Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ?

Diskutiere Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich würde hier vom Anheben der Decke/des Daches/beidem ausgehen. Das ist sicher kein Schnäppchen, aber deutlich günstiger als Rückbau. Und...

  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2012
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    Ich würde hier vom Anheben der Decke/des Daches/beidem ausgehen. Das ist sicher kein Schnäppchen, aber deutlich günstiger als Rückbau.
    Und Wertminderung dürfte heftigst ausfallen, da es ja dann ein EG mit einem in Wohnqualität erstellten Bodenraum ist.
     
  2. ktown

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    Also ich verbaue derzeit bei allen EFH immer eine Lüftungsanlage und verteile damit zumindestens die Elektrik über die Decke. Früher waren die Leerrohre bzw. Kabel hierfür in der Rohbaudecke verbaut. Somit waren sie damit schonmal weg.
    Ich find es eher sträflich leichtsinnig Elektrokabel auf dem Rohboden zu verlegen. Wer übernimmt die Haftung, dass diese nicht bis zum Einbau vom Estrich nicht auf irgendeine Weise beschädigt werden?
    Die Heizungsleitungen verlegt man immer am Rand eines Raumes. Genauso verfährt man mit den Kalt- und Warmwasserleitungen. Und wenn mir jetzt einer kommt mit fehlenden Trillschall, dann soll er mir mal zeigen, wann er so knapp an der Wand entlang läuft.
    Wenn Leitungen Räume mehrmals queren müssen, dann zeugt das von mangelnder Vorplanung.
     
  3. R.B.

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    Der Eli hat sein Gewerk zu schützen, also Verlegung im Schutzrohr. Das ist zwar auch kein absoluter Schutz gegen Beschädigung, beugt aber vielen "Unfällen" vor.

    Auch hier gilt es Abstände zu den Wänden einzuhalten. Oder meinst Du eine Verlegung in der Wand?

    ???? :confused:

    Was hat das damit zu tun wo man läuft? Trittschall entsteht zwar am Ort wo man auftritt, aber der verteilt sich ja, und eine fehlende Trittschalldämmung irgendwo im Raum kann sich schon negativ auswirken, auch wenn man nicht gerade an dieser Stelle tanzt.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2012
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    Dann lesen hoffentlich viele Ihrer Bauherrschaften hier mit, denn das, was Sie da behauten, verstößt massiv gegen die Normen und Fachregeln!

    1) Sind Leitungen in Trassen mit Abstand zur Wand zu verlegen
    und
    2) mit einer Lage Dämmung (kann der Trittschallschutz sein) zu überdecken!!!

    Alles andere ist :Baumurks

    Wenn Sie wirklich Architekt sein sollten (woran ich zunehmend zweifele), dann schaden Sie unserem Berufsstand mit solche Aussagen und solchem Baupfusch!
     
  5. ktown

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    Macht man es sich da nicht etwas zu einfach? Man kann doch als Planer auch mal Gedanken darüber machen, wie eine Verlegung möglich ist, die nicht sofort ein Streitthema auf der Baustelle produziert.

    Wo steht das?



    Grundsätzlich gebe ich ihnen da Recht. Der 100% Idealfall wäre ein lückenloser Trittschallschutz. Aber mal ernsthaft......haben sie so eine Baustell schonmal gehabt? Hinzu kommt noch, dass Heizungs- wie auch die Wasserrohre gedämmt sind und somit diese Dämmung in teilen einen Schallschutz bringen.
     
  6. #46 feelfree, 20.06.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Zurück zum Thema: Ich komme aus BaWü und mich wundern die Aussagen zu den Konsequenzen (anheben, rückbauen, ..) schon ein wenig. Ich wohne hier z.Z. in einer Wohnung Bj 2003 mit 2,36m lichter Höhe. Und in Berlin sollen nun 2,47m zu einem *massiven* Wertverlust führen? Kann ich irgendwie nicht glauben. Entweder gefällt mir das Haus, dann kaufe ich es auch mit 2,47m oder eben nicht. Ok, es entspricht nicht der Norm, also würde ich sicher versuchen, den Preis etwas zu drücken (aus dem Bauch raus 10.000€ max.), aber so ein Haus gleich als praktisch unverkäuflich hinzustellen halte ich für sehr übertrieben.

