Frage an die Tiefbauer, Architekten & Ingenieure !!!

Diskutiere Frage an die Tiefbauer, Architekten & Ingenieure !!! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute, wir haben bereits ein Grundstück ( 987m²) und wollen demnächst anfangen zu bauen (Stadtvilla 145m², massiv OHNE Keller auf...

  1. #1 JohnMcClane, 09.06.2012
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    Hallo Leute,

    wir haben bereits ein Grundstück ( 987m²) und wollen demnächst anfangen zu bauen (Stadtvilla 145m², massiv OHNE Keller auf normalen Streifenfundamenten) Bodengutachten ist soweit ok, nur das Grundstück hat leichtes Gefälle (ca. 4 - 4,5%), so dass die Anliegerstrasse höher liegt.


    Nun meinte der Bauleiter (GÜ) und ein befragter Tiefenbauer, wir sollten eher aufschütten und am besten Anliegerstraßenniveau annehmen.

    Nach dem ersten Kostenvoranschlag von 17.000 € für's Aufschütten wäre ich fast vom Stuhl gefallen, habe aber jetzt schon ein Angebot mit den gleichen Mengen für 12.000€

    Das Problem an der Geschichte ist, dass ich mir dadurch ordentliche Höhenunterschiede (bis zu 1,70m Garagenende) ins Grundstück einbaue, die auch wieder durch eine Böschung, etc. abgefangen werden müssen und die 12.000 € die Baukasse zusätzlich trapazieren !!!


    Meine Fragen als Laie sind nun:


    - Muss (sollte) man wirklich immer generell Strassenniveau annehmen, oder ist auch ein etwas tieferliegendes Gebäude ohne Probleme ausführbar ??? Stichpunkt anfallendes/stürzendes Regenwassser von versiegelten Flächen

    - Was ist ALLES bei tieferliegenden Gebäuden alles zu beachten ???

    - Reichen eurer Meinung die 2 Sielschächte (Gullis) an der Anliegerstrasse aus um auch größere Mengen, anfallendes Wasser vernüftig abzutransportieren ???

    - Wie kann ich alternativ das Wasser vom Haus weghalten ??? Auf Drainage z.Bsp. mit Pumpe will ich auf jeden Fall verzichten !!!

    - Was für Möglichkeiten gäbe es noch in meinem Fall, um evtl. nicht so hoch aufschütten zu müssen?

    - Würdet ihr evtl. sogar von dem Grundstück abraten ?





    Anbei sind als Anlagen der Anlieger-Strassenaufbauplan, Entwässerungsplan, sowie der Lageplan mit Gebäude!


    Die Höhenangaben am Gebäude beziehen sich auf den Sieldeckel Anliegerstrasse (siehe Pfeile)​



    Vielen Dank im voraus!​

    Gruß :hammer:
     

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  2. #2 JohnMcClane, 09.06.2012
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    Anbei nochmal der Lageplan und Straßenaufbauplan größer, so das man auch etwas lesen kann!!! ;)
     

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  3. #3 JohnMcClane, 09.06.2012
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    Straßenaufbauplan groß !!! ;)
     

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  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2012
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    Dir ist aber schon gesagt worden, dass die Aufschüttung (wahrscheinlich - hab die HBO nicht nachgeschlagen) genehmigungspflichtig ist und auf jeden Fall ein neuer Bauantrag her muss, evtl.sogar Abstandsflächen nicht mehr passen!!!

    An sonsten hast Du nicht nur XY.000 € zusätzlich bezahlt, sondern einen von einer Rückbauverfügung bedrohten Schwarzbau.
     
  5. #5 wasweissich, 09.06.2012
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    gibt die baugenehmigung keine höhe vor ?

    dürfen auch nichtingeneure antworten ? und nichttiefbauer ?
     
  6. kike

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    Mehr als die Entwässerungsproblematik würde mich die Höhenlage in Bezug auf die Licht-& Ausblickverhältnisse/Nachbarbebauung bewegen...
     
  7. #7 wasweissich, 09.06.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    so viel direkte nachbarbebauung scheint nicht zu sein/werden .

    wobei die OK FFB angaben von 0,25 und 0,06 irgendwo die frage ad absurdum führen ....
     
  8. #8 Baufuchs, 09.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Josef, die Höhen sind umgerechnet auf OK Strasse.

