Umlegung durch Einspruch gestoppt.....

Diskutiere Umlegung durch Einspruch gestoppt..... im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe im letzten Jahr bei unserer Gemeinde einen Antrag auf Zuteilung eines Grundstückes gestellt. Das Umlegungsverfahren...

  1. #1 Ebbi2000, 15.06.2012
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    Hallo zusammen,

    ich habe im letzten Jahr bei unserer Gemeinde einen Antrag auf Zuteilung eines Grundstückes gestellt. Das Umlegungsverfahren sollte eigentlich schon zu Ostern durch sein und die Grundstücke zugeteilt sein.
    Leider wurde das Verfahren durch einen streitbaren Mitbürger, welcher Flächen gepachtet hatte und auch, glaube ich, Eigentum in der Umlegungsfläche hat gerichtlich bzw. durch Anwalt gestoppt( 7/8 Restfläche gehört der Gemeinde).
    In einer Gemeinderatsitzung wurde dann verkündet, man wolle sich einigen und Ausgleichsfläche etc. anbieten.
    Bis dato gibt es keine Info der Gemeinde. Bei Nachfragen kann oder will mir niemand was konkret zum Stand der Dinge sagen.

    Nun würde ich gerne von euch wissen, ob ich als Bürger da was machen kann. Ich warte und kann mir ja überhaupt nicht sicher sein ob ich überhaupt was zugeteilt bekäme im Falle des Falles.

    Nun die große Frage:
    Wenn das "Bewerbungsverfahren auf Zuteilung" abgeschlossen ist und die "Zuteilungskriterien" feststehen ( Anzahl Kinder, Zeitdauer des 1. Wohnsitzes in der Gemeinde etc.),
    hab ich dann ein Anrecht darauf mein Listenplatz genannt zu bekommen, damit ich abschätzen kann ob sich das noch längere Warten überhaupt lohnen kann? ( z.B.10 Bauplätze und 40 Bewerber).
    Bewerbungsende war 12/2011 ..... nach nem halben Jahr sollte man doch zumindest seinen Listenplatz erfahren zu können....oder bin ich zu ungeduldig?

    Über Tipps würde ich mich sehr freuen.
     
  2. Julius

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    Rechtlich kann ixh Deine Frage leider nicht beantworten.
    Aber hast Du denn KONKRET DANACH schon auf der Gemeinde gefragt?
     
  3. #3 Ebbi2000, 15.06.2012
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    alle 4-5 Wochen hab ich mal durchgerufen, leider wird dann immer ausweichend auf das Gericht oder den Anwalt gezeigt....
    Dann wieder auf erneute Widerspruchsfristen und man strebe einen Verzicht auf Widerspruch mit diesem Herrn an ....sollte nach Aussage der Gemeinde ja zügig geklärt werden, da die Ausschreibungen für den Tiefbau an der Straße usw. schon abgeschlossen waren und die Firmen die Angebote schon eingereicht und der Gemeinderat schon das ok für die Beauftragung der Firmen gegeben hat. (Jedoch wird erst beauftragt sobald das Umlegungsverfahren abgeschlossen, bzw. widerspruchsbefreit ist........... soweit mein Wissenstand.

    Rechtlich ist wohl nicht viel zu ändern....

    Ich wollte nur wissen ob jmd. von euch schon so ein hin und her mit einem Umlegungsverfahren mitgemacht hat und ob ich bei der Gemeinde die "Motivation" zu einer schnellen Einigung mit dem Querulanten irgendwie erhöhen kann (z.B. Fristen oä.). Ich werd ja auch nicht jünger ....
     
  4. Julius

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    In solchen Fällen ruft man nicht an, sondern geht persönliches hin und führt ein Vier-Ohren-Gespräch mit dem zuständigen Verwaltungsmitarbeiter, notfalls mit dem Bürgermeister.
     
  5. #5 Geodesy, 15.06.2012
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    Bei einem Umlegungsverfahren und einen Einspruch bei Gericht ist die Stadt erstmal machtlos. Das muss einfach abgewartet werden. Nur kann sich das ohne Ende hinziehen und irgendwann hat die Gemeinde kein Interesse mehr daran, oder der B-Plan muss geändert werden und und und.

    Das kann 1 Jahr dauern, oder 2 oder 3. man weiß es nicht.
     
  6. #6 Ebbi2000, 16.06.2012
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    Natürlich war ich schon mehr als ein Mal pers. dort. Auch 4 Ohren halfen nix.... denn: Die Antwort war immer:
    War gestern übrigens wieder pers. dort......Aussage diesmal: Wenn alles läuft wie abzusehen , dann OKT 2012.....mal sehen.

    Danke für eure Antworten.
     
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