Notausstiegsfenster

Diskutiere Notausstiegsfenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, Ich habe eine Dachgeschosswohnung ausgebaut und habe nun gerade etwas Probleme mit der Baubehörde. Da bei dem Projekt mehrere Wohnungen...

  1. #1 84planlos, 17.06.2012
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    Hallo,

    Ich habe eine Dachgeschosswohnung ausgebaut und habe nun gerade etwas Probleme mit der Baubehörde.
    Da bei dem Projekt mehrere Wohnungen im Dach ausgebaut werden und bisher erst eine fertig gestellt ist, kommt die Behörde nun aufgrund einer teilabnahme auf mich zu.
    Ich habe ein Veluxfenster welches zur Hauptstraße hin zeigt. Die öffnungsmaße liegen bei ca. 130x90cm gpl408. Nun sagt der Herr von der Bauaufsicht, das dieses Fenster nicht als Notausstiegsfenster geeignet ist, obwohl die Maße passen. Ihm geht es ausschließlich um den Öffnungswinkel.
    Die Öffnungsspanne zwischen unterer Fensterrahmenkante und aufgeklapptem Flügel liegt bei 80cm.
    Da passt so einiges durch und ich(als Frau) habe, wenn es einmal geöffnet ist sogar Probleme wieder an dem Griff zu gelangen. Meine Frage ist nun, ob irgendeine Verordnung, Bestimmung etc. gibt in der festgelegt ist wie groß der Öffnungswinkel sein MUSS !
    Im Rahmen kann man diesen bis auf 55 grad(so ist es nun eingestellt) verstellen.
    Wenn ich das nun umbauen lassen muss, ist ein Riesenloch in meinem Wohnzimmer und auch in meinem Geldbeutel. Zumal die Ausstiegsfenster ganz anders aussehen als normale und das neben dem anderen GPL408 ziemlich unästhetisch wirken wird.
    Ich bitte um schnelle Hilfe.
    Fr. Planlos
     
  2. H.PF

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    Wer hat es geplant? Sowas war mit Ansage...

    Es gibt für den zweiten Rettungsweg Vorschriften und die müssen eingehalten werden. Wenn die nicht eingehalten werden durch einen Planungsfehler muß das geändert werden.

    Sorry, aber da macht man sich vorher schlau und wenn man keine Ahnung hat muß man vorher fragen...

    Hier ist die Zulassung für das passende Velux-Fenster...

    http://www.velux.de/de-DE/Documents/PDF/Info-Dokumente/6700/6714.pdf

    Besonder, Velux HAT ja extra FLUCHTfenster, da sollte man sich schon mal Gedanken drüber machen wieso die extra FLUCHT-und NOTAUSSTIEGSfenster bauen wenn man doch auch normale Fenster dafür nehmen könnte...
     
  3. svjm

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    Guten Tag Frau Planlos,

    leider wie recht oft, erst bauen und dann fragen, wie es richtig gewesen wäre. Hilft nichts, da werden Sie durch müssen. Und Ästhetik ist subjektiv, die Anforderung ist nun einmal objektiv. Und Ihr Anspruch an Ästhetik kann durch ggf. weitere Maßnahmen wie Absturzsicherung noch weiter getrübt werden.

    Ein freundlicher Gruß
    svjm
     
  4. svjm

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    Hinweis an die Admins:

    Ich halte diese Fragestellung für wichtig, als dass sie hier unter dieser Rubrik untergeht. Wenn machbar, bitte verschieben nach z.B. Details, Fenster und Türen oder Bauphysik/Brandschutz.
    svjm
     
  5. #5 Baufuchs, 17.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast


    Eine Festlegung des Öffnungswinkels braucht es nicht, denn es wird eine bestimmte Lichte Höhe gefordert.

    Hier ist die Bestimmung, in der das Maß festgelegt ist:

    Das eingebaute Dachfenster erfüllt die Anforderung schlichtweg nicht, da die Höhe (Maß Unterkante Rahmen bis Unterkante geöffnetes Fenster) nur 80cm beträgt.