    Guck dir mal im Lageplan die umgerechneten Geländehöhen an den Gebäudeecken an. (- 1,65m bzw. -2,16m).
     
  9. #9 wasweissich, 09.06.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das ist mir schon klar , (ich habe schonmal einen plan in der hand gehalten :D )

    aber die OK FFH angaben legen (für mich ) den schluss nahe , dass das haus auf +0,25 und die garage auf +0,06 geplant wurden . 0,00 ist ja die schachtdeckelhöhe .

    und in dem augenblick sind dann die zusatzkosten fürs aufschütten irgendwie unlogisch , wenn ein GÜ ein FP angeboten hat ....
     
  10. #10 wasweissich, 09.06.2012
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    wasweissich Gast

    ausserdem zieht da einen haufen kosten für den unteren bereich nach sich ....
     
  11. #11 JohnMcClane, 09.06.2012
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    Also die Problematik mit dem Aufschütten wurde vor Ort, mit einem Gemeindevertreter, dem Bauleiter und dem Leiter des Gemeindebauamtes besprochen! Hab eine mündliche Zusage aber noch nichts schriftlich, dass das Aufschütten in Ordnung sei und die FH des Gesamtobjektes nicht gefährdet sei!
     
  12. #12 Baufuchs, 09.06.2012
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    @Josef (Wasweissich)

    Wieso Mehrkosten Auffüllung unlogisch?

    Vertrag und Baubeschreibung = Haus mit Fundamentplatte.
    Irgendwo im Text dann "es wird ebenes, etwa Strassengleiches Grundstück vorausgesetzt" oder Zeichnungen zum Vertrag zeigen ebenes Gelände.

    Gelände am Gebäudestandort liegt aber zwischen 1,60m und 2,15m tiefer als Strasse.

    Fazit:
    Wenn OKFFB über Strasse liegen soll = Auffüllung.

    In unserer Nähe (Sauerland) ist es nicht ungewöhnlich, dass OKFFB tiefer liegt als Strasse.

    Wäre im Fall des Fragesteller auch möglich, denn die Entwässerung muss/kann ohnehin zur Talseite erfolgen. Würde so gebaut, müsste nur ein Höhenunterschied Hausvorderkante/Haushinterkante von ca. 50cm durch Aufschüttung ausgeglichen werden.

    @Fragesteller
    Mal abgesehen davon, dass Drainagen in den meisten Fällen unzulässig sind:
    Wieso meinst Du, dass da gepumpt werden müsste?
    Guck mal, wo auf deinem Grundstück die Hausanschlussstutzen für die Entwässerung liegen.
     
  13. #13 JohnMcClane, 09.06.2012
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    Hallo Leute,

    vielen Dank für die Antworten! Ich werde noch ein bißchen Licht ins Dunkel bringen!!


    @ kike: Nachbarn gibt es nur links und rechts einen! Der Rechte (Bungalow steht schon) ist bereits ebenfalls höher gekommen als ursprünglich geplant, er hat das Grundstück mit dem tiefsten Punkt an der Anliegerstrasse mit 68,10m üNN !!!

    @ wasweissich: Selbstverständlich können alle hier Ihre Meinungen oder Empfehlungen abgeben, GALA-Bauer selbstverständlich auch, denn ihr habt damit ja auch täglich zu tun !!! ;)


    Die Höhenangaben auf dem Lageplan sind ersteinmal theoretisch angenommen worden! Die Höhe des Schachtdeckels mit 0,00 = 68,87m üNN soll nicht angenommen werden, dann brauche ich eine Fahrstuhl !!!

    Die Höhenunterschiede an den Hausecken beziehen sich theoretisch auf die Höhe des Schachtdeckels mit 0,00 = 68,87m


    Im Raum steht aber die evtl. Aufschüttung nur bis auf die Höhe der Anliegerstraße mit 68,22m üNN !!!!


    Das heißt an jeder Hausecke kann man + 0,65 cm zurechnen und hat die konkrete Höhe !!!!


    Hoffe nur ist der Fall klarer, daher nochmal meine Fragen:


    Meine Fragen als Laie sind nun:


    - Muss (sollte) man wirklich immer generell Strassenniveau annehmen, oder ist auch ein etwas tieferliegendes Gebäude ohne Probleme ausführbar ??? Stichpunkt anfallendes/stürzendes Regenwassser von versiegelten Flächen

    - Was ist ALLES bei tieferliegenden Gebäuden alles zu beachten ???

