Architekt bestellt falsche Haustür, wer kommt für den Fehler auf!

Diskutiere Architekt bestellt falsche Haustür, wer kommt für den Fehler auf! im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ist doch egal: BH wünschte andere Tür und hat dies auch mitgeteilt. Archi hat's verschnarcht.....such is life. BH muß dem Planer jetzt dies...

  1. #21 Thomas B, 13.06.2012
    Thomas B

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    Ist doch egal: BH wünschte andere Tür und hat dies auch mitgeteilt. Archi hat's verschnarcht.....such is life.

    BH muß dem Planer jetzt dies eben auch nochmals in Erinnerung rufen. Liest er die mails mit nachfrage welche Tür es denn sein solle und Antwort welche gewünscht wurde,...tja...was will er dann noch sagen???????

    Im Zweifelsfall: Härtere Bandagen!
     
  2. ktown

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    Naja und das fällt vielen privaten Bauherren schwer.
     
  3. Seev

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    Bei uns gabs auch einige ähnlicher Themen. Leider waren davon einige quasi irreversibel. Der Architekt setzt (wie die Handwerker) offenbar auf das Verblassen der Erinnerung nach einer gewissen Zeit.

    Natürlich muss man die Dinge einfordern, v.a. wenn diese so klar sind. Man ist dennoch genug bestraft, weil das ja oft auch massive Verzögerungen und Beschädigung anderer Bausubstanz bedeutet etc.. Also gibt man irgendwann auf und frisst manches doch ... das weiß auch die andere Partei, weil es den meisten BH schon mal um die verlorene Zeit geht - und man das ja auch finanziell erst mal durchstehen muss.
    Also: schreib ihm sachlich Deine Sicht der Dinge (evtl. erst nach dem pers. Gespräch als Gesprächsnotiz) und mit der Aussage, dass die Dinge unstrittig so liegen, weil ... E-Mails ... mit der klaren, freundlichen Aufforderung der Behebung / Rückbau, Neubeauftragung ... in angemessener Frist. Wenn er merkt, dass Du Dir sicher bist, da Du infomiert bist und alles beweisbar und er dazu evtl. in Verzug kommt, wird er wohl nicht lange rumzicken.

    Weiter ist es immer gut, sich zunächst mal rein informativ mit einem RA darüber zu unterhalten. Da kommen immer interessante Dinge bei raus. Wenns dann dennoch klemmt und sein muss, dann kann der RA schneller aktiv werden.

    Dennoch auch interessant: wer hat den HW damit beauftragt, die Tür zu liefern? Der A. - ohne Auftrag / Vollmacht des BH??
    Wer beauftragt, der bezahlt auch, oder? Leider wurde ich auch oft genug so überfahren und hab am Ende gekuscht.
     
  4. Roth

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    Eine Zusatzfrage:

    Wie findet ihr die Nicht-Herausgabe der LV`s?

    Grobe Pflichtverletzung oder hinzunehmen?
     
  5. #25 Thomas B, 14.06.2012
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    Was heißt grobe Pflichtverletzung? Ich würde sagen: Nein!

    In der tat wollen sich viele (die meisten...nein..die allermeisten) der BH nicht en detail mit seitenlangen LVs vergnügen. Wozu auch?

    Die Essenz daraus sollte natürlich stimmig sein (hier: die korrekte Haustür). Hätte ein überreichtes LV das Problem beseitigt? Wohl eher nicht. Denn von verschiedenen, angebotenen Lösungen wußten beide (der LV-Verfasser, aber auch der BH). Es wurde schlichtweg verpennt das richtige Teil zu ordern. Sowas kommt vor. Ist natürlich ärgerlich...klar.....aber es kommt eben vor.

    Grundsätzlich: Will der BH die LVs haben, kriegt er sie natürlich. Will er nicht, kriegt er sie eben nicht. Warum muß das alles so kompliziert sein...?
     
