Objektüberwachung - Mängelheim

Diskutiere Objektüberwachung - Mängelheim im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir haben einen Architekten mit der LP1-LP8 beauftragt. Die Planung war sehr schön. Leider gibt es nun während der...

  1. #1 Umbaufrust, 11.06.2012
    Umbaufrust

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    Hallo zusammen,

    wir haben einen Architekten mit der LP1-LP8 beauftragt. Die Planung war sehr schön. Leider gibt es nun während der Objektüberwachung eine Reihe ein Problemen.

    Mehrfach wurden Mängel und Ausführungen, die nicht der Werksplanung entsprochen haben, nicht vom Architekten entdeckt. Leider sind die Problemfälle selbst mir als Laien direkt aufgefallen. Wenn man den Architekten darauf anspricht, kommt leider nur Achselzucken....der Fehler wird nun behoben...Aber eigentlich würde ich erwarten, dass der Architekt zumindest die offensichtlichen Fehler entdeckt. Verdeckte Fehler sind natürlich etwas anderes...

    Was kann man denn in einem solchen Fall noch machen?

    Viele Grüße
     
  2. #2 Gast036816, 11.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dir bleibt erst einmal nichts anderes übrig, als die erkannten mängel aufzulisten und dies dem architekten in form eines schreibebriefs mitzuteilen. in dem schreibebrif forderst du ihn auf, bis zum - ausreichend frist wäre bis ende juni 2012 - aber ein genaues datum einsetzen - die erkannten mängel in der planung zu beseitigen und dir eine korrigierte planung vorzulegen.

    die reaktion musst du auf jeden fall abwarten - dann sehen wir weiter.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.06.2012
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    Ne - Norbert, ich denke, das war anders:

    Kollege hat richtig geplant, Handwerker vor Ort schert sich nicht um die Planung und bei der Bauleitung wird das nicht bemerkt/beanstandet.
     
  4. #4 Thomas B, 11.06.2012
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    ...also sind es Fehler der Handwerker gewesen und nicht die des Architekten (von der Planungsseite her; Bauleitungsmäßig mag es eine mangelhafte Überwachung gewesen sein.).

    ...na...dann ist es doch gut! Fehler wird behoben, alle sind glücklich...oder nicht?

    Was willst Du jetzt noch machen? Fehler wurde doch behoben.

    Thomas
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 11.06.2012
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    Naja Thomas, verstehen kann ich das Ansinnen des TE im Grundsatz schon. Er zahlt viel Geld für Bauleitung (31% des Honorars) und bekommt trotzdem Mängel, die nicht beanstandet werden.

    Ob für die Mängel der Vorwurf der Schlechtleistung richtig ist, wage ich so weder in die eine noch die andere Richtung zu beurteilen!

    Dazu müsste man schon deutlich mehr Details haben.
    Welche Mängel, wann war Bauleiter, wann Bauherr vor Ort, warum wurde abgewichen, warum nicht beanstandet, war die Abweichung vieleicht sogar abgestimmt, ......

    Sollte der Vorwurf des TE stimmen, kann man den Architekten nur auffordern, seine Pflichten zukünftig ernster zu nehmen. Ob man auch noch einen 2. Überwacher des 1. Überwachers auf Kosten des 1. Überwachers beschäftigen kann (nach entsprechender Vorwarnung), vermag ich nicht zu beurteilen.
     
  6. #6 Gast036816, 11.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    auch dieser mangel ist dem architekten anzuzeigen und der architekt muss nachbessern, d. h. er muss den handwerkern auf die krawatte treten und die mängelbeseitigung vorantreiben. erkennt der kollege mängel nicht in der überwachung, weist seine leistung ebenfalls mängel auf. eventuell muss er dann doch seine planung überarbeiten und die planung dem gebauten zustand anpassen.
     
  7. #7 Thomas B, 11.06.2012
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    ....ich denke, so lange wir nicht die Tragweite des Mangels kennen, ist es müßig darüber zu sinnieren ob die Pläne z.B. nachgebessert/ ergänzt werden müssen.

    Letztendlich sehe ich hier, daß es Mängel gab, von denen der Bauleiter wohl nicht alle bemerkt hatte. Dies aber wird jetzt nachgebessert. Insofern scheint es keine Missverständnisse zu geben hinsichtlich der "Schuldfrage" (sonst würde der Gerügte ja kaum klaglos nachbessern...).

    Ob der A. seine Bauleiterpflichten im vollen Umfange erfüllt hat, oder ob er einfach mal etwas übersehen hat (man ist ja auch nicht 8 Std. am Tag auf der Baustelle) kannman doch an dieser Stelel gar nicht beurteilen.

    Wir wissen doch nicht mal um welche Art von Mangel es hier geht...das ist alles schon sehr theoretisch.
     
  8. #8 Umbaufrust, 11.06.2012
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    Vielen Dank fuer die ersten Antworten. Wie gesagt, die Planung ist groesstenteil in Ordnung und das Problem liegt in der mangelhaften Objektueberwachung. Es gab auch 1-2 Probleme, wo die Planung nicht gestimmt hat und wurden ebenfalls nicht vom Architekten in der Ueberwachung entdeckt.
    Ich war in Urlaub und musste feststellen, dass z.B. das Dach anders ausgefuehrt wurde und Notueberlauefe fehlen und die Verputzer waren schon am werkeln sind. Von daher kann man ausschliessen, dass es eine Ueberlappung gegeben hat und der Architekt den Fehler schon entdeckt hat.

    Der Architekt ist eigentlich haeufig vor Ort und ich frage jetzt, ob nur zum Kaffeetrinken kommt und ob es noch andere Fehler gibt, die bisher nicht entdeckt wurden...
     
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