Effizienz 70-Standard / Nachweis

Diskutiere Effizienz 70-Standard / Nachweis im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo liebe Forengemeinde, wir haben ein Fertighaus der Firma "ist ja egal" :winken gebaut. Die Firma wirbt mit Effizienz 70-Standard für unser...

  1. #1 Hautameki, 30.05.2012
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    Hallo liebe Forengemeinde,

    wir haben ein Fertighaus der Firma "ist ja egal" :winken gebaut. Die Firma wirbt mit Effizienz 70-Standard für unser Haus.

    Wir haben kein Darlehen der Kfw-Bank in Anspruch genommen, da es sich von dem Zinssatz nicht gelohnt hätte.

    Bei den warmen Temperaturen der letzten Tage, habe ich mich gewundert, dass sich unser Haus in manchen räumen so aufgewärmt hat (26°). Jetzt wollte ich einmal eure Meinung dazu wissen. Ist diese Temperatur mit der Effizienzklasse 70 vereinbar? Sollte ich ein Ernergieausweis erstellen lassen? Was hätte ich für eine rechtliche Handhabe gegen die Fetigbauhausfirma, sofern der Grenzwert überschritten wird.

    Gruß,
    hautameki
     
  2. #2 Thomas Traut, 30.05.2012
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    1. Ist Eff. 70 vertraglich vereinbart?
    2. Der EnEV-Nachweis müsste eigentlich sowieso vorliegen, da er öffentlich-rechtlich gefordert ist.
    3. Ohne viel speicherwirksame Masse steigt die Raumtemperatur bei hohen Außentemperaturen i.d.R. schneller als bei höherer Speicherfähigkeit. Das hat erst mal nichts mit dem Dämmstamdard zu tun.
     
  3. #3 feelfree, 30.05.2012
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    feelfree Gast

    Ich vermute (Achtung Laie): Ob dein haus KfW70-konform ist oder nicht, hat erstmal nichts mit der Innentemperatur im Sommer zu tun. Die wird im wesentlichen durch die Aufheizung durch direkte Sonneneinstrahlung durch deine Fenster bestimmt.
     
  4. R.B.

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    Dem schließe ich mal an. Der Dämmstandard nach KfW hat mit dem Aufwärmen im Sommer nicht viel zu tun.

    Dazu einfach mal mit der Temperaturleitfähigkeit (nicht verwechseln mit Wärmeleitfähigkeit) der Materialien auseinandersetzen. Es macht hier einen erheblichen Unterschied ob eine Wand beispielsweise aus Beton, Ziegel o.ä. besteht, oder ob es sich um einen Holzrahmenbau handelt.

    Wenn dann noch zusätzlich große Fensterfläche ohne Verschattung in´s Spiel kommen, ist es fast unvermeidlich, dass sich die Räume aufheizen. Dem kann man nur entgegenwirken wenn man aktiv eingreift, sprich die Räume kühlt.

    Im einfachsten Fall nutzt man dafür die kältere Luft während der Nachtstunden, doch im Hochsommer reicht das auch nicht aus. Dann muss man aktiv mit einer Klimaanlage nachhelfen oder halt warten, bis die Außentemperaturen wieder sinken.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Hautameki, 31.05.2012
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    Wäre es denn trotzdem sinnvoll die Energiewerte überprüfen? Effizienz 70 wurde vertraglich vereinbart...
     
  6. Neutal

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    Für eine Beurteilung wäre es wichtig den Wandaufbau und die Lage der Fensterflächen zu kennen.
    Eien Wand im HRB mit mineralwolle gedämmt, hat mitunter einen besseren U Wert als eine mit Zellulose oder Weichfaser gedämmte Wand. Zellullose und Holzweichfaser haben aber eine höhere Wärmeamplitudendämfung, dh. die Zeit die ein Wärmestrom von aussen nach innen benötigt ist bei Mineralwolle geringer als bei Zellulose. Bei den meisten mit Zellulose gedämmten Häusern braucht der Wärmestrom so lange um die Wand zu durchdringen, das am Abend die Restwärme mit der kühleren aussenluft wieder entweichen kann. Wahrscheinlich habe ich mich gerade auf die schnelle verhaspelt, hoffe aber das Problem verständlich gemacht zu haben.
    Ist allerdings viel Fensterfläche vorhanden, hilft nur beschatten.
     
  7. #7 Thomas Traut, 31.05.2012
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    Dann soll der Hersteller den EnEV-Nachweis rausrücken. Ob er aber dazu überhaupt verpflichtet ist, lässt sich ohne Kenntnis des Vertrags nicht sagen. Genausowenig, ob KfW 70 Vertragsbestandteil war. Irgendeine Werbung wird da wohl nicht maßgebend sein. Ich nehme an, dass die Hausabnahme erfolgt ist. Damit läge der Nachweis der Vertragsverletzung bei Dir.
     
  8. R.B.

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    Ich würde sagen, normalerweise überprüft man so etwas vor dem Kauf. Letztendlich will man ja wissen wofür man sein Geld ausgibt.

    Die reinen Zahlen aus dem EnEV Nachweis helfen Dir bei der Beurteilung aber nur bedingt weiter. Dafür brauchst Du schon die Details zum Wand und Dachaufbau.

    Gruß
    Ralf
     
  9. Taipan

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    Na aber sowas von ...

    Der von Dir gesuchte Begriff heisst Temperaturamplitudendämpfung (TAD) und breschreibt, wieviel der Tagesspreizung der Aussenluft an der Innenoberfläche ankommt.

