Leistungsphase 9 - praktischer Handhabung

Diskutiere Leistungsphase 9 - praktischer Handhabung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir hatten mit unserem Architekten alle LPs vertraglich vereinbart und wohnen seit 2 Jahren im Haus (Baubeginn Juni 2008). Ich wollte...

  1. #1 FirstHouse, 04.06.2012
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    Hallo,

    wir hatten mit unserem Architekten alle LPs vertraglich vereinbart und wohnen seit 2 Jahren im Haus (Baubeginn Juni 2008). Ich wollte nun fragen, wie der praktische Ablauf der LP9 so von statten geht - bei folgenden Randbedingungen:
    Die Gewerke wurden einzeln vergeben eine offizielle Abnahme der Leistungen mit den jeweiligen Handwerkern hat nicht stattgefunden - meine Annahme daher: Gewährleistungsfrist beginnt mit Bezahlung der Abschlußrechnung.

    Nun meine konkreten Fragen zu den Aufgaben in LP9:
    Muß der Architekt jeweils einen Vortorttermin kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfristen der einzelnen Gewerke von sich aus anstoßen, muß ich das tun, oder findet dieser nur bei Verdacht auf Mängeln statt.
    Muß der Architekt die Beseitigung aller Mängel innerhalb der LP9 kordinieren (Kleinkruscht mal aussen vor)?

    FH
     
  2. #2 Gast036816, 04.06.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 04.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ein gut organisierter architekt macht dir eine liste zu den einzelnen gewerken mit inhalten:

    - schlussrechnungssumme, einbehalt gewährleistung, abnahmetermin, dauer der gewährleistung und ende der gewährleistung. vor ablauf der gewährleistungszeit geht man noch einmal durch und prüft, ob gewährleistungsmängel bestehen und veranlasst ggf. deren beseitigung. diese liste ist für den bauherrn ein wichtiges instrument und er sollte die termine darin selbst im blickfeld haben.

    während der gewährleistungszeit auftretende und nachgewiesene mängel müssen vom auftragnehmer beseitigt werden. dies zu koordinieren und zu überwachen ist aufgabe des architekten - auch den schwäbischen kleinkruscht!
     
  3. #3 FirstHouse, 04.06.2012
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    Ich wills mal so sagen: Kleinkruscht sind für mich Dinge, die ich ohne Probleme und unkompliziert selbst regeln kann, weil mit den beteiligten Handwerkern gut auszukommen ist und die Sachen in kleinerem Rahmen sind (ablösende - nicht reißende - Silikonfugen, an falscher Stelle montierte Aussentemp.sensoren, nicht vorgesehener Heizstab für Heizwasser bei A...kälte). Auch wenn man vielleicht das eine oder andere Mal etwas bezahlt, was man mit Hartnäckigkeit und Diskussion auf die Gewährleistung hätte anrechnen können. Man ist auf die Handwerker 5 Jahre lang angewiesen - ein gewisses Maß an Auskommen ist da nicht unerheblich.
    Wenn jedoch nicht eindeutig klar ist, wer der Verursacher sein könnte (Schnittstellen der Gewerke), oder ich mit meinem Latein am Ende bin, dann würde ich mich an den Arichtekten wenden. Auch, wenn es um den Ablauf der Gewährleistung eines Gewerkes geht.

    FH
     
Thema: Leistungsphase 9 - praktischer Handhabung
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