HILFE!!! Ärger mit Bauträger - Frage zum BGB § 649

Diskutiere HILFE!!! Ärger mit Bauträger - Frage zum BGB § 649 im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Community, wir haben eine Frage zum BGB § 649 in Verbindung mit dem Bau eines Einfamilienhauses. Wie gesagt, wir bauen gerade mit...

  1. #1 posterino, 10.06.2012
    posterino

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    Hallo liebe Community,

    wir haben eine Frage zum BGB § 649 in Verbindung mit dem Bau eines Einfamilienhauses.
    Wie gesagt, wir bauen gerade mit einem Bauträger ein EFH. Im Bauwerkvertrag haben wir als Sonderausstattung eine 'bodentiefe Dusche' vereinbart, welche mit zusätzlichen Kosten von 750,00 Euro zu Buche schlägt. Im Nachhinein möchten wir die noch nicht verbaute Dusche wieder aus dem Bauwerkvertrag heraus nehmen lassen, was ja unser gutes Recht ist. Unser Bauträger will uns aber, ohne weitere Erklärungen, lediglich 250,00 Euro zurückerstatten und beruft sich hierbei auf den §649 des BGB. Ist so eine hohe Minderung gerechtfertigt oder kann ich mich dagegen wehren.

    Wir sind für jeden Hinweis sehr sehr dankbar!

    Viele Grüße Bernd
     
  2. H.PF

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    Da hast du wohl ins Klo gegriffen...

    Er brauch dir nur seine Ersparnisse zu ersetzen, Gewinn etc darf er voll und ganz behalten...
     
  3. #3 MoRüBe, 10.06.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Im Gegenteil, wennste Pech hast, dann stellt er Dir den Planungsmehraufwand noch in Rechnung.
     
  4. Julius

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    Warum wollt Ihr die Dusche wieder zurückändern?
    750€ wären ein Superschnäppchen gewesen (fachgerechte Ausführung vorausgesetzt)!
     
  5. #5 posterino, 10.06.2012
    posterino

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    Hallo Julius,

    dem Bauträger sein Handwerker, der für diese Arbeit zuständig ist, sagte in einem Gespräch mit mir, dass die bodentiefe Dusche in geplanter Form nicht durchführbar ist und er damti Probleme hat.

    Nachdem ich gerade im Bad in Bezug auf Wasserschaden keinen Pfusch verbaut haben möchte, habe ich mir einen Fliesenlegermeister gesucht, der mir die Dusche absolut zuverlässig verbauen würde.
    Aus diesem Grund will ich die Position zurückerstattet haben, da ich für ein und dieselbe Leistung nicht zweimal zahlen möchte.

    Grüße
    Bernd
     
  6. Julius

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    DAS (Eigenvergabe) würd ich ja nun in dieser Konstellation auf GAR KEINEN FALL tun!

    Daß der Erfüllungsgehilfe des BT angeblich Probleme hat, kann Dir egal sein.
    Und ich wette, daß das Problem nur darin liegt, daß der BT ihm zuwenig zahlen möchte.
    Das widerum kann und sollte Dir gleichgültig sein.
     
  7. H.PF

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    Jau, eine extrem gefährliche Falle... Wenn es zu Schäden kommt bist du völlig gearscht, es wird da KEINER die Gewährleistung übernehmen und die Schuld immer auf den anderen schieben...

    Investier das Geld lieber in eine Kontrolle...
     
  8. #8 Baufuchs, 10.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, erklären müsste er schon, warum er mehr als die 5% einbehalten will, von der im § 649 BGB ausgegangen wird.

    Guckst DU:

     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 10.06.2012
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    Wenn Du eine fachgerechte bodengleiche Dusche von einem anderen Handwerker erstellt bekommen willst, dann nimm nicht den, den Du im Auge hast!
    Denn der hätte Dir sagen müssen, dass das nur geht, wenn Ihr die kompletten Fliesenarbeiten aus dem Vertrag nehmt.

    Denn für eine fachgerechte Ausführung reicht es nicht, die Duschfläche abzudichten!!! Es muss der gesamte Boden einschl. der Wandanschlüsse abgedichtet werden!!! Das geht aber nicht, wenn der BT-Flieenleger schon fertig ist.
    Und der BT wird wohl kaum erlauben, dass ein Dritter da vor der Abnahme des Hauses irgendwas einbaut!
     
  10. #10 posterino, 10.06.2012
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    @all:
    Erst einmal ein herzliches Dankeschön an alle, für die zahlreichen Antworten!!!


    Hallo Baufuchs,
    wäre dann die Berechnung des Bauträgers, was er sich einbehalten darf: 5% des Auftragswertes + seine entstandenen Kosten, wobei er diese noch plausibel schriftlich nachweisen müsste?

    Dankeschön und Grüße
    Bernd
     
  11. #11 posterino, 10.06.2012
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    Hallo Ralf,

    sorry, ich hätte erwähnen sollen, dass wir im Bad die kompletten Fliesenarbeiten nicht durch den Bauträger erledigen lassen.
    Diese Position haben wir im Vorfeld ebenfalls aus dem Vertrag herausnehmen lassen, da uns im Laufe der Zeit das Vertrauen in den Bauträger gänzlich verloren ging. Auch hier hat er sich, fast schon in unverschämter Weise, an uns bereichert. Aber das ist eine andere Geschichte und soll von der vorliegenden Frage nicht ablenken.

    Auch Dir ein herzliches Dankeschön!
     
  12. #12 Baufuchs, 10.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Falsch.

    Grundsatz ist, dass dem BT die volle Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen zusteht.
    Vergütung hier 750 € ./. das, was er dem Inst. für Dusche inkl. Einbau hätte selbst zahlen müssen.

    Da die Vermutung "5% ist angemessen"im § 649 steht, müsste er schon nachweisen, was in diesem Fall ersparte Aufwendungen sind.

    Wenn Du dich mit ihm darüber streiten willst, frag einen Anwalt.
     
  13. #13 posterino, 10.06.2012
    posterino

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    Wenn ich das richtig verstehe, hat der BT somit anspruch auf seinen entgangenen Gewinn, oder?

    Müssten wir dann eine Kostenaufstellung von Ihm bekommen bzw. haben wir Anspruch auf dieser oder Ähnlichem?
     
  14. #14 Baufuchs, 10.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ja hat er.

    Wie Du was von ihm kriegen kannst, sagt Dir ein Anwalt.

    Mehr als das was hier geschrieben wurde kannst Du vom Forum nicht erwarten.
     
  15. #15 posterino, 10.06.2012
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    Hallo Baufuchs,
    vielen Dank für Deine Hilfe!
     
  16. Julius

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    Den Anwalt kannst Du Dir bei solchen Beträgen sparen!
    Es wird unterm Strich finanziell nichts dabei herauskommen.
    Wenn Du Pech hast, gibts nach genauer Berechnung (wegen des Ansatzes der Kosten für diwe Planänderung) noch weniger raus als er Dir jetzt freiwillig nachlassen würde.
    Hinzu die Anwaltskosten. U.U. zahlst Du noch nach...

    Die Sache ist keinen Aufwand wert.
     
  17. #17 Baufuchs, 10.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was denn für eine Planänderung?
    Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass ein BT da eine Detailplanung gemacht hat?

    Außerdem:
    Der BT beruft sich auf BGB, dann weiß er auch, dass er alles was über 5% gefordert wird nachweisen muss.

    Dazu auffordern und dann weitersehen.
     
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