Notausstiegsfenster

Diskutiere Notausstiegsfenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Zumindest in Deiner vorigen Mail hörte es sich etwas anders an. Wenn das im Rahmen der Bauaftragung des Architekten lag, so soll der sich darum...

  1. Julius

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    Zumindest in Deiner vorigen Mail hörte es sich etwas anders an.

    Wenn das im Rahmen der Bauaftragung des Architekten lag, so soll der sich darum kümmern.
    Was sagt er denn nun dazu? Oder kann er sich an seine Auskunft etwa nicht mehr erinnern?
     
  2. #22 84planlos, 19.06.2012
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    Doch das kann er schon, aber nun auch nichts daran ändern, das die Baubehörde das nun so nicht akzeptiert. Um rechtlich degegen anzugehen, benötigt man Geld und dann gebe ich es nun lieber für das Fenster aus, als für den Anwalt, der mir dann nun auch leere Versprechungen macht und ich danach auf Anwalts-, Gerichts-, und Baukosten sitze.
     
  3. #23 84planlos, 19.06.2012
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    Ich sehe da jetzt auch keinen Sinn diese Unterhaltung weiterzuführen. Ich gehe nicht davon aus, das hier noch jemand mitredet, der wirklich Interesse hat mir zu helfen. Und da nun weitere Infos über den Architekten und seine Aussagen zu Posten halte ich für sinnlos.
    Es wird nichts daran ändern.
    Wer noch was loswerden möchte, kann das gern per PN tun.
    Vielen Dank.
     
  4. #24 schriebs71, 19.06.2012
    schriebs71

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    Ich habe den Eindruck, dass es so manchen Forumteilnhmern nicht mehr auf fachlich, sachlichen Austausch ankommt,

    sondern darauf

    anderen zu sagen, wie doof sie sind!! Solche übermotivierten Besserwisser finde ich zum Kotzen (Ich schreibe es jetzt aus, obwohl es meine Kinderstube eigentlich verbietet)

    @84planlos
    taffe Frau, es ist die richtige Einstellung, und die Nachfrage ist auch berechtigt!!
    Tut mir für dich Leid, das dein Archi einen Fehler gemacht hat den du jetzt ausbaden musst!!
    Aber irren ist auch menschlich, auch wenns dir jetzt nicht weiter hilft!!

    Viel Glück

    Mit freundlichen Grüßen Schriebs 71
     
  5. vito99

    vito99

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    Guten Tag,
    ich bin neu hier und möchte euch alle herzlich begrüßen.

    Ich habe folgendes Problem:

    Ich lasse mir durch die Firma X ein Reihenhaus bauen inkl. Dachausbau, welcher als Wohnbereich genutzt wird. Beim Vertragsabschluss habe ich mich für zwei einfache Fenster (78 x 140 cm) im Dachgeschoss entschieden. Ich ging davon aus, dass diese Fenster auch als Notausstiegstfenster genutzt werden dürfen.
    Der Verkäufer sagte ebenfalls, dass die Fenster für den Notausstieg geeignet wären.
    Zwei Monate später hatte ich ein Termin bei einer Vertreterin der Firma. Die Frau sagte, dass es nötig se, ein Fenster einzubauen, welches dem Notausstieg bzw. Fluchtweg dienen soll (GTL08). Dieses Fenster würde ca. 1250 Euro mehr kosten. Diesem habe zugestimmt.
    Vor zwei Tagen rufft die Frau mich nochmal an und sagt, dass es in Berlin Vorschrift wäre, im ausgebauten Dachgeschoss ein Velux Cabrio Fenster einzubauen. Dieses sei die Vorgabe des Bauamtes und auch der Feuerwehr. Das Problem, was dabei entsteht, ist der "kleine" Zuschlag von ca. 4000 Euro. D.h., dass ich jetzt 4000 Euro mehr Aufwand habe.
    Damit habe ich mich nicht einverstanden erklärt.

    Somit bitte ich jemanden um Rat, da ich absolut neu und z.T. naiv auf diesem Gebiet bin. Ist es legitim, das Geld von mir zu verlangen und sollte ich bezahlen oder ist es die Pflicht der Firma, die Kosten zu tragen, weil sie es versäumt hat, mich rechtzeitig über das Fenster zu informieren.

    sollte mein Beitrag hier nicht reinpassen, bitte ich die Admins, zum richtigen Thema den Beitrag zu verschieben.

    Vielen Dank
     
  6. H.PF

    H.PF

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    Hast du mal bei der Feuerwehr nachgefragt ob die das auch so sehen?
     
  7. #27 Gast036816, 12.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ vito99 - welche lichten maße werden denn mit deinem notausstiegsfenster erreicht? entscheidend ist dann noch die einbausituation - wie weit weg ist der anleiterpunkt der feuerwehr?
     
  8. #28 schriebs71, 13.07.2012
    schriebs71

    schriebs71

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    Was steht den in deinem Vertag?? zu diesem Thema!!

    Grüße Schriebs 71
     
  9. H.PF

    H.PF

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    Mich würde das nicht wundern, wenn das ein "Über-Den-Tisch-Ziehen" ist...

    Ein Dachbalkon von Velux ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach nicht besser als Rettungsweg als ein offizielles Rettungsfenster mit Laufrost davor... Man muß das Fenster nämlich in Panik noch öffnen und das geht bei dem Rettungsfenster halt an einem roten Hebel und nur mit Ziehen...

    Lass dir die Schreiben zeigen, frag die Feuerwehr und das Bauamt...

    Das stinkt SO sehr nach Verarsche...
     
Thema: Notausstiegsfenster
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