    Der von beschriebene Begriff ist die Temperaturamplitudenverschiebung (TAV) und beschreibt, Um welchen Zeitraum das Temperaturmaximum an der Innenseite der Wand dem Temperaturmaximum der Aussenluft nachläuft.

    Beides ist Planbar und in der Planungsphase ganz gut justierbar.

    Zum Thema: Wenn bei den noch moderaten Aussentemperaturen jetzt schon 26°C innen erreicht werden, dann stimmt der sommerliche Wärmeschutz nicht, welcher jedoch bei einem Neeubau nachzuweisen ist. Dieser Nachweis muss dem Eigentümer übergeben werden.
     
  10. Neutal

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    Jepp. War vorhin etwas flüchtig formuliert. Thema Amplitudendämpfung und Phasenverschiebung.
    Leider weiß hier noch niemand was über den Aufbaudes Hauses. Wenn hier einzelheiten bekannt wären, könnte man schon mal Rückschlüsse ziehen. Nicht das da jemand die Dämmung vergessen hat;)
     
  11. #11 Thomas Traut, 31.05.2012
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    Ralf, was meinst Du mit "reinen Zahlen"? Die Zusammenfassung der Ergebnisse? Kommt es vor, dass sowas den Bauherren als EnEV-Nachweis übergeben wird? Der EnEV-Nachweis enthält doch Bauteilaufbauten, -geometrie, Angaben zur Haustechnik usw. Damit lässt sich eigentlich alles nachvollziehen.
     
  12. #12 Alfons Fischer, 31.05.2012
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    jain, würde ich sagen. Gerade bei Holzrahmenbauten sind sich die Bewohner oftmals nicht darüber im Klaren, welchen großen Einfluss die Verschattung hat. Wenn man die Rollläden/Jalousien erst dann runterlässt, wenn es innen schon zu warm ist, kann man die Temperaturentwicklung nicht mehr aufhalten. Während der (hoffentlich schwere) Massivbau da noch einiges wegpuffern kann, fehlt dem Holzrahmenbau oftmals die Speichermasse. Also bei absehbarer hoher Solarstrahlung bei hohen Außentemperaturen schon frühmorgens die Rollos runterlassen und sehen, wie das Haus sich verhält! "Try and Error" halt... Man muss schon selbst seine Erfahrungen mit seinem Haus machen und lernen, wie es sich wann verhält...
     
  13. Taipan

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    naja, wenn jedoch selbst ein Holzrahmenbau bei diesen moderaten Aussenbedingungen schon kippt ... aber egal. Wir wissen zu wenig. Und selbst wenn wir es wüssten, müsste es sich jemand vor Ort anschauen.

    Als erstes hat der Gebäudeersteller eine Wärmeschutzberechnung inkl. dem sommerlichen Wärmeschutz zu fertigen. Diese würde ich verlangen. Warum die nicht beim Bauherren ist, ist schleierhaft, da diese ja inkl. aller Nachweise über die korrekte Ausführung zur Abrechnung des kfw151 zwingend vom Bauherren an die Bank zu reichen ist.

    Ausserdem verstehe ich nicht, wieso man als Bauherr die komplette Dokumentation des Gebäudes (welches für die meisten Bauherren die größte Inverstitzion des Lebens darstellt) nicht schon bei Vertragsabschluss fordert.

    Leider kann hier nur wieder gesagt werden: Fachwissen einkaufen, Soll und Ist vergleichen, ggf. vorhandene Planungs- und Ausführungsfehler feststellen und dann u.U. (mittels Anwalt) dem GÜ/BT auf die Füße treten. Selbst wenn eine manuelle Verschattung geplant ist (welche ich persönlich nicht mehr als Verschattung ansetzte), fehlt es hier eindeutig an der notwendigen Einweisung der Nutzer - was auf eingefordert werden sollte.
     
  14. #14 Baufuchs, 31.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Einweisung der Nutzer?
    "Wenn die Sonne durchs Fenster scheint Rollladen runter, sonst wird's zu warm? "
    Oder wie?

    Nähern wir uns amerikanischen Verhältnissen?
    "Keine Tiere in der Mikrowelle trocknen!"

    Oder: "Vor der Toilettebenutzung Deckel hochklappen?"

    Geht's noch?
     
  15. Taipan

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    Scheint so.

    Auch wenns nicht voll trifft, zeigt aber immerhin die Richtung auf.
     
  16. #16 Baufuchs, 01.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Triffts nicht wirklich.

    Ich unterstelle mal, dass das Haus des Fragestellers Rollladen hat.
    Darüber, dass er die zum sommerlichen Wärmeschutz einsetzen kann, muss ihn sicher niemand aufklären.

    Aber, und dann würde ich Dir Recht geben:

    Bei überregional anbietenden GÜ´s sind z.T. Rollladen im Hausgrundpreis nicht enthalten.
    Wenn da keine Beratung "musst Du zukaufen, sonst kein sommerlicher Wärmeschutz" stattfindet, dann trifft das zu, was in deinem Link zu lesen ist.
     
  17. #17 Thomas Traut, 01.06.2012
    Thomas Traut

    Thomas Traut

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    Das ist ja ein fröhliches Rätselraten geworden. Bis jetzt wissen wir nicht mal, ob nicht alle großen Glasflächen (gibt es die überhaupt?) nach Norden ausgerichtet sind, anscheinend kennt nicht mal der TE seinen EnEV-Nachweis. Der und die vertraglichen Vereinbarungen sind nicht bekannt. Irgendwelche Versäumnisse einer Beratungspflicht kann ich bis hierhin nicht erkennen.
     
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