Hub- Schiebeelemente unterschiedlich hoch eingebaut / Toleranz Einbauhöhe

Diskutiere Hub- Schiebeelemente unterschiedlich hoch eingebaut / Toleranz Einbauhöhe im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Wir bauen gerade ein EFH. Im Wohn-Essbereich haben wir drei große Hub- Schiebeelemente von einer Fensterbaufirma einbauen lassen. Breiten :...

  1. #1 Flitzlakritz, 13.06.2012
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    Wir bauen gerade ein EFH. Im Wohn-Essbereich haben wir drei große Hub- Schiebeelemente von einer Fensterbaufirma einbauen lassen. Breiten : 3,81m; 3,58m; 2,11 m/ Höhe :2,38 m.Die Wände sind innen und außen verputzt bzw. Klinker.
    Jetzt haben wir den Fließestrich bekommen und müssen feststellen, dass der Abstand zwischen Estrich und den Türschwellen unterschiedlich groß ist. Geplant waren 1,5 cm da wir die Schwelle möglichst bündig mit dem Bodenbelag haben wollen.
    An einem Element ist der Abstand auch genau so eingehalten worden. Am zweiten Element ist der Abstand 2,7 cm und am dritten Element 2 cm.
    Die Fensterbaufirma kam und stellte fest dass der Estrich plan ist und dass die drei Elemente in der Tat unterschiedlich hoch eingebaut wurden. Man sagte uns wir sollten einen Kostenvoranschlag einer Parkettfirma einholen um den Höhenunterschied mit Ausgleichsmasse anzugleichen. ganz geht das natürlich nicht, da ja drei unterschiedliche Höhen gegeben sind.
    Die Fensterfirma sei evtl. bereit das Angleichen mit der Ausgleichsmasse zu übernehmen.
    Ein Ausbau und Neueinbau der Element kommt denken wir nicht in Frage wegen des riesigen Aufwandes ( neu verputzen, Raffstorkästen ect.).
    Als wir eine Preisminderung ansprachen, sagte man uns es läge ja keine Beeinträchtigung in der Funktion vor und außerdem gäbe es ja Toleanzen und der Höhenunterschied beim Einbau läge in diesen Toleranzen.
    Unsere Architektin hielt sich bei dem Gespräch SEHR zurück und überließ uns das reden. Wir baten sie, die Toleanzen bzgl. der Einbbauhöhe von Hub- Schiebeelemente rauszusuchen. nach 3 Wochen immer wieder ansprechen sagte sie uns, sie könne die Unterlagen nicht finden, die Abweichungen in unserem Fall lägen aber sicherlich außerhalb dieser Tol. und man müsse bei der Endabrechnung der Fenster über einen Preisnachlaß sprechen ( Es fehlt noch ein Raffstore und die Haustür muss noch eingebaut werden).
    Wir fühlen uns in der ganzen Angelegenheit etwas alleine gelassen und wissen auch nicht wie man den Schaden am besten beheben kann. Ausgleichsmasse ? Wer macht das wenn da später Fertigparkett drauf soll ?
    Kann uns jemand die Tol. bzgl. der Einbbauhöhe von Hub- Schiebeelemente nennen ? Gibt es eine Norm ?
    Sollten wir uns vielleicht an einen Sachverständigen wenden ?
    Wie sollen wir weiter vorgehen ?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.06.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Die DIN 18202 greift hier schon mal nicht. Selbst in der "Bibel" der Fensterbauer gibt es zwar Aussagen zu zulässigen Toleranzen der Öffnung, nicht aber zu denen der montierten Fenster!

    Allerdings scheint Eure Architektin (wenn es denn wirklich EURE ist) eher schwch auf der Brust zu sein!
    1) Solltet Ihr die Leistung Fenster noch nicht abgenommen haben (die Fortführung des Baus ist keine Abnahme), muss die FIRMA Euch beweisen, dass ihre Leistung in Ordnung ist.
    Die müsste also mit einem Papier ankommen, aus dem hervorgeht, bis zu welcher Toleranz so etwas i.O. ist!