    Falls bei den eingebauten Fenstern der Abstand bis Traufe größer als 1,20m ist, wird das als nächstes beanstandet.
     
  6. #6 84planlos, 17.06.2012
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    Hallo,

    Vielen Dank für die Antworten.
    Nach einem Telefonat mit der Feuerwehr wurde mir gesagt, dass es eben nicht immer dieses Fluchtfenster von velux sein muss, sondern eben darauf geachtet wird, das es sich weit genug öffnet. Der Herr von der Bauaufsicht sieht das wohl anders.
    Natürlich werde ich dieses Fenster einbauen lassen müssen, wenn es nun nicht anders geht.
    Ich verbitte mir allerdings die Kommentare wie erstmal bauen dann fragen.
    Ich wurde mitten in der Bauphase von meinem Mann sitzen gelassen und bin froh, das ich nicht
    Mit den Kindern vor den nackten Rigipsplatten sitze.
    Ich hab eben vieles wie tapezieren, laminat etc. alleine machen müssen und habe auch nicht Wirklich viel Ahnung von dem ganzen Kram.
    Mein Architekt meinte damals das ich das Fenster als Ausstiegsfenster nutzen kann, da ich mir damals sogar schon Gedanken darüber gemacht hab, obwohl mein Mann noch da war. Das war
    Allerdings eine mündliche Aussage von ihm und ich steh nun da.
    Ich denke das da auch mehr Abstand als 1,20 zur Traufe besteht. Was wartet dann noch auf mich?
    Viele Grüsse
    Fr. Planlos
     
  7. #7 Baufuchs, 17.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Maßgeblich ist die Auffassung des Bauamtes. Die Feuerwehr sieht das genauso, denn auch die fordert die vom Bauamt vorgeschriebene Öffnungsgrösse.
    Wenn Abstand zur Traufe zu groß, dann muss eine waagerechte Austrittsfläche auf der Dachfläche vor dem Fenster geschaffen werden.
     
  8. #8 84planlos, 17.06.2012
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    Ok. Das hatte der Dachdecker nun auch schon befürchtet und der Herr von der Feuerwehr bestand da noch auf einen einseitigen Handlauf, falls es gefordert wird. Das wäre dann meine nächste Baustelle.
    Ich habe ja nun wirklich keine Ahnung, aber das wird nun mindestens 2000 Euro kosten.
    Ist es nicht günstiger eine kleine Gaube einbauen zu lassen?
    Ich meine, die Fenster sind viel günstiger...der Tritt vorm Fenster fällt weg.
    Muss sowas genehmigt werden?
     
  9. #9 Baufuchs, 17.06.2012
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    Baufuchs Gast

    Gaube ist wohl teurer und genehmigt werden muss die auch.
     
  10. #10 84planlos, 17.06.2012
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    Ok danke für die Antworten.
     
  11. svjm

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    Ja, auch wenn Sie mit der Wahrheit nicht konfrontiert werden möchten, dennoch einige Hinweise:

    -Das Thema Auftritt/ggf. Absturzsicherung wurde bereits mehrfach beschrieben
    -Warum bemühen Sie sich um Dinge, die Sie weder verstehen noch beurteilen können, obwohl Sie nach eigenen Aussagen einen Architekten für die Umbaumaßnahme haben? Lassen Sie diesen seine Arbeit machen und gut ist's. Wenn nicht, ist er dafür verantwortlich.

    Ein freundlicher Gruß
    svjm
     
  12. #12 Baufuchs, 18.06.2012
    Baufuchs

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    Mal anders an die Sache mit dem Architekten rangehen:

    Da das Bauamt zu einer Abnahme zur Baustelle gekommen ist, wurde der Umbau nicht in der Genehmigungsfreistellung, sondern im Baugenehmigungsverfahren genehmigt.

