Wer darf/muss Gastherme warten?

Diskutiere Wer darf/muss Gastherme warten? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Nabend zusammen, Ich ziehe in kürze in eine Wohnung in der eine Gastherme ist. Mein Vermieter sagte zu mir er wartet die Gastherme selbst....

  1. Stadi1

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    Nabend zusammen,

    Ich ziehe in kürze in eine Wohnung in der eine Gastherme ist.
    Mein Vermieter sagte zu mir er wartet die Gastherme selbst. Mich verunsichert das etwas, da der Mann beruflich nichts mit Heizungen zu tun hat. Er sagte mir er hätte dafür Lehrgänge besucht um seine zwei Thermen zu warten, kann ich irgendwie nicht glauben.
    Meine Frage: ist die Wartung irgendwie gesetzlich geregelt? Vor allem wer darf daran rumschrauben?

    Danke schonmal für Eure Antworten
     
  2. tom69

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    Hallo,

    such mal im Internet nach dem §12 AVBGasV. Hier steht, wie in der TRGI2008 auch, dass nur der jenige an Gasanlagen schrauben darf, der in das Installationsverzeichnis des Versorgungsunternehmen eingetragen ist. Und da die Anlage Dir vom Eigentümer überlassen wurde, bist Du auch dafür verantwortlich. Selbes gilt nach AVBWasserV auch für die Trinkwasserleitungen.

    Das "Heimwerker" bei Herstellerfirmen an Lehrgängen zu den einzelnen Gerätetypen teilnehmen können habe ich auch noch nicht gehört.

    Gruß
    Thomas
     
  3. Stadi1

    Stadi1

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    Hallo Thomas,

    danke für Deine Antwort. Der § bezieht sich aber auf Erdgas aus der Leitung eines Versorgers. Dies ist hier aber nicht der Fall da es sich um einen Gastank im Garten handelt. Gibts dazu auch irgendwelche Gesetzestexte?

    Gruß Rainer
     
  4. #4 Schmitt, 17.06.2012
    Schmitt

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    Technische Regeln Flüssiggas:

    Alt: TRF 1996
    Neu: DVFG - TRF 2012

    mfG. Schmitt
     
  5. #5 Rudolf Rakete, 17.06.2012
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    Die Werbung ist nicht von mir!
    Ich denke der Vermieter meint wahrscheinlich mit Wartung, die Regelmäßige Reinigung der Therme. Den Brenner ausblasen und aussaugen kann und darf ja wohl jeder. Oder ?
     
  6. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Richtig. Gerade in der Vergangenheit kam es ja des öfteren zu deutlich erhöhtem CO Gehalt in Wohnungen, wegen mangelhaft gewarteter Anlagen. Ich halte es schon aus diesem Grund für absolut sinnvoll die Wartung und Reinigung von Gasthermen in private Hand abzugeben. Es wird vielleicht ja auch mal wieder ein Gebäude pulveriesiert, weil es mal wieder eine Leckage gab, die der Private Fachmann mit seinem Sachverstand übersehen hat.
    Leute, was glaubt Ihr eigentlich worum es hier Geht?? Hie soll kein Teppich verlegt werden. Es geht hier um weit mehr, also lasst bitte einen Fachmann kommen und fangt nicht an an Sachen zu schrauben von denen Ihr nichts versteht. Ich denke die Befürchtungen des TE sind durchaus berechtigt.
     
  7. tom69

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    Hallo,

    bei uns werden die Gastanks teilweise auch von örtlichen Gasversorger gestellt/vermietet. Könnte mir vorstellen das da auch auf die aktuellen Verordnungen und Normen hingewiesen wird, wie Schmitt ja auch schon schrieb.

    Das mag ja vieleicht sein, aber sowas verstehe ich nicht unter einer fachgerechten Wartung. Außerdem gehört zum Brenner ausblasen auch dessen Demontage und da werden wir schon in dem Bereich sein der Tabu ist.

