Wärmepumpe Splitgerät - Abstand zum (zukünftigen Nachbarn)

Diskutiere Wärmepumpe Splitgerät - Abstand zum (zukünftigen Nachbarn) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin moin, mal eine etwas knifflige Frage. Ich weiß nicht, ob es hier in die Sektion gehört - falss nicht kann es gerne verschoben werden....

  1. #1 DerDickeWilly, 07.06.2012
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    Moin moin,

    mal eine etwas knifflige Frage. Ich weiß nicht, ob es hier in die Sektion gehört - falss nicht kann es gerne verschoben werden.

    Folgende Situation bei uns:
    Wir bekommen in den nächsten Tagen das Außengerät zu unserer Luftwärmepumpe (Splitgerät). Fabrikat Rotex HPSU ******* 7 kW.
    Als Schalldruckpegel sind vom Hersteller angegeben: 28 db(A) gemessen in 10 m Abstand.

    Dieses Gerät wird 3,50 m vom Nachbargrundstück entfernt zu stehen kommen und auch das Gebläse in diese Richtung ausgerichtet haben (sonst pustet es gegen eine Wand).

    Das Nachbargrundstück ist noch nicht verkauft, geschwige denn bebaut (Neubaugebiet). Gemäß Bauteppich und allgemeinen Abstandsregeln darf der Nachbar das Haus maximal auf 3 m an diese Grenze heran setzen. D.h. die Außenwand seines Wohnhauses stünde minimal 6,5 m von diesem Außengerät entfernt. Zwischen den Grundstücken wird sich mindestens ein Holzzaun befinden. Möglich ist auch, daß der imaginäre, zukünftige Nachbar an dieser Stelle die Grenze bebaut (Nebengebäude erlaubt bis 9 m Länge).

    Kann es hier in Zukunft zu Problemen kommen? Gibt es hier Abstandsregeln, evtl. auch in Abhängigkeit des Schalldrucks? In der Landesbauordnung (Niedersachsen) habe ich hierzu Nichts gefunden.

    Danke schon einmal im Voraus für evtl. Antworten.

    Gruß vom Willy
     
  2. kike

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    Warum nicht im rechten Winkel zum Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück pusten? Kann ja wohl nicht auf beiden Seiten eine Wand sein - und wenn doch, dann wird das sowieso ein interessanter Schalldruckpegel...
     
  3. #3 DerDickeWilly, 07.06.2012
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    Hallo kike, danke für Deine Antwort.

    rechter Winkel ist keine optimale Lösung:
    Weil das Gerät gewisse Maße hat und dann einen Meter von der Wand wegragen würde. Ganz abgesehen davon, weiß ich nicht, ob das
    a) vom Abstand her noch zulässig wäre (<3 m)
    b) befestigungstechnisch möglich ist

    Außerdem hat diese Lösung ja nur bedingt etwas mit der Fragestellung zu tun. Sollte es allgemeine Abstandsregeln geben, wird es sicherlich nicht besser, wenn das Gerät näher (nämlich im rechten Winkel) zum Nachbargrundstück steht.

    Gruß vom Willy
     
  4. #4 coroner, 07.06.2012
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    Hi Willy,
    ich habe auch son Brummkreisel, wenngleich er ca. 5m von der Grenze wegsteht und ca. 12m von Nachbars
    TErrasse wo er jedoch das Triebwerk immernoch als unangenehm empfindet. (und es steht im 90 Winkel... bläst also zu
    mir und nicht zum NAchbarn...)
    Wir haben uns jetzt mit einer schweren Mauer die ohnehin als Abböschung ca. 2m vor den Luftauslass kam
    beholfen und der Nachbar hat noch ne hohe HEcke und Sichtschutzwände platzieren lassen.
    Eine Einhausung will ich auch noch bauen... bei mir auf dem Grundstück hör ich das Teil nämlich auch
    noch *hust*.
    Dumm wärs bei dir eigentlich vor allem, wenn dein NAchbar direkt an die Grenze seine Garage setzt, dann gibts ne
    nette Refklektion zu dir :D :D :D

    Was den Abstand angeht, so findest du dazu Regelungen in deiner LBO und ggf. dem Nachbarschaftsrecht.
    Wesentlich wichiger wird aber wohl die Bundesemissionsschutzverordnung...
    -c
     
  5. #5 DerDickeWilly, 07.06.2012
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    Sooo, ich hab mal nach dem 1/r-Gesetz gerechnet. Ist das überhaupt anwendbar - irgendein Physiker hier?