    2) Ist es die Aufgabe der Architektin, Euch zu unterstützen, nicht nur doof daneben zu stehen!

    3) Schmerzensgeld gibts auf dem Bau nicht. Entweder bezahlt die Firma das Aufspachteln (wenn das denn optisch halbwegs vernünftig hinzubekommen ist) oder sie setzt die Elemente auf gleiche Höhe und trägt alle Kosten dafür oder Ihr akzeptiert den Mangel - dann ohne Geld.
    Oder wollt Ihr Euch die Geldscheine auf die Brille hängen, damit Ihr den Höhenuntershied nicht mehr seht?
     
  3. #3 feelfree, 13.06.2012
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    feelfree Gast

    Auch wenn es nicht Schmerzensgeld heißt, so etwas kann es natürlich trotzdem geben. Bei mir wurde z.B. ein Treppengeländer nicht so ausgeführt wie bestellt. Ich habe der Firma die Wahl gelassen, es zu reparieren/auszutauschen oder sich mit mir über einen Abschlag zu einigen. Ich habe mich dann für den Abschlag entschieden.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 13.06.2012
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    Es herrscht Vertragsfreiheit in D. Natürlich könnt Ihr auch den Tanz von 50 Vestalinen vereinbaren!

    Aber was bringt denn das? NICHTS! Entweder ist der Mangel schlimm, dann gehört er behoben. Odcer er ist nicht schlimm (man/frau kann mit ihm leben), dann brauchts auch kein Geld dafür als Ablaß!
     
  5. #5 Jessi75, 13.06.2012
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    Das sehe ich nicht so. Mann kann durchaus mit optischen Mängeln leben wenn man dafür einen monetären Ausgleich bekommt. Stell dir mal vor, du bestellst ein neues Auto. Schwarz soll es sein. Du wartest also 6 Monate auf dein neues Auto, hast das Alte pünktlich zum Liefertermin verkauft und wunderst dich dann, dass dir kein schwarzes sondern ein graues geliefert wird. Dann kannst du vom Händler ein neues schwarzes verlangen und wieder 6 Monate warten oder du sagst dir vielleicht, naja, grau ist nicht so schlimm, gefällt mir auch aber es ist halt nicht das was ich wollte. Der Händler ist vielleicht froh, dass er das Auto nicht zurück nehmen muss und das 100ste graue Auto auf dem Hof hat. Aber diesen Kompromiss wirst du dir doch auch bezahlen lassen, oder? Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand etwas, was zwar in Ordnung ist, aber nicht dem entspricht was er haben wollte, zum selben Preis akzeptiert. Ich würde es nicht tun...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 13.06.2012
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    Ich auch nicht. Ich würde das schwarze einfordern! Und zwar pronto!
     
  7. #7 feelfree, 13.06.2012
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    feelfree Gast

    Nö. Ein Mangel ist ein Mangel, er mindert den Wert der Sache. Wenn ich eine Sache einkaufe, dann entweder zum Normalpreis im einwandfreien Zustand oder mit kleinen Macken und entsprechenden Abschlägen (wie z.B. bei Vorführware, Gebrauchtware).
     
  8. #8 Gast036816, 13.06.2012
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    leutens - es ist doch nicht einmal klar, ob es ein mangel ist.

    wurden fenster und estrich nach messpunkt - meterriss - eingebaut? vielleicht ist das element 7 mm zu hoch und der estrich 8 mm zu tief, jeder bewegt sich innerhalb seiner zulässigen toleranzen. wurden die maßabweichungen anhand eines nivellements auf basis meterriss kontrolliert.

    wenn der fensterbauer von sich aus anbitet, die mehrkosten vom aufspachteln am zu übernehmen sofort zufassen und weiterbauen. dann noch eine preisminderung einzufordern, ist nicht fair. du musst dem verursacher schon die art der regulierung überlassen.
     
