Anregungen zur Platzierung eines EFH auf unserem Baugrundstück

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  1. #1 sannnie, 07.06.2012
    sannnie

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    Hi und Hallo,

    auf dem Bild ist unser Baugrundstück zu sehen (der rote Kasten). Die Straße (es handelt sich um eine verkehrsberuhigte Zone, reines Wohngebiet) liegt im Westen. Im Norden und Süden sind Nachbarn und im Osten ist ein großes Feld, da haben wir freien Blick. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Das Grundstück ist knapp 900qm groß.

    Wir möchten ein EFH bauen (ca. 140-150qm), einen Doppelcarport für die Alltagsfahrzeuge und eine große Garage/Werkstatt, die allerdings nicht täglich gebraucht wird, also eher im "Hintergrund" sein darf. Dort werden unsere Oldtimer untergebracht (4-5 Stellplätze). Ein schöner Garten soll natürlich auch auf dem Grundstück entstehen :)

    So, das wäre unsere Wunschvorstellung. Ob diese auf unserem Grundstück realisiert werden kann, ist eine andere Frage. Wir haben schon überlegt, den Carport direkt vor der Garage zu platzieren (irgendwo im Norden bzw. Nord-Ost), so dass beides ein und dieselbe Zufahrt hat. Es wäre kein Problem, dass die dort parkenden Autos die Garagenzufahrt behindern, da in der Garage wie oben geschrieben Oldtimer untergebracht werden sollen, die nicht oft gefahren werden.

    Naja, aber das wichtigste ist ja das Haus, und wir sind uns noch nichtmal schlüssig wie die Firstrichtung sein soll und wo die Terasse... Der Platz in Richtung Süden ist halt leider etwas begrenzt. Und ein Ostgarten, hm, ich weiß nicht so recht.

    Habt ihr vielleicht Vorschläge oder Anregungen, wie man dieses Grundstück und unsere Vorstellungen näher zusammenbringen kann?
     

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  2. #2 Baufuchs, 07.06.2012
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    Wo/wie auf diesem Grundstück die gewünschten Gebäude eingeplant werden können, hängt von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab.

    Dort sind Baugrenzen/Baulinien/Flächen/Firstrichtungen/Dachneigungen für Stellplätze etc. festgelegt.

    Auch die max. mögliche überbaute Fläche im Verhältnis zur Grundstücksgrösse ist dort festgesetzt.

    Wenn Du also verwertbare Antworten möchtest, musst Du hier eine Ausschnittkopie des B.-Plans und die zugehörigen schriftlichen Gestaltungsfestsetzungen einstellen.

    Eins schon mal vorab:

    Car-Port vor Garage und das Ganze noch an einer Grundstückgrenze geht sicher nicht, da es für die Länge von Grenzbebauungen Einschränkungen gibt.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 07.06.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Garage für 5 Stellplätze sind so grob 100 m², dazu ein Doppelcarport (30 m²), sagen wir mal 100 m² Hausgrundfläche dazu Wege, Terrasse, Zufahrt usw.
    So dünn, wie die anderen Grundstücke bebaut sind, nehme ich nicht an, dass das genehmigungsfähig ist.

    Sucht Euch jemanden, der das für Euch erstmal abklärt. Nicht alleine zur Gemeinde gehen, da wird dann oft aneinander vorbei geredet.

    Wenn klar ist, was auf dem Grundstück geht und was nicht, könnt Ihr weiter überlegen!
     
  4. Der Da

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    Wenn es keinen Bebauungsplan gibt gilt meist §34 Nachbarbebauung. Damit könnte es sein, dass Eure Firstrichtung schon vorgegeben ist, genau wie die Dachneigung und die Position des Hauses. Liegt aber ausschliesslich an den Nachbarhäusern, wenn da Pultdächer und Stadtvillen und so stehen, kannste wahrscheinlich machen was du willst. unser Architekt meinte bei uns, manche Dinge bekommt man sonst nur schwer durch, und wenn mit Unterschrift der Nachbarn... und da kann der erste Streit vorbereitet werden :)
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 07.06.2012
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    @ Fuchs
     
  6. #6 Baufuchs, 07.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Manno.....

    Muss man sich immer alles aus Altbeiträgen zusammensuchen. :mauer


    @sannnie:

    Dann machs wie Ralf es oben schreibt.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 07.06.2012
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    Wieso Altbeiträge??? Erster Absatz des Ausgangsbeitrags, vorletzter Satz.
     
  8. #8 Baufuchs, 07.06.2012
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    Jetzt wird´s Zeit für ne neue Brille.:e_smiley_brille02:
     
  9. #9 sannnie, 07.06.2012
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    Danke erstmal für eure Antworten.

    Also es ist so, dass für das Grundstueck eine Genehmigung vorliegt für 2 Wohnhäuser mit 3 Einzelgaragen und recht viel Verkehrsfläche. Da wäre dann nicht mehr viel Grün übrig. Wir wollen allerdings so nicht bauen, sondern nach unseren Vorstellungen, siehe oben. Nur 1 Haus, aber dafür mehr an Garage :)

    Die beiden Geplanten Haeuser haben unterschiedliche Firstrichtungen, auch das ist genehmigt worden. Eines davon ist 1,5-geschossig, das andere 2-geschossig. Möglich ist demnach wohl recht viel, deshalb unsere Überlegungen wie wir alles am besten unterbringen.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 07.06.2012
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    § 34 heisst aber auch Nutzung nach der Umgebung. Zwei Wohnhäuser sind die eine Sache, eine Kleingaragenanlage etwas ganz anderes.

    Ich wäre da sehr vorsichtig!!!
     
  11. #11 sannnie, 07.06.2012
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    Es soll ja auch keine Garagenlandschaft werden, das wichtigste ist für uns immernoch das Haus. Die 100qm-Garage ist ein Wunsch, aber kein Muss. Aber eine Garage soll auf jeden Fall gebaut werden, die Größe ist ja variabel. Die umliegenden Häuser haben alle mindestens Doppelgaragen, also zumindest das sollte auch fuer uns drin sein. Das Größte Problem ist eine sinnvolle Platzierung des ganzen. Vor allem was die Ausrichtung angeht, Garten, Terasse, Sonne usw. Allein schon wegen der West-Erschließung.
     
  12. #12 Gast036816, 07.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann so nah wie möglich an die nördliche grenze vom grundstück ran und so weit wie möglich von westlichen grundstücksgrenze weg, damit im süden und westen garten und terrasse bleibt. den fuhrpark würde ich auf die ostseite verbannen.
     
  13. #13 Bauen2011, 07.06.2012
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    Wie ändere ich die Berufsangabe?
    Wie wäre es mit einer "Tiefgarage" unter dem Haus für die Oldtimer?
     
  14. #14 DerDickeWilly, 07.06.2012
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    Oder auch eine Möglichkeit:
    die Garagen (teil)überbauen mit Wohnraum bzw. Haustechnik, Abstellfläche etc über die Garagen und von Haus aus zugänglich machen.
     
  15. #15 sannnie, 07.06.2012
    sannnie

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    Ja das wäre uns natuerlich am liebsten, aber wohl eher nicht realisierbar. Das Ganze soll ja auch noch bezahlbar sein, und wenn wir noch andere Kellerräume wollen, müssten wir ja das halbe Grundstück unterkellern...

    Aber mal im Ernst an die Fachleute: Muss so eine Tiefgarage genehmigt werden oder gilt das als Keller?
     
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