    Demnach wäre der Schalldruck in 6.5 m abstand statt 28 dB dann 31.7 dB.
    Kein allzu grußer Unterschied. Und das ja auch nur bei idealer Durchgängigkeit. In dem fiktiven Haus dürfte man ja eigentlich gar nichts hören, denn sowohl Fenster als auch Mauern dürften mehr als 30 dB schlucken.

    Davon abgesehen gibt es ja uf jeden Fall ein "Hindernis", welcher Art auch immer, dazwischen. D.h. die 31.7 dB an der Hauswand werden bestimmt nicht erreicht.

    @coroner: Du schreibst die Bestimmungen stehen in der LBO bzw. im Nachbarschaftsrecht. Genau da habe ich aber leider Nichts gefunden. Hast Du vielleicht einen Tipp wo genau. Du scheinst Dich ja mit der Materie schon etwas besser auszukennen.

    Gruß vom Willy
     
  6. #6 popolini, 07.06.2012
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    Willy,
    ob 28 dB oder 32 dB ist völlig egal. Wer es hören will hört es.
    Bau die Einhausung. Was man nicht sieht hört man gleich weniger.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, im Sommer stört es keinen Mensch, denn die allgemeine Akkustik Vogelgezwitscher, Autos, Menschen, Wind ist wesentlich lauter als die Luftpumpe. Im Winter hört man sie mehr, wenn kein Schnee liegt. Wenn Dein Nachbar auch im Winter mit offenem Fenster schläft wird er sie wahrscheinlich hören. Dann hört er aber auch die Öl und Pelletheizungen der anderen Nachbarn.
    Die von dir angesprochene WP ist aber kein Krachmacher. Wenn Du noch das kleine Außengerät hast mit einem Propeller läßt sich die auch gut verstecken.
    200 m von mir hat jemand einen riesen Schwimmteich mit Sprudelpumpe anscheinend für den Sauerstoff. Keine Ahnung ob da Forellen drin sind. Das ist so laut wie ein Wasserfall. Da hört man dann nichts anderes.
     
  7. #7 DerDickeWilly, 07.06.2012
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    @popolino, ja das wäre eine Möglichkeit, wenn es denn einen Nachbarn geben würde, der sich daran stören könnte.

    Es ging mir aber ja primär um die prizipiellen Vorschriften.

    Ich habe auf Tip von coroner mal in der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (gem. § 48 BImSchG) geschmökert.
    Bei uns handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet. D.h. es gelten Grenzwerte außerhalb von Gebäuden Tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A).

    Wenn ich das also richtig lese sind wir rechtlich gesehen auf jeden Fall auf der sicheren Seite, selbst wenn mal jemand was sagen sollte.
    Abstand zur Grenze ist, wenn man die allgemeine Festsetzung und den Bauteppich zu Grunde legt, mit 3.50 m ausreichend.
    Und die Immissionswerte werden für das allgemeine Wohngebiet auch eingehalten.

    Oder irgendwelche Einwände gegen diese Einschätzung/Interpretation?

    Gruß vom Willy
     
  8. #8 popolini, 07.06.2012
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    Willy
    Wärmepumpen gibt es seit den 50er. In Schweden und Norwegen mukelt so eine Luftpumpe fast an jeder Hütte. Die Dinger sind nicht wirklich laut. Wenn jemand was sagen sollte, dann sagt er nicht es ist ein bisschen laut und dann nix mehr. Dann will er das Du das Gerät abbaust und woanders hinstellst. Was dann so einfach nicht mehr geht (wahrscheinlich gar nicht mehr).
    Das solltest Du wissen wenn Du dir eine LWP installierst.
    Du must abwägen ob Du das Risiko eingehst und die Vorteile niedrige Investition, einfache robuste Technik und "normalerweise" niedrige Betriebskosten ausschöpfen willst.

    Passt denn die LWP zu deinem Haus?
     
  9. #9 popolini, 07.06.2012
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    Ich habe übrigens das gleiche Modell mit 11 kw.
     
  10. #10 DerDickeWilly, 07.06.2012
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    Sorry popolino,
    irgendwie stehe ich grad auf der Leitung. Den ersten Teil Deines Postings kann ich nachvollziehen.