    Das heisst, die Bauantragsunterlagen wurden auch auf Einhaltung öff. rechtlicher Bauvorschriften geprüft. Dazu gehört auch, dass geprüft wird, ob 2. Rettungswege eingeplant sind und ob diese den Vorschriften entsprechen.

    Was also sagen die Bauantrags-/Baugenehmigungsunterlagen zu den Dachflächenfenstern aus?

    Schon in diesen Unterlagen hätten die Dachflächenfenster in der korrekten Größe und -sofern Abstand Traufe mehr als 1,20m - mit den nötigen Austrittsflächen vor den DFF geplant sein müssen.

    Ist dort nicht korrekt geplant, dann haftet der Architekt. Er muss dann zwar nicht die sog. "Sowieso-Kosten" übernehmen (Kosten Austrittsfläche+ggf. Mehrpreis teureres DF), aber die jetzt entstehenden Mehrkosten durch Rückbau/Umbau falsches DF gehen dann auf seine Kappe.
     
  13. #13 84planlos, 18.06.2012
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    Im Bauplan ist das notausstiegsfenster sowie auch ein Tritt eingezeichnet.
    Und wenn ich genügend Geld hätte würde ich sicher auch den Architekten beauftragen das
    Problem nun zu lösen. Das habe ich aber nicht.
    Deshalb habe ich mir gedacht, das ich hier mal frage.
    Ganz ehrlich, ich verstehe schon, wenn mir jemand sagt, das ich nicht drum herum komme das nun
    Umzubauen. Eigentlich sind Foren auch dazu gedacht, das man sich austauscht und nachfragen kann. Wenn man das hier nicht darf ohne direkt angegriffen zu werden, dann werd ich mich hüten
    Nochmal zu fragen. Danke an alle die mir eine vernünftige Antwort gegeben haben.
    Einen schönen Tag noch
     
  14. Baumal

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    ich habe schon darüber nachgedacht,
    ob dein sachbearbeiter genehmigungsbehörde
    einen an der waffel hat?

    du hast dir gedacht mal hier zu fragen....
    wenn man sonst nix zu tuen hat....
     
  15. #15 Gast036816, 18.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nun schmeiss mal die flinte nicht gleich ins korn. das du in einer notlage steckst, kann niemand aus der ferne wissen. dass auch einmal mit einem etwas ruppigen ton geantwortet wird, liegt nun mal bei bautigern in der natur der sache. die sprache ist manchmal rau, dahinter steckt meistens ein weicher kern.

    vielleicht klärst du uns erst einmal auf, was dein architekt nach beauftragung zu erfüllen hatte. sollte er phase 1 bis 4 machen, also den entwurf und das baugesuch oder sollte er auch noch die phase 5 - ausführungsplanung - oder noch weitere phasen machen? das wäre jetzt wichtig für die weiteren tipps, damit deine kosten auch niedrig bleiben können.
     
  16. Baumal

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    ein notausstiegfenster mit austritt ist bestandteil der
    baugenehmigung?

    sorry, für meine ruppige art,
    aber kann man den sachverhalt nicht
    im ersten beitrag schildern?
     
  17. #17 Thomas B, 18.06.2012
    Thomas B

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    Also: Architekt hatte es richtig geplant und Du hast nun ein Problem, weil Du abweichend davon gebaut hast.....das Problem hätte der Architekt auch nicht lösen können, wenn Du es anders machen willst als genehmigt.....Das ist also weniger eine Frage des Geldes...naja...doch: Dachtritte kosten nämlich selbiges. Und das hattest Du sparen wollen. Ging halt in die Hose.
     