    - Reichen eurer Meinung die 2 Sielschächte (Gullis) an der Anliegerstrasse aus um auch größere Mengen, anfallendes Wasser vernüftig abzutransportieren ???

    - Wie kann ich alternativ das Wasser vom Haus weghalten ??? Auf Drainage z.Bsp. mit Pumpe will ich auf jeden Fall verzichten !!!

    - Was für Möglichkeiten gäbe es noch in meinem Fall, um evtl. nicht so hoch aufschütten zu müssen? (GALA-technisch ohne zig Tausende zu versenken)

    - Würdet ihr evtl. sogar von dem Grundstück abraten ?
     
  14. #14 JohnMcClane, 09.06.2012
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    Das mit der Drainage und Pumpe habe ich nur mal gehört, nichts konkretes! ;)

    Die Zuleitungen kommen von der Anliegerstrasse, die Ableitungen gehen nach hinten weg (Richtung Norden Talseite SW 64,95m üNN, RW 65,30m üNN, zum tiefsten Punkt des Geländes, siehe auch Entwässerungsplan PDF in der Anlage)
     
  15. #15 wasweissich, 09.06.2012
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    wasweissich Gast

    manfred ,
    irgendwie hatte ich das ganze schon weiter fortgeschritten gesehen ,

    ist also doch alles logisch .
    ich ging halt von einem GÜ aus , der das grundstück schon berücksichtigt .... ;)




    durch entsprechendes modellieren des geländes kann das ganze durchaus gelöst werden , wobei ich die ganze bude weiter nach links rücken würde , um die situation zufahrt/eingang zu entspannen .

    das baufenster scheint es herzugeben ...
     
  16. #16 wasweissich, 09.06.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nicht unbedingt , aber vielleicht ein anderes haus wählen , eins das zum grundstück passt :D
     
  17. kike

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    Dass der rechts wohl kein Problem darstellt ist klar - nur der links liegt ggf. voll vor deiner Süd-West Seite und wenn der aufschüttet und ggf. noch seine Garage an deine Seite an die Grenze vor deiner Terrasse setzt, dann finde ich das für ein ca. 1000qm Grundstück eine eher nicht so tolle Konstellation...
     
  18. #18 JohnMcClane, 09.06.2012
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    - Also das haben wir uns auch schon überlegt, auf der einen Seiten kommen wir dadurch schon automatisch etwas höher, da auf unserem Grundstück von links nach rechts auch ein minimales Gefälle ist! Nur ist zur linken Seite (Südwest-Seite) auch ein Teil der Terasse und ein bißchen Platz möchte man da ja auch haben.

    - Ich die Einfahrt dann etwas mehr nach links schieben kann und diese dann nicht direkt neben dem tiefsten Punkt der Anliegerstrasse (68,10m üNN) liegt!

    - Ich dachte so an 50 cm - max. 1 Meter nach links!

    - Mit den linken Nachbarn stehe ich bereits in Kontakt, dass dieser mir nicht direkt ein Carport vor die Terasse baut, sondern evtl. auch ein Stück nach li. rüber geht.

    Bis welche Höhen sind durch Abböschungen (wahrscheinlich 45° Winkel) ohne Probleme möglich, d.h. ohne Stützmauer und den ganzen Gedöhns ?????

     
  19. #19 wasweissich, 09.06.2012
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    wenn die einfahrt nachrückt , ist das mit der entspannung eher essig ....
     
  20. #20 alex2008, 10.06.2012
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    ihr dürft nicht auf die Straße entwässern und die Kommune darf die Straße nicht auf euer Grundstück entwässern.
    Lt. Regelquerschnitt hat die Straße als Randbefestigung einen Bord und der ist 5cm höher als der Fahrbahnrand. Damit ist eigentlich eine ausreichende Wasserführung gegeben um das Wasser in den Straßenablauf zu leiten.

    Die Flächen auf eurem Grundstück mit Gefälle von der Randbegrenzung der Straße zum Haus hin könnte man mit einer Linienentwässerung wie einer Kastenrinne in den Griff bekommen.

    Eine andere Problematik ist ein Rückstau --> Rückstauebene
     
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