Wintergartenfenster hat Sprung - Gewährleistung/Garantie?

Diskutiere Wintergartenfenster hat Sprung - Gewährleistung/Garantie? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten, bei unserem vor 4 Jahren gebauten Wintergarten hat jetzt eine Isolierglasscheibe vom oberen Rand her einen Sprung bekommen. So...

  1. #1 poelbauer, 04.06.2012
    poelbauer

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    Hallo Experten,

    bei unserem vor 4 Jahren gebauten Wintergarten hat jetzt eine Isolierglasscheibe vom oberen Rand her einen Sprung bekommen. So Richtung Mitte, die innenere Scheibe, jetzt ca 10 cm lang. Einfach so, keine mechanische Einwirkung meinerseits.
    Bevor ich jetzt zum Wintergartenbauer gehe und mich mit dem womöglich unnötig auseinandersetze : Hat mam auf so was ne Garantie oder ähnliches? Vielleicht weiß ja jemand dazu was.

    Danke und Grüße,

    Leo
     
  2. #2 Gast036816, 04.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hattet ihr einen vertrag nach vob/b oder nach bgb vereinbart?

    wann war abnahme oder zahlung der schlussrechnung?

    nach vob/b kann noch gewährleistung sein - beträgt 4 jahre, nach bgb sind es 5 jahre. deswegen die fragen!

    du musst trotzdem nachweisen, dass der mangel vom errichter zu vertreten ist.
     
  3. #3 schriebs71, 04.06.2012
    schriebs71

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    Hallo,

    wenig Chance auf Gewährleistung!! Es sei den, du weißt ihm ein Montagefehler nach!!! Denkbar wäre da, ein Eisenwinkel der Eckverbindung, oder eine hervorstehende Schraube!!! (Kunststoff-Fenster)

    MfG Schriebs 71
     
  4. #4 Romeo Toscani, 06.06.2012
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    Meine Erfahrung: Wenn ein Glasfehler in der Produktion vorliegt, dann springt die Scheibe innerhalb der ersten Wochen oder Monate. (zB Spontanglasbruch)
    Ein fehlerhaftes Glas überlebt dann keine 4 Jahre.

    Leichter würden wir uns jetzt natürlich tun, wenn wir wenigstens Fotos zur Hand hätten.

    Aber deine Frage klingt sehr verdächtig nach thermischen Spannungsbruch.

    Wurde in jüngster Vergangenheit folgendes gemacht?
    a) Möbel, Planzen etc. direkt neben das Glas platziert?
    b) Nachträglich ein Sonnenschutz montiert, der das betroffene Glas nur teilweise, und nicht zur Gänze beschattet?
    c) Außenanlage so verändert, dass das betroffene Glas nur teilbeschattet wird?
    d) Glas teilweise zB mit einer Folie beklebt?

    Wenn ja: Dann spricht vieles für einen (selbstverschuldeten) thermischen Spannungsbruch.
    Glas hat kein Problem mit Wärme und Kälte, aber damit, wenn eine Scheibe zB oben kalt und unten heiß ist (Temperaturunterschied auf der Fläche), oder ein Hitzestau stattfindet (zB durch Möbel).
    Sollte das zutreffen, hast du keine Möglichkeit, diesen Schaden beim Wintergartenbauer geltend zu machen, da du es selbst verschuldet hast.

    Anlügen könntest du im übrigen auch niemanden, da ein thermischer Spannungsbruch ein sehr auffälliges Bruch-Muster hat, das sofort als solcher erkennbar ist.
    Ein Fehler in der Herstellung, der wie gesagt zB einen Spontanglasbruch verursacht (für den kannst du natürlich nichts), ist ebenfalls eindeutig als solcher erkennbar.

    Somit liegts dann bei dir ...
    Stützen könntest du dich noch darauf, dass dich niemand darauf hingewiesen hat, wie du dich verhalten sollst, um einen thermischen Spannungsbruch zu vermeiden. Aber in der Regel sichern sich die Firmen hier schon in ihren AGB oder im Kleingedruckten ab. Besser wärs natürlich, wenn dich der Verkäufer auf sowas hinweist, oder dir zumindest nach dem Kauf einen Zettel in die Hand drückt, wo das erklärt wird.
     
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