Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ?

Diskutiere Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Liebe Experten, Ich befinde mich gerade im Bau einer Stadtvilla (2 Vollgeschosse) die von einer Firma "die ich hier nicht benennen möchte"...

  1. Sbauer

    Sbauer

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    Liebe Experten,

    Ich befinde mich gerade im Bau einer Stadtvilla (2 Vollgeschosse) die von einer Firma "die ich hier nicht benennen möchte" gebaut wird. Der Bau wird begleitet von einem unabhängigen Baubetreuer.

    Die Arbeiten sind bis jetzt relativ zufriedenstellend durchgeführt worden.

    Nun wurde mal der Zollstock gezückt und dabei festgestellt, dass die Raumhöhe lediglich bei 2,47 m liegt. Zu erwähnen sei, dass ich in Berlin baue und hier laut Berliner Bauordnung eine Deckenhöhe von 2,50m eingehalten werden muss, um es als Wohnraum deklarieren zu können.

    Nun die Fragen hierzu:

    Das Kreditinstitut vergibt seinen Kredit auch mit Bemessung des Wohnraumes. Der würde sich in meinem Fall halbieren...

    Es ist somit wohl eine Wertminderung des noch nicht mal fertigen Hauses eingetreten... wie hoch ist die Minderung?

    Oder ist hier doch eine gewisse Toleranz "eingehalten worden" ?


    Danke für die Hilfe!!
     
  2. Baumal

    Baumal

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    im EG?

    dann ist die k.... am dampfen.

    wurden 2.50m nicht eingehalten stellt
    sich nicht nur die frage nach wertminderung,
    sondern nach rückbau, da die räume nach lbo keine
    aufenthaltsräume sind und nicht als wohnräume genutzt
    werden dürfen....

    ab zum anwalt für baurrecht....
     
  3. #3 Gast036816, 19.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist das in der ganzen ebene so oder nur in einer ecke von einem raum?

    was sagt der werkplan - schnitt - zum deckenaufbau, fußbodenaufbau und geschosshöhe?
     
  4. R.B.

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    Warum hat da niemand vorher nachgemessen?
    Kann man evtl. den Bodenaufbau anpassen?

    Irgendwo gab´s hier mal einen thread, da war von einer Toleranz ± 16 mm bei einer Geschosshöhe bis 3m die Rede, wenn ich mich richtig erinnere. DIN 182xx oder so ähnlich. Vielleicht hilft die Suchfunktion.

    Wenn ich richtig liege, dann würden ja nur grob 1cm fehlen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Thomas B, 19.06.2012
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    Ich bin erschüttert.

    In Berlin gilt tatsächlich gem. §48 (1) eine lichte Raumhöhe von 2,50 m! In BY sind es nur 2,40 m, in B-W nur noch 2,30 m! Ein echtes Nord-Süd-Gefälle. Und erstaunlich alle mal!

    Grundsätzzlich würden mir 2,47 m volauf genügen (außer bei sehr großen Räumen!), aber hier entscheidet ja nicht meine Meinung, sondern hier wurde gegen geltendes Baurecht verstoßen. Nun ist es wohl ein Privathaus und da darf man sicher auch weniger machen (heißt dann zwar off. nicht mehr "Wohnfläche", aber wen juckt's?). Ein Verstoß ist es aber allemal.....und in diesem Fall ein ganz erheblicher!

    Nein!

    Minderung....tja...das zu bewerten traue ich mir tatsächlich nicht zu. Weiß Jemand Rat...ein Berliner vielleicht????

    Thomas
     
  6. Baumal

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    baden württembergler sind halt kleinwüchsig.....:D
     
  7. #7 Baufuchs, 19.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Maßtoleranzen im Hochbau gibts zwar -natürlich auch für Raumhöhen- , die interessieren aber, wenn es um die Einhaltung von Mindesthöhen gem. Bauordnung geht, nicht.

    Also:
    Dein Messergebnis als Mängelrüge an den GÜ, der soll dann mal selbst messen (lassen).
     