    Was meinst Du mit dem zweiten Teil???
    Was soll ich jetzt noch abwägen, es geht doch nicht um die Entscheidung, ob wir uns eine Wärmepumpe anschaffen sollen - das Innengerät steht ja schon.
    Und was meinst Du, ob die Pumpe zu dem Haus passt? Optisch gesehen oder technisch? Optisch gesehen natürlich nicht. Zu welchen Haus passt schon ein 1 m großer Ventilator, außer zu einer Fabrikhalle :mega_lol:
    Deshalb kommt das Ding ja auch in die letzte Ecke hinter den Anbau - man möchte sich ja den Anblick vom Haus nicht verschandeln.
    Technisch - na klar. Wir haben ein recht stimmiges Gesamtkonzept aus Dämmung, Wärmepumpe und KWL.

    Und bevor die Proteststürme losbrechen, dass ich egoistisch sei ... wegen dem Ausblick für den Nachbarn. Die Grundstücke liegen so zueinander, daß an dieser Stelle bei Ihm nur Auffhart oder Garage hinkommen kann. :bierchen:

    Gruß vom Willy
     
  11. #11 popolini, 08.06.2012
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    Hallo Willy,

    ich wußte ja nicht das ihr bereits bei der Installation seit. Die Überlegungen hättest Du vorher anstellen müssen. Es nützt Dir ja nichts wenn ich Dir sage das ich es nicht laut finde ;)
     
  12. kike

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    Ich glaube schon, dass das was mit der Frage zu tun hat, denn die Lärmproblematik ist bei dir nicht so ohne. Wenn zwei Häuser nebeneinanderstehen würden (wie bei dir, wenn der Nachbar gebaut hat), dann hast du eine Abstrahlung in den Viertelraum und wenn dann -hast du ja noch nicht eindeutig geklärt- bei dir auch noch eine Wand im rechten Winkel zu der Wand ist, an der das Splitt Teil derzeit montiert werden soll, dann hättest du eine Abstrahlung in den Achtelraum. Und da glaube ich nicht mehr, dass du die 40dB einhälst - zumal bei einer Messung dann ja noch Zuschläge wegen der tieffrequenten Geräusche hinzukommen.
     
  13. #13 Stoni, 10.06.2012
    Zuletzt bearbeitet: 10.06.2012
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    Und wie wäre es, wenn Du mal Vorschriften und Abstandsrechte beiseite lässt, Dich dann in die Lage des imaginären Nachbarn versetzt und Deine Wärmepumpe so aufstellst, dass der von Dir erzeugte Lärm auch auf Deinem Grundstück bleibt ???

    Gruß Stoni

    Könnte Dir ja später 'ne Menge Ärger und vielleicht auch notwendige Schallschutzmaßnahmen sparen.
     
  14. #14 klopsesser, 12.06.2012
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    Hallo,
    ich habe die gleiche Anlage. Die ist überhaupt nicht laut. Sie zeigt Richtung Nachbar, der 5m weg ist. Der hört nix und selbst wenn, wäre es mir auch egal. "Ach die ist an?"
    Ist schließlich kein Dieselmotor.
     
  15. R.B.

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    Ob es Dir auch noch egal ist wenn der Nachbar Dich vor den Kadi zerrt? Dann zählen nur noch Fakten, und wenn er Dich zivilrechtlich verklagt wird´s erst richtig interessant.

    Bsp.:

    http://www.nachbarstreit.com/urteil...e-der-kanzlei-schmidt-kollegen-rechtsanwalte/

    Fazit: Ich würde es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sondern im Vorfeld alles unternehmen, dass meine Nachbarn sich nicht beschweren können.

    Gruß
    Ralf
     
  16. #16 DerDickeWilly, 15.06.2012
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    Moin moin,

    und entschuldigung, daß ich die Rückfragen erst jetzt beantworte. Ich war gesundheitlich etwas außer Gefecht gesetzt.