  6. ktown

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    Seev hat schon das richtige Wort zur Sprache gebracht. Der Architekt muß in Verzug gesetzt werden. Ohne Fristsetzung kann der weiter lavieren.
    Dafür das der Bauherr die LV's nicht durchlesen muß, bekommt der Architekt ja sein Honorar.
     
  7. #27 Exilsachse, 18.06.2012
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    Hallo,
    an alle vielen Dank für guten Antworten.
    Ich habe jetzt den Architekten noch mal ganz klar die Meinung gegeigt und jetzt die mündliche Zussage, dass die Tür auf seine Kosten ausgetauscht wird. So lange das nicht geschehen ist, werde ich im Zweifel einfach den entsprechenden Teil seines noch fälligen Honorars einhalten.

    Ich habe aber was dazu gelernt für alle anderen Gewerke (Maler, Fliesen, Böden, Türen) bestehe ich jetzt immer auf Herausgabe des LV's, damit sowas nicht noch mal passiert.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2012
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    Viel wichtiger ist eine eindeutige Klärung und Beauftragung bzw. Streichung von EP- und AP-Positionen im Auftrag!
     
  9. ktown

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    Sie sind sich aber schon bewußt, dass sie damit dem Architekten Verantwortung abnehmen und sich selbst mit in die Haftung!
     
  10. #30 Thomas B, 18.06.2012
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    Bei einem Kollegen, der sich selbst an schriftlich nachzuweisende Absprachen nicht gebunden fühlt oder darin das Versagen des AG erkennt, ist dies wohl eine später schwer bis gar nicht beweisende "Absprache". Würde ich in jedem Falle in Form einer Aktennotiz ihm zukommen lassen und um Bestätigung bitten.

    Letztendlich aber bleibt natürlich das Druckmittel der Honorarkürzung......
     
  11. Baumal

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    jetzt verwirren sie diesen menschen doch nicht völligst.

    ich kenne kaum einen architekten, der türen , böden,
    was weiss ich noch alles bestellt. ohne eine vollmacht des
    des BH, darf der architekt nicht mal einen leberkäswecken
    für die handwerker in auftrag stellen....
     
  12. ktown

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    Also das Leberkäsweck gehört doch auf einer guten (kleinen) Baustelle zum guten Ton eines Architekten....:e_smiley_brille02:
     
  13. Baumal

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    die zahlt er aus eigener tasche....:D

    aber, dass er türen, böden, fenster usw. bestellt und
    beuaftragt, ist mir neu...
     
  14. Roth

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    @ Baumal
    Doch, das gibt`s. Um Provisionen zu kassieren, z.B. vom Baustoffhandel.
     
  15. Baumal

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    na du kennst dich aus.

    ich habe soetwas noch nicht gehört,
    in meinem bisherigen berufsleben....
     
  16. #36 Thomas B, 18.06.2012
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    Das ist dem Architekten nicht erlaubt, ist standewidrig und würde -so sich dies als richtig herausstellt- massive Konsequenzen nach sich ziehen!

    Daß es natürlich überall schwarze Schafe gibt, ist klar. Dem hier vorgetragenen Eindruck, daß dies aber "gängige Praxis" ist oder häufiger vorkomme, trete ich aber ganz entscheiden entgegen.

    Mir hat bis dato erst einmal ein Handwerksbetrieb "Provisionszahlungen" angeboten, wenn er in Zukunft Aufträge über mich bekäme. Einmal!!!
     
  17. #37 Gast036816, 18.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die verantwortung des architekten wird dadurch nicht beschnitten. der architekt müsste eigentlich, alles was er eigenständig beauftragt hat, auch selbst bezahlen.
     
  18. Sydney

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    Also da du ja glücklicherweise schriftlich, per Mail darüber kommuniziert hast, solltest du auf der sicheren Seite sein.
    Zudem würde ich ab sofort genauer aufpassen bzw. mal ein ernstes Wort mit deinem Architekten sprechen, bevor weitere Ungereimtheiten auftreten und er glaubt, er könnte sich mit einfachen Ausreden entziehen.
     
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