  8. #8 Baufuchs, 19.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Berliner Kleinwüchsigen leben in Dachgeschossen.:winken
     
  9. Sbauer

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    Danke schon mal für die schnellen Antworten...

    Die Wände sind alle eben und somit auch überall 3 cm zu flach ... Es handelt sich um das Obergeschoss... glaube aber das macht keinen Unterschied ... denn es ist ja bauwerksvertraglich zugesichert und die Bauverordnung macht in Wohnhäusern ja auch keinen Unterschied bei den Etagen.

    Der Bodenaufbau liegt bei 11,5 cm ... das soll wohl auch nicht anders zu bewerkstelligen sein, wenn man nicht Qualitätsverlusste hinnehmen möchte.


    Die Raumhöhe war wohl i.O. als die Wände standen.
    Soweit mir das vom Baubetreuer mitgeteilt wurde, wurde wohl die Decke im Obergeschoss mit anderen Balken aufgesetzt, die statisch gesehen wohl keinen negativen Einfluss haben, jedoch "ich kanns leider nicht nachvollziehen" weiter in den Raum nach unten ragen ... ob das die 3 cm ausmacht, kann nicht nachvollzogen werden, aber schließe ich auch nicht aus.



    Grundsätzlich sehe ich das Problem der Raumhöhe von 2.47m auch nicht...
    Mal davon abgesehen, dasss der bauwerksvertrag nicht eingehalten wurde.

    Wie sieht es nur aus, wenn man das Haus mal wieder verkaufen möchte. ich habe von Banken gehört, die ihre Kredithöhe auch anhand der Fläche der Wohnräume finanzieren.
     
  10. R.B.

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    Aua, dann wird´s wirklich interessant. 3cm kann man wohl nicht so einfach unter den Tisch kehren. :(

    Gruß
    Ralf
     
  11. R.B.

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    Nur zur Sicherheit, die Böden sind fertig?

    Gruß
    Ralf
     
  12. Baumal

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    zeig doch mal einen schnitt...
     
  13. Sbauer

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    Nein .. der Boden ist noch nicht fertig.

    Der Bauplan, Rücksprache mit Bauleiter und den zuständigen Firmen haben ergeben, dass der Bodenaufbau mindestens 11,5 cm hoch ist. Bei 3cm Trittschalldämmung, Fußbodenheizung ... und was sonst noch so drauf kommt...
    Da ließe sich also nicht viel ändern.

    Somit kämen wir auf 2.47 im Obergeschoss.
     
  14. #14 Thomas B, 19.06.2012
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    Nun 11,5 cm halte ich (gerade bei FB-Heizung!!!) schon für sportlich!

    Ich gehe da eigentlich immer (je nachdem was drunter ist...also KG oder ein s der beheizten oberirdischen Geschoße) von eher 14 - 20 cm aus.

    11,5 cm würde bedeuten: 10 mm Belag, 70 mm Estrich (oder 60 mm bei Anhydrit), 30 mm Trägerplatte, die dann direkt auf der Betondecke aufliegt. Glückwunsch!
     
  15. #15 Thomas B, 19.06.2012
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    ...kommen dann noch Maßtoleranzen hinzu, die man mit unterschiedlichen Estrichstärken einfach ausgleichen kann, so können aus den ohnehin knäpplichen 11,5 cm auch schnell mal 12 oder 13 cm werden.....
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2012
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    Obergeschoß = Dachraum??? Dann nur 2,30 m lt LBO Bärlin.

    An sonsten - Hydraulikpressen an die Front und ein paar cm anheben.
     
  17. #17 Thomas B, 19.06.2012
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    ...betrifft doch sicher Raum mit "Schrägen", oder?
     
  18. Sbauer

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    Wie beruhigend ....:yikes
     
  19. Sbauer

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    nein .. eine Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen....
     
  20. ktown

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    Also die 14 könnte ich noch verstehen. Aber wieso 20??? Was macht es erforderlich (außer bauphysikalische Punkte) im OG solch eine Aufbauhöhe zu verbauen?
     
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