Grunderwerbsteuer bei Hauskauf mit separatem Grundstückpreis (heute: Erbpacht)?

Diskutiere Grunderwerbsteuer bei Hauskauf mit separatem Grundstückpreis (heute: Erbpacht)? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage zur Grunderwerbssteuer: Wir haben ein Haus gefunden, welches die Eigentümer 2005 auf einem...

  1. #1 kaufwilliger81, 12.06.2012
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    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage zur Grunderwerbssteuer:
    Wir haben ein Haus gefunden, welches die Eigentümer 2005 auf einem Erbbaugrundstück errichtet haben.
    Der Grundstückseigentümer ist mit den Eigentümern verwandt. Nun möchten die Eigentümer das Haus verkaufen und der Grundstückseigentümer möchte das Grundstück ebenfalls verkaufen. Meine Frage ist nun:
    Fällt hierbei Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück an? Es sind ja 2 verschiedene Kaufverträge mit unterschiedlichen Eigentümern. Mir ist klar, dass bei dem typischen Fall „Haus + Grundstück“ die Steuer für den kompletten Kaufpreis anfällt. Allerdings weiß ich nicht, wie es sich in so einem Sonderfall verhalten würde.

    Viele Dank für Eure Hilfe!

    Viele Grüße
    Sascha
     
  2. #2 feelfree, 12.06.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Die Grunderwerbssteuer fällt auf Grundstück UND Haus an.
     
  3. #3 UmbauNeuling, 12.06.2012
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  4. #4 Baufuchs, 12.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Darum geht es überhaupt nicht.

    Das Erbbaurechtsgeber (Grundstückseigentümer) will nicht das Erbbaurecht auf den Hauserwerber übertragen, sondern er will das Grundstück verkaufen.

    Frage ist schon richtig beantwortet, Steuer fällt auf Haus+Grundstückswert an.
     
  5. cavone

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    Da es zwei voneinader unabhängige Verkäufer sind, würde ich da wirklich alles probieren um nur auf das Grundstück die Steuer zu zahlen. Frag doch einfach mal beim Finanzamt. Die schreiben ja nachher auch die "Rechnung" :-)
     
  6. #6 feelfree, 02.07.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Da muss man nichts "probieren", weil es absolut keinen Weg geben wird, um die Grunderwerbssteuer auf das Gebäude herumzukommen.
    Selbst wenn da noch gar kein Haus stünde, würdest Du vom Finanzamt gelöchert werden, ob da nicht irgendwo schon irgendeine Abmachung oder Vorvertrag mit einem Bauträger oder Architekt oder wasweißich besteht. Und wenn das der Fall wäre, unterstellt das FA ein "Koppelgeschäft", d.h. Du hast das Grundstück nur bekommen, weil Du es nachher mit einem vorher schon feststehenden Bauträger etc. gebaut wird, und schon zahlst Du Grunderwerbssteuer für ein Haus, das noch gar nicht erbaut ist.
     
  7. #7 Jana9179, 02.07.2012
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    @feelfree: Das kann ich so absolut nicht bestätigen. Haben gerade ein Grundstück von Privat gekauft. Darauf haben wir Grunderwerbssteuer gezahlt. NIEMAND wollte wissen, wer, wann und mit wem dort ein Haus baut. Das Finanzamt hat einfach nur eine Rechnung geschickt. Und direkt nach dem Kauf beginnen wir nun mit dem Hausbau...
     
  8. #8 Baufuchs, 02.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du hast nicht richtig gelesen.
    Das Finanzamt wird später prüfen, wer dein Haus gebaut hat. Gibst da eine Verbindung zum Grundstücksverkauf, dann gilt "Steuer auf Haus und Grundstück".

    Da eine solche Verbindung bei dir nicht gegeben ist weil freie Wahl des Bauunternehmers, fällt Steuer nur aufs Grundstück an.
     
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