Unternehmererklärung erforderlich?

Diskutiere Unternehmererklärung erforderlich? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, wir sind Besitzer eines Einfamilienhauses welches wir bewohnen. Das Haus ist Baujahr 1964, und wir haben es 2000 erworben. Dieses Jahr...

  1. diy01

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    Hallo,

    wir sind Besitzer eines Einfamilienhauses welches wir bewohnen.
    Das Haus ist Baujahr 1964, und wir haben es 2000 erworben.
    Dieses Jahr haben wir eine Dämmung der gesamten Aussenfassade vornehmen lassen. (WDVS 140mm S** Therm-System)
    Desweiteren wurde ein Flachdach neu gedeckt und sämtliche Fenster erneuert.

    Wir haben das ohne KfW Fördergelder ausgeführt.

    Meine Frage ist, benötigen wir gemäß des EnEV eine Unternehmererklärung von den ausführenden Handwerkern?
    Muss sonst noch irgendetwas wichtiges beachtet werden?

    Vielen Dank im voraus
     
  2. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Die Ausführenden Handwerker müssen Ihnen sogar für die Maßnahme eine Fachunternehmererklärung ausstellen.
     
  3. diy01

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    Das ist ja lustig,
    keiner der Handwerker, weder Tischler, Dachdecker noch Maler hat dahingehende Anstalten gemacht.
    Im Gegenteil, ich hörte sogar mal die Aussage "Wieso, euch kann doch keiner zwingen euer Haus zu dämmen"
    Bin ich als Bauherr in der Pflicht die Unternehmererklärungen einzufordern, was passiert, wenn wir keine bekommen?
     
  4. Neutal

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    Ihnen wird nichts passieren. Die Unternehmererklärung haben die Handwerker auszufüllen, die Energetische Verbesserungen durchgeführt haben. Z.B Einbau neuer Fenster, WDVS, nachtr.Kerndämmung.....Dämmung oberster geschoßdecken usw.
     
  5. diy01

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    Hallo,
    vielen Dank für Info!
    Eine Frage hätte ich noch, wenn das Haus in den nächsten Jahren verkauft werden müsste, wird ein Energieausweis erforderlich sein.
    Werden dann die Unternehmererklärungen nützen, auch wenn sie schon älter sind?
    Kann ich meinen "ahnungslosen" Handwerkern einen Vordruck für die Unternehmererklärung zur Verfügung stellen?
    Danke
     
  6. Neutal

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    Ich wußte selber anfangs nicht, das ich diese Erklärung ausstellen muß. Die Ereklärung muß vom Bauherren min. 5 Jahre aufbewahrt werden und soll der zuständigen Bauausichtsbehörde auf verlangen vorgelegt werden. Für die Unternehmer die keine solche Erklärung ausgefüllt haben, droht ein Bußgeld von bis zu 10000€. Ich habe allerdings noch nie gehört, das sich jemand wirklich diese Erklärung ansehen wollte. Das Personal der Behörden würde überhaupt nicht ausreichen um auch nur Stichprobenweise eine Kontrolle durchzuführen. Verschiedene Ausführungen der Fachunternehmererklärung findet man über Google. Ich habe meine eigenen.
    Zum Thema Hausverkauf: Jeder Käufer wird sich natürlich gerne den Energieausweis vorlegen lassen. In meinen Augen immer mit vorsicht zu genießen, da je nach angewandten Rechenverfahren Schwachstellen auch schöngerechnet werden können. Ich finde den allgemeinzustand des Hauses wichtiger, kann im Gegensatz zu Laien aber auch Schwachpunkte erkennen und bewerten.
     
  7. #7 Skeptiker, 31.05.2012
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    Das hängt von der Objektgröße ab. Für das durchschnittliche EFH stimmt Deine Aussage sicherlich, für größere Objekte (in einigen LBOen "Sonderbauten"), will die Bauaufsicht zur Abnahme alle sehen und als Bauherr tut man gut daran, zum Zeitpunkt der Fertigstellungsmeldung an die Bauaufsicht und vor Schlußzahlung an die AN von diesen alle Fachunternehmererklärungen einzusammeln, denn danach bleibt nur noch Betteln. :shades
     
  8. diy01

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    Oh oh,
    die Schlusszahlungen sind bereits geleistet, ich hoffe wir kommen ohne zu betteln an die Erklärungen ran.
     
  9. Mark

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    Mal vom formaljuristischen abgesehen, kann man diese Erklärungen eh in die Tonne werfen. Sinngemäß steht da nur "Hiermit bestätigen wir, dass nach unserer Maßnahme xy, die Bauteilanforderung Zeile Schießmichtot nach Tabelle Anlage 3 der EnEV eingehalten sind." Dieser Satz kann in den meisten Ländern auch auf der Rechnung stehen.

    Vorausgesetzt, die Anforderungen sind tatsächlich auch eingehalten. Bei WDVS mit 14 cm Dicke und Baujahr 1964 kann man da ohne irgend eine Berechung davon ausgehen.

    Wenn irgendwann mal ein E.weis erstellt werden soll, braucht der Aussteller nicht diese ominöse Erklärung, sondern eben die Angabe der Dämmstoffdicke und Wärmeleitfähigkeit.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 31.05.2012
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    ich kenne das: die wenigsten Handwerker wissen, dass sie diese Erklärungen ausstellen müssen.
    Am besten, Ihr sucht Euch irgendeinen Vordruck dafür im Internet, druckt ihn aus, lasst den Handwerker das entsprechende ankreuzen und dann unterschreiben. Ist für alle Beteiligten wahrscheinlich der geringste Aufwand.
     
Thema: Unternehmererklärung erforderlich?
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