Schnittstellenkoordination ist wiederaum Aufgabe der Architekten.

    Beispiel: Eine an sich völlig fachgerecht verlegte Eltleitung liegt an einer Stelle, an der später noch eine Bohrung erfolgen muss. Die Bohrung war dem Eli bekannt.
    Die Leitung ist nicht mangelhaft, wohl aber ihre Lage.
    Daher muss das ins Abnahmeprotokoll. Das muss dem Bauherren aber einer sagen. Und das ist der Architekt!
     
  10. #10 Gast036816, 30.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich fürchte, ihr müsst euch erst einmal schlau machen lassen, was sich hinter eurem konstrukt verbirgt und welche risiken auf euch warten. wenn ich hier lese, wir wollen mit einem gu zusammenarbeiten, von dem wurde statik und energiepass bereits geliefert und es wurden bereits angebote für lüftung, elektrik, sanitär und heizung eingeholt, dann ist doch sicher, dass hier etwas in eine ganz falsche richtung läuft.
     
  11. ktown

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    Also wenn ein GU beauftragt werden soll, dann benötigt man den Architekten ja hauptsächlich um dem GU auf die Finger zu schauen und bei Abnahmen eine Person mit Fachwissen dabei zu haben.
    Somit fällt die Massenermittlung und die LV-Erstellung raus.
    Bautagebuch finde viele lästig und versuchen es zu vermeiden. Kann aber bei späteren Streitigkeiten recht hilfreich sein.
    Den Passus der Abnahme würde ich dem Architekten nie und nimmer entziehen.
     
  12. Gwenny

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    Richtigstellung: Ich habe hier ja schon in anderen Unterforen gepostet. Sicherlich errinnern sich einige daran. Also wir haben bis zur LPH4 mit GU zusammengearbeitet. Für LPH5-8 wollen wir aber nicht mehr mit dem GU, sondern mit einem Architekten (völlig unabhängig vom GU) unseren Hausbau realisieren. Die o.g. Angebote der Gewerke haben wir schon. Natürlich soll der Architekt die auch nochmal angucken, ob die korrekt sind. Ob im Endeffekt wirklich mit denen gebaut wird, wird sich am Ende zeigen.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Also nochmal zum mitschreiben:

    Ihr habt eine Genehmigungsplanung von X
    Diese wollt Ihr jetzt in Einzelvergabe nach Ausführungsplanung und mit Überwachung durch einen Architekten umsetzen (lassen).
    Richtig?

    Dann braucht Ihr LP 6. Natürlich macht der Architekt diese (erstmal) nicht für die Haustechnik, dafür gibts Fachplaner!
    Aber für alle anderen Gewerke!
     
  14. Gwenny

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    Korrekt

    Also LP 6 komplett!? Inklusive "Ermitteln und Zusammenstellten von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter"? Dieses ("Ermitteln [...] fachlich Beteiligter") macht er aber nicht für die Haustechnik.
    Habe ich zumindest das richtig verstanden?
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Genau. Ein vernünftiges LV beruht nun mal auf konkreten Massen.
    Alles, was "echter" Hochbau ist, fällt in die Zuständigkeit des Architekten. Also vom Bagger, der das Loch macht, über Maurer, Zimmerer und Dachdecker bis hin zum Maler.
    Dafür erstellt der Kollege in LP 6 Massen und LVs und hilft Euch in LP 7 bei der Vergabe der Aufträge.

    Für die Haustechnik - Elt, Sani, Hzg, Lüftung, Aufzug, Telekommunikation usw. - machen das entweder Fachings oder (sofern er das kann) der Architekt gegen ein weiteres Honorar.
    Das braucht der Kollege aber nicht ausschliessen - das ist sowieso aussen vor!
     
  16. ktown

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    bedeutet, dass der Architekt z. B. Deckendurchbrüche die der Fachplaner benötigt in seinem Rohbau-LV mit aufnehmen muß.
     
  17. Gwenny

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    Hallo,

    zum Stand der Dinge. Die fraglichen Punkte wurden rausgenommen und wir sind bisher sehr zufrieden mit dem Architekten.
     
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