    @kike:
    Leider habe ich keine wirkliche Ahnung, was ein Achtel- oder Viertelraum ist. Ich habe deshalb mal versucht das bildlich darzustellen. Leider habe ich dazu nur MS-Paint zur Verfügung. Also ist etwas Phantasie gefragt ;-)
    Unbenannt.jpg
    Also rechts ist unser Haus mit dem Anbau. Der dicke, rote Strich ist das Außengerät. Oben kommt keine Mauer, sondern in ca. 5 Metern das Grundstücksende. Der imaginäre Nachbar (links) könnte maximal mit dem Wohnhaus auf 3 Meter an die Grenze heran. Eine Grenzbebauung (bsp. mit Garage) ist möglich.
    Ich hoffe, so kann man sich das Vorstellen. Ich tippe nach Konsultation der Suchmaschine mit dem großen "G" und dem kleinen "oogle" darauf, daß ich einen Halbraum habe, korrekt?
    Was bedeutet dies deiner Meinung nach?


    @Stoni
    Abstandsrechte beiseite lassen ist kein gute Idee. Wenn ich das Außengerät 90° drehe, unterschreite ich die 3 Meter Granzabstand, was m.E. nicht zulässig wäre.
    Und ganz ohne Geräuschentwicklung für geht es nunmal nich, es sei denn ich wohne allein im Wald, dann hört's Keiner.
    Deshalb versuche ich ja gerade abzuklären, in wie Weit Probleme auftauchen könnten. Und da sind nun einmal die wichtigsten Rahmenbedingungen die gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften. Wenn ich mich daran nicht orientieren sollte, woran dann?

    Viele Grüße vom Willy
     
  17. #17 DerDickeWilly, 15.06.2012
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    Das läßt mich jetzt sprachlos zurück. Also selbst, wenn man alle Vorschriften penibel einhält, kann man mit einem Bußgeld belegt werden, wenn das subjektive Empfinden eines sich gestört fühlenden ein anderes ist. Wofür sind dann Vorschriften da?

    Oder weiter gedacht:
    Mein Nachbar hält sich an alle Bauvorschriften. Mir gefällt aber sein Schornstein nicht, weil ich lieber gemauerte als verschindelte mag. Kann ich den Nachbarn nun zivilrechtlich verklagen, weil ich meinen Garten nicht mehr in gewohnter Weise nutzen kann, da mich der Anblick des verschindelten Schornsteins zu sehr stört?
    Nach diesen Urteilen ja. Der Nachbar hat sich zwar an alle Vorschriften gehalten ich empfinde aber den Anblick subjektiv als störend.

    Ich glaube, ich habe gerade eine neue Einnahmequelle gefunden und kann mich bald zur Ruhe setzen :mega_lol:

    Gruß vom Willy
     
  18. kike

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    Wenn dein Nachbar gebaut hat, dann ist das wahrscheinlich zumindestens eine Abstrahlung in den Viertelraum - also "lauter" als du oben angenommen hast (wenn er noch eine Garage baut, dann kann das eine weitere Verschärfung darstellen).

    Frag doch mal beim Hersteller deines Gerätes an, was unter den gegebenen Umständen (6,50m bzw. 3,50m Abstand zum Nachbarn, zumindestens gegenüberliegende Bebauung) von der Messung lt. Kennblatt (Schalldruckpegel von 48dbA in 1 Meter Abstand) bei deiner Anlage garantiert abgeht.


    Wo ist das denn in Niedersachsen verankert, dass 3 Meter Grenzabstand für das Gerät einzuhalten sind?

    M.E. wäre ein Pusten auf das eigene Grundstück für den Nachbarn wesentlich weniger belastend. Im übrigen könntest du doch auch das Gerät neben deinem Wohnhaus aufstellen und nicht neben dem Anbau - oder "stört" es da (dich) ;-) ?
     
  19. Seev

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    Was ist denn das, ein "Abstandsrecht"? Warum hat sich hier noch kein Architekt dazu geäussert??!?

    M.W. (bei uns in BW) ist das Aufstellen einer WP baurechtlich etwas ganz anderes als das Errichten eines Gebäudes. Schau mal in den Bplan und die zugehörige! Ausgabe der LBO, ob dort was dazu steht. Ggf. dürfest Du die Kiste baurechtlich voll auf die Grenze stellen bzw. ggf. mit erforderlichem Wartungsabstand.
    Ob das empfehlenswert ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich erkenne noch nicht, weshalb die 90° gedrehte Aufstellung nahe Deiner Hauswand nicht gehen soll.
     
Thema: Wärmepumpe Splitgerät - Abstand zum (zukünftigen Nachbarn)
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