    Gruß
    Thomas
     
  8. #8 Schmitt, 18.06.2012
    Zuletzt bearbeitet: 18.06.2012
    Schmitt

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    Auf jeden Fall denn:

    Textauszug aus DVFG-TRF 2012 Punkt 4 Absatz 4.1

    Flüssiggasanlagen dürfen nur von solchen Fachbetrieben errichtet, instand oder geändert ewerden, die dafür die erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen.

    .. Fachbetriebe des Installateur- und Heizungsbauerhandwerkes, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, oder

    .. Fachbetriebe, die als Fachfirma für Flüssiggasanlagen bei der Industrie und Handelskammer eingetragen sind.

    Alles klar????

    mfG. Schmitt
     
  9. #9 Franz1968, 18.06.2012
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    Mangelhafte Wartung mag der Auslöser für eine zu hohe Kohlenmonoxidemission sein. Das diese jedoch nicht in die Frischluft der Wohnung gerät hat der Schornsteinfeger zu prüfen.

    BImSchV und KüO lassen grüßen.
     
  10. R.B.

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    Der ist aber auch nicht ständig vor Ort, und in einem Jahr kann viel passieren.. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  11. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nein.
    Denn auch wenn ich Deiner Intention zustimme (Laien Finger weg von Gasinstallationen), so geht es hier eben weder um
    Instandsetzung oder Änderung noch gar um Errichtung.


    Das Problem hier ist aber, daß der Fragesteller Ausführung durch einen Fachmann möchte, jedoch der Vermieter Eigenleistung vorsieht.

    Als Lösung könnte der Mieter z.B. anbieten, für die Dauer der Mietzeit die Kosten der Wartung durch einen Fachbetrieb zu übernehmen.
     
  12. #12 Rosmarin, 18.06.2012
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    Wenn der TE sicher gehen will, dann bleibt ja auf jeden Fall die Möglichkeit, nach jeder "Wartung" durch den Vermieter auf eigene Kosten einen Fachtechniker zur Überprüfung kommen zu lassen.
    Als juristischer Laie bin ich mir nicht sicher, ob der Vermieter so rechtelos an seinem Eigentum ist, wie das hier rüberkommt. An meinem Auto darf ich schliesslich auch rumschrauben und warten, solange ich nichts verändere, wodurch ich die TÜV-Zulassung verlieren würde. Und wenn ich ein Auto miete, dann kann ich dem Vermieter auch nicht vorschreiben, durch wen er die Wartung durchführen lässt. Dass natürlich der Vermieter dann auch für Wartungsfehler verantwortlich ist, ist auch klar. Ich denke aber, dass auch der Mieter hier gewisse Pflichten hat, z.B. das Gerät nicht in Betrieb nehmen darf, wenn er sich nicht von dessen funktionaler Sicherheit überzeugt hat. Andererseits wird z.B. niemand verlangen, dass ich mit einem Mietauto zuallererst in die Werkstatt fahre.
    Für mich ist hier jedenfalls noch nicht klar, wer hier welche Rechte und Pflichten hat und welche genau mit dem Mietvertrag auf den Mieter übertragen wurden.
     
  13. Julius

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    Gesetzlich liegt die Unterhaltungspflicht erstmal beim Vermieter.
    Und im vorliegenden Fall hat dieser sie - so werte ich die bisherigen Angaben des Fragestellers - bezüglich der Wartung NICHT auf den Mieter übergewälzt.
    Daher darf - im Rahmen des rechtlich allgemein Zulässigen - der Vermieter entscheiden, wer die Wartung durchführt.
     
  14. #14 Bricoleuse, 13.07.2012
    Bricoleuse

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    Die Diskussion ist insofern lustig, als dass es sich bei der Wartung einer Therme um umlagefähige Kosten handelt, d.h. der Vermieter nach Beauftragung einer Fachfirma die Kosten der Wartung eh über die Nebenkosten dem Mieter aufbürden kann. Warum sollte der sich dann selbst noch die Arbeit machen?

    Wenn der Mietervertrag vernünftig ist und die üblichen Nebenkosten enthält, besteht kein Grund, warum der Mieter nicht durch den Vermieter eine Fachfirma beauftragen lassen sollte, er zahlt ja am Ende auch.
     
Thema: Wer darf/muss Gastherme warten?
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