Bodenbelag in Eigenleistung - abnahmerelevant?

Diskutiere Bodenbelag in Eigenleistung - abnahmerelevant? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir bauen mit Generalunternehmer und haben für die Wohnräume im OG die Bodenbelagsarbeiten in Eigenleistung vereinbart. Da wir mit dem...

  1. #1 alexatbau, 08.06.2012
    alexatbau

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    Hallo,

    wir bauen mit Generalunternehmer und haben für die Wohnräume im OG die Bodenbelagsarbeiten in Eigenleistung vereinbart.
    Da wir mit dem Unternehmer eh schon so unsere Probleme haben (noch nicht beseitigte Mängel) möchten wir nicht aus Versehen vorzeitig die Bauleistung abnehmen.
    Im Vertrag steht, daß z.B. bei vorzeitigem, eigenmächtigem Bezug seitens Bauherr automatisch eine Abnahme erfolgt.

    Wie ist das nun mit den Bodenbelagsarbeiten? Sollten wir damit auch bis nach der Abnahme warten?
    Wir haben auch jetzt schon immer mal Werkzeug / Bautrockner im Haus stehen; sobald die Garage (Teil der Leistung) aufgestellt ist könnten wir zwecks Diebstahlschutz unsere Betonmaschine da rein stellen; wo ist da die Grenze zum Bezug? Gibts da Regeln die man wo nachlesen kann?

    Danke
    Alex
     
  2. #2 Gast036816, 08.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    interessant ist zu wissen - vertrag nach vob oder bgb?

    ihr könnt ja eine sogenannte technische abnahme vom untergrund der bodenbeläge machen, d. h. der zustand des estrichs wird aufgenommen und man kann weiteres im technischen abnahmeprotokoll festhalten, z. b. das keine rechtsgeschäftliche abnahme durch weitere bearbeitung oder ingebrauchnahme erfolgt.
     
  3. #3 alexatbau, 12.06.2012
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    hallo,
    der vertrag ist nach bgb...
     
  4. #4 alexatbau, 24.06.2012
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    habe den Bauleiter gefragt: wenn wir den Fußboden legen gilt das GESAMTobjekt als abgenommen. Die haben doch'n Knall...
    Also warten bis nach der Übergabe, dann nochmal 1 Woche verlieren wg. Fußboden legen....
     
  5. #5 susannede, 24.06.2012
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