    Was passiert eigentlich, wenn in x Jahren die Bauvorschriften so geändert werden, dass dann a) 2,40m oder b) 2,60m vorgeschrieben sind? Gewinnt ein Haus mit 2,47m dann plötzlich an Wert oder wird es gar vollkommen unverkäuflich?
     
  7. ktown

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    Boah du bist mutig. Du erlaubst dir die in Stein gemeiselten fachlichen Bewertungen hier in Frage zu stellen.:mega_lol:
     
  8. #48 Gast23627, 20.06.2012
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    Gast23627 Gast

    Ziemlich akademisch und typisch deutsch.

    Zuerst:
    Klar ist es richtig 247 cm sind keine 250 cm.
    OK.

    Es ist dann in einem kleinen Teilbereich dieses Staates kein Wohnraum mehr, basierend auf reiner Beamtenwillkür.

    Toll.

    Dann gibt es heftige Disskussionen in einer Bandbreite von Rückbau, Anhebung der Decke bis geringerem Fußbodenaufbau.

    Dann wird noch ein Urteil herbeigezogen dem andere Parameter zu Grunde liegen.

    Man o man, das sind die Dinge die zu den Ferienwohnungen der Rechtsverdreher auf Sylt umd zu überlasteten Gerichten führen...

    Gruß
     
  9. Julius

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    Dann wandere doch aus - vielleicht nach Griechenland... :winken

    Allein das Argument, daß es auf den Standort (Bundesland) nicht ankommen dürfe.
    Von einem Deiner Gutachten möchte ich nie abhängig sein!

    Und Gesetze erlassen in diesem Land immer noch die Parlamente und nicht etwa die Verwaltungen.
     
  10. #50 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2012
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    Wenns 2,40 werden, kann man den Status "Aufenthaltsraum" herstellen, gabs vorher Geld, hat der Besitzer doppelt Zugewinn.
    Werden es 2,60, besteht, weil zum Zeitpunkt der Genehmigung dem Baurecht entsprechend, für Räume mit 2,50 - 2,599 Bestandsschutz!

    An sonsten ist das keine Willkür, sondern schlicht geltendes Recht. Keine Ahnung, warum diese Anforderungen bundesweit so sehr schwanken, aber ich kann dem Politi-Betjenten in DK nicht sagen, Eure 80 auf der Landstrasse sind Willkür, bei uns in D darf ich 100 fahren, ich zahl mein (sauteures) Strafmandat nicht.
     
  11. Baumal

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    was heißt ziemlich akademisch und typisch deutsch?

    landesgesetze sind einzuhalten, ich heitze doch
    auch nicht mit 180 in einer spielstrasse entlang.
    eine beamtemwüllkir, sehe ich da ganz und gar nicht....

    oder möchtest du, dass sich bewohner, des
    jeweiligen bundeslandes bücken sollen,
    in ihrer behausung?

    1.80. wäre doch recht nett....
     
  12. #52 Gast23627, 20.06.2012
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    Gast23627 Gast

    Typische Schlussfolgerungen eines in manchen Dingen Ahnungslosen.

    Die Parlamente erlassen Gesetze, nicht jedoch die Ausführungsvorschriften dazu.

    Komm wieder runter...

    Gruß
     
  13. #53 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2012
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    Und was ist die Landesbauordnung? Eine Ausführungsvorschrift?

    Backen wir uns jetzt alle unser eigenes Recht - jeder so, wie ers grad braucht?
     
  14. #54 Baufuchs, 20.06.2012
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    Wenn mir einer Elektro-/Sanitärleitungen am Rand eines Raumes (z.B. Übergang Boden/Außenwand) verlegt, dann reisst er das raus.
    Liegen dort irgendwelche Leitungen, kann der Putzer den Innenputz nicht bis auf die Rohdecke führen = Nix Luftdichtigkeit

    Und was die Frage "wo steht das" angeht: Google mal z.B.nach "Verlegezonen Elektroinstallation".
     