  9. bernix

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    hab ich das richtig verstanden?

    Wir sprechen von einem Höhenunterschied von 0,5 und 1,2 cm bei Elementen, die nicht direkt nebeneinander liegen....
    Und ein ebener Boden soll mit Spachtelmasse ausgeglichen werden?....
     
  10. #10 Flitzlakritz, 13.06.2012
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    Ja richtig. Das erste richtig montierte Fenster ist rechts. Links daneben mit ca. 1,2 m Abstand das mit +1,2 cm Höhenunterschied. Wobei es ca. 1,5 m zurückversetzt ist und links daneben über Eck das Dritte mit +0,5 cm. Ich kann mir eigentlich NICHT vorstellen wie das mit dem Spachteln aussehen soll ??? Was kann man da tun ?

    Gibt es denn wirklich keine Toleranz bzgl. der Einbauhöhe ?
     
  11. #11 schriebs71, 13.06.2012
    schriebs71

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    Hallo zusammen,

    @ Flitzlakritz
    Ich nehme an, es gibt in deinem Neubau KEINEN Meterriss!! Das ist Sache des Fensterbauers diesen einzufordern, und Sache der Architektin ihn zu liefern!! Somit weißt du
    schon mal, wer für den Salat verantwortlich ist!!!
    Du hast da ein Greenhorn erwischt, welches nicht oft solche Türen verbaut, oder der Monteur war eins!!

    Fakt ist, dass es technisch mittels Rotationsläser ,möglich ist, diese Elemente auf die gleiche Höhe zu setzen, nennt sich Abwicklung!! Und ist dein Recht.

    Es steht niergens, so und so viele mm darf man da abweichen!!! Das kann nur ein Gutachter feststellen, da es auch darauf ankommt, wie weit die Fenster
    auseinander liegen!! So als Pie mal Daumen jeden Meter, darf der Höhenunterschied ca. 2-3mm liegen!! Dies ist auch mit einer guten Wasserwaage machbar.
    Also 5 Meter von Ecke zu Ecke = 10-15mm i.O
    Über Eck gestellte Elemenete = 1-2mm i.O mehr nicht!!

    MfG Schriebs 71
     
  12. Ulli

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    Wenn es niergens steht dann wäre ich auch mit Maßangeben vorsichtig!
     
  13. #13 schriebs71, 14.06.2012
    schriebs71

    schriebs71

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    @ Ulli

    Bin ich nicht. Es gibt so etwas wie einen gesunden Menschenverstand!!! Es ist aber anscheinend Mode, diesen mittlerweile auszuschalten, und sich entweder auf irgendwann mal was gehörtes (was dann noch in einem anderen Zusammenhang steht) zu beziehen, oder wenn mann es als Theoretiker fehlende Praxis hat die DIN vor zu schieben!!

    Es muss jedem Monteur klar sein, dass wenn ich eine Tür einbaue, ich besondere Aufmerksamkeit auf das Bodendetail zu legen habe!!! Absprachen zu treffen sind!!
    Das Betrifft auch jeden Bauleiter und Architekten!! Bei uns ist diese Prozedere Standard!! Ohne Meterriss, bestelle ich nicht ein Fenster!!!!

    Ich würde hier die Toleranzen des Estrichlegers heranziehen, dies würde ich auch als Gutachter so machen und vertreten!!!! Und da dürfte ich nicht so falsch liegen!!

    Es ist sicher kein granvierender Mangel der aufgeplustert werden muss!! Es geht hier lediglich um die Verantwortung und die daraus resultiernden Kosten!!

    Viele Grüße Schriebs 71
     
  14. #14 feelfree, 14.06.2012
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    Wo gibt es denn die vielen Ausrufezeichen im Angebot?
     
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