  18. #18 84planlos, 19.06.2012
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    Ich habe das Objekt gekauft und da waren die Baupläne schon dabei. Also alles schon genehmigt.
    Ich habe den Architekten beauftragt, die ganzen noch erforderlichen Nachweise zu erstellen. Schall und Wärmeschutz, Statik etc., Prüfstatik wurde von einem weiteren Büro nachgewiesen.
    Zudem sollte er uns während der Bauphase bei den zu wählenden Baustoffen etc. beraten.
    Das hat soweit sehr gut funktioniert. Bei diesem Fenster gab es vor dem Einbau von uns die Nachfrage ob dieses auch als Notausstiegsfenster genutzt werden kann, weil uns die Anforderung von 90cm x 120cm bekannt war. Es hieß damals.....mündlich.....es wäre kein Problem und darf eingebaut werden. Der Architekt sollte nun auch noch bei der Bauabnahme dieses Teils dabei sein und damit wäre seine Arbeit abgeschlossen. Da ich finanziell nicht in der Lage bin die weiteren Wohnungen in dem Geschoss ausbauen zu lassen, haben wir uns auf eine Summe für meinen Teil geeinigt und diesen habe ich nach einreichen der letzten Bescheinigung beim Bauamt auch gezahlt. Das war vermutlich ein Fehler.
    Nun habe ich seit gewisser Zeit Probleme vor Gericht mit meinem Exmann und vermute, dass der Sachbearbeiter der Stadt dazu angestupst wurde, das mal zu kontrollieren.
    Der Mann rief mich an einem Freitag Mittag an....wollte sofort vorbeikommen.
    Es war seit Baugenehmigung nie jemand hier.
    Ich habe abgesagt, da ich bereits Gäste zum Kaffee eingeladen hatte und eines meiner Kinder krank war. Er kam dann am Montag morgen und wollte nicht anderes sehen als dieses Fenster.
    Das macht schon einen komischen Eindruck.
    Er meinte, ich könne von Glück reden, das er mir die Nutzungsuntersagung nicht sofort ausspricht und das ihn meine Lebensgeschichte und auch meine finanzielle Situation nicht interessiere.
    So steh ich nun da und weiß derzeit nicht weiter.
    Ich werde dann nach schriftlicher Aufforderung dieses Fenster entsprechend austauschen lassen und einen Tritt mit Handlauf davor bauen lassen.
    Dieser Herr von der Bauordnung wird nachher auch irgendwann die Abnahme machen und ich hab schon riesige Angst davor. Das man als Erwachsener Mensch vor solchen Behörden regelrecht Panik haben muss, finde ich etwas arm. Denn wenn die Leute nicht bauen würden, hätte er diesen Job auch nicht.....das gilt auch für die angesprochenen "Bautiger".
    Vielleicht sollte man sich gelegentlich mal die Frage stellen, weshalb man den Beruf gewählt hat und ob man das Ziel, Bauherren helfen zu wollen, auch immer noch verfolgt.
     
  19. Julius

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    Liebe planlose Hausfrau,

    hast Du noch immer nicht begriffen, daß es hier um den Schutz DEINES Lebens und dem Deiner Kinder geht...?
    Das jetzt so hinzustellen, als ob Dir Jemand (wer und warum auch immer) etwas Böses will, ist schon abstrus.

    Man faßt es nicht.
     
  20. #20 84planlos, 19.06.2012
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    ??? Julius ???
    Ich habe soeben geschrieben, das ich das Fenster nun wohl austauschen lassen werde.
    Was soll also der Kommentar nun???

    Ich habe diesen Threat geöffnet um noch weitere Meinungen zu hören, da ich ursprünglich davon ausgegangen bin, das mein Architekt weiß was er sagt. Und er meinte er wäre kein Problem.
    Ich habe das nicht gemacht um während der Bauphase sonderlich zu sparen, sondern ich habe zwei gleiche Fenster an der stelle des Zimmers einbauen wollen und gefragt !!!!!!!!!!! ob dieses sich auch eignet.
    Mehr nicht.....ich heule jetzt nicht rum, weil ich vorsätzlich aus Kostengründen darauf verzichtet habe, sondern weil mir gesagt wurde!!!!!!!!!, das es sich eignet. Damals ging es mir finanziell noch recht gut und es wäre kein Drama gewesen, dieses Notausstiegsfenster einbauen zu lassen.
     
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