  15. #55 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2012
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    @ Baufuchs - geht nicht, er hat doch bloß die alte DIN. :D
     
  16. Sbauer

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    Wie schon in den meisten Beiträgen erkennbar und auch von mir eingehends erklärt, kommt es auf 3 cm nicht an ... jedenfalls nicht... solang sich niemand daran aufhängt - wenn es um Wiederverkauf und Vermietung geht. Denn da liegt das eigentliche Problem. Mal ganz davon abgesehen, dass es Vorschriften und !!Verträge !! gibt ...

    Verträge sollten nicht nur vom Bauherren eingehalten werden ... Was ich bestelle, möchte ich auch erhalten.
    Wie in allen anderen Bereichen des Lebens.
    Wenn ich eine Garage bauen lasse, wäre es auch cool, wenn das Auto danach rein passt. Da würde man auch nicht sagen, naja .. auf die paar cm kommts nicht an.

    Sicherlich ist das Haus nicht wertlos... aber ein Wertgutachter... den ich übrigens auch bestellen würde, wenn ich ein bereits gebautes und bewohntes Haus erwerbe, wird auf solche Aspekte achten und den Preis drücken. Zumal ich, wie schon erwähnt, auch nicht vorhabe, diesen Zustand zu verheimlichen. Daher wird das Endabnahmeprotokoll auch eingesehen.

    LG Sven
     
  17. #57 feelfree, 20.06.2012
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    feelfree Gast

    Heißt das Du bestellst einen Wertgutachter? Dann teile uns bitte mit, welchen Wertverlust er durch die fehlenden 3cm ermittelt. Das interessiert mich wirklich. Da ja hier schon wieder Autovergleiche herhalten mussten: Wenn ich 83 fahre, wo 80 erlaubt sind, passiert mir im allgemeinen gar nichts.
     
  18. Baumal

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    jetzt hör doch mal auf mit einem wertgutachter.
    das bauamt wird dir untersagen, diese obere
    etage als wohnraum nutzen zu dürfen...

    ist halt so....:o
     
  19. #59 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2012
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    feelfree: Falscher Vergleich:
    Mit 83 statt 80 geblitzt wäre: Vertraglich vereinbart lichte Raumhöhe 2,58, gebaut 2,52.
    Hier trifft es eher so zu:
    Mit einem Radlader auf der Autobahn gestoppt (Autobahn = mögliche Mindestgeschwindigkeit des Fahrzeugs 60 km/h)

    In der gesamten Etage sind keine Aufenthaltsräume zulässig. Is doch egal meinst Du?
    NÖ!
    Ein Nachbar weiß davon (Klönschnack beim Bier) und will Dir später mal Böses (weil das Kind ihm die Scheibe eingeschmissen hat) - Anzeige beim Bauamt -> Nutzungsuntersagung mit Zwangsgeldandrohung :yikes Und ggf. Kontrollen!
    Gibts nicht, meinst Du? Doch, sowas gibts.
    Und noch ne ganze Menge anderer Sachen!
     
  20. Julius

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    Ähm, welche Schlußfolgerungen meinst Du?
    Ich kann in meinem Beitrag nicht eine einzige finden (stattdessen eine Empfehlung, eine Überlegung, eine Wertung. eine Hoffnung und eine Tatsachenfeststellung).

    Die Mindestraumhöhe wird aber in der Landesbauordnung festgelegt, nicht in einer "Ausführungsvorschrift".

    Soviel von einem, der zwar in Sachen Tischlerei recht ahnunglos ist (ebenso in vielen anderen Fachbereichen), aber offenbar von Rechtslehre zumindest etwas mehr Ahnung hat als Du.

    Danke, nein - auf dieses Niveau möchte ich mich nicht begeben.
     
Thema: Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ?
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