Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ?

Diskutiere Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Eng war hier nichts ... es scheint einfach an der knappen Planung und einer .. eventuell in mehreren Bereichen zufällig... nach unten...

  1. Sbauer

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    Eng war hier nichts ...

    es scheint einfach an der knappen Planung und einer .. eventuell in mehreren Bereichen zufällig... nach unten abweichenden Toleranz zu liegen, dass es nicht zum Erreichen der 2.50m führte.

    Dieses "Standard-Haus" wurde wohl schon 100te Mal so geplant und gebaut...
     
  2. #82 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2012
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    Watt für einen Verweis?? Ich weiß nicht, wovon Sie sprechen.
    Aber da wir grad beim Warten auf etwas sind:
    Ich warte immer noch auf folgende Angaben von Ihnen:
    1) Wo steht, dass die Eltleitungen in den Trockenbauwänden ausserhalb der Installationszonen absolut unzulässig sind
    2) Ihre EL-Listennummer als Nachweis dafür, dass sie die geschützte Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen.
     
  3. Baumal

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    @ktown
    wie genau?
    dann plane ich in BW nun wohnungen,
    auf die 2,30m ist geschissen, wenns hinterher
    nur 2.21m sind, kräht kein hahn nach...

    auch bei 2.00m können sich die bewohner doch bücken....:irre
     
  4. #84 Thomas B, 20.06.2012
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    Missverständlich.....

    In % ist es natürlich keine gewaltige Abweichung. Aber: Die 2,50 m stellen in Berlin ja das geforderte Mindestmaß dar. Darunter geht einfach nix. Und dann doch darunter zu bleiben ist schon eine erhebliche Abweichung.

    Mich wundert es halt schon ganz erheblich, daß man da überhaupt so nah an das zulässige Mindestmaß herangeht und das dann auch mit kärglichen FB-Aufbauhöhen umzusetzen versucht. Das müffelt halt arg nach Marke Billig-Bau.

    Alleine sich der Möglichkeit von Regress wg. einer gesparten lächerlichen Steinreihe auszusetzen zeugt nicht gerade von Weitblick.....
     
  5. #85 Thomas B, 20.06.2012
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    Hatte mal das Vergnügen in B-W in einer Wohnung wohnen zu dürfen.

    Raumhöhe i.M. 2,29 m!

    Achja....Neubau 1995....

    Bauträger ist aber schon längst im Nirvana.......
     
  6. Baumal

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    das muffelt ganz arg danach , dass sich einer richtig versemmelt hat...
     
  7. ktown

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    Wo steht das?
    Man ist doch immer bestrebt sein Wissen aufzubessern. Nur leider fällt es mir ungemein schwer was aufzunehmen, dass so garnicht mit Fakten belegt ist.
    Bisher ging ich davon aus, dass ein Forum dazu genutzt werden kann bzw. soll um zu diskutieren und Fachwissen auszutauschen. Bei Ihnen geht es her nahc der Devise: Wer nicht meiner Meinung ist, kann nix weis nix und sollte einfach nur den Mund halten. Ich würde ja gerne, ob ihres so umfangreichen Fachwissens, zu Ihnen aufschauen......doch leider fällt es mir schwer ohne die besagten Fakten.
     
  8. #88 Thomas B, 20.06.2012
    Zuletzt bearbeitet: 20.06.2012
    Thomas B

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    ...meinst Du meine Wohnstätte in B-W?

    Klar...voll vergeigt. BT halt.....
     
  9. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Diskussionen über Diskussionen. der Begriff" Mindestmaß" beinhaltet doch eigentlich alles. Da braucht es keine LBO sondern lediglich den Duden...und der ist in jedem Haushalt zu finden. Mindestens 2,5m besagt doch schon, das es gerne mehr sein darf, aber eben nicht weniger. Es wird immer jemanden geben der sich daran aufhängt. Einmal Parkett verklebt, nächster Boden oben drauf und man nähert sich rapide den 2,3 m.
    Zugegeben halte ich 3 cm auch nicht für die Welt, spätestens aber wenn der schöne alte Schrank nicht mehr passt wird es ärgerlich
     
  10. #90 Baufuchs, 20.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    genau da liegt doch der Hase im Pfeffer.

    Will der TE tatsächlich mal verkaufen, dann hat die Hütte einen offenbarungspflichtigen Rechtsmangel.
    Wer bitte kauft dann im Wissen, dass die OG Räume baurechtlich keine Wohnräume sind?

    Abhelfen kann er dem z.Zt. nur durch bauliche Änderung oder Abweichungsantrag.

    Dem TE kann´s eigentlich auch egal sein, ob das Bauamt dem Abweichungsantrag zustimmt. Keine Zustimmung = Änderung.

    Bauherr könnte natürlich auch sagen "reicht Geld rüber, dann lebe ich damit", allerdings vermute ich, dass sich in diesem Fall der Unternehmer von allen weiteren Ansprüchen in dieser Sache freizeichnen lässt.

    In diesem Fall würde ein Abweichungsantrag schlafende Hunde wecken.
     
  11. ktown

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    Es hat doch auch keiner behauptet, dass der TE keinen Anspruch auf seine mind.2,50m hat. Es wird nur, bei einem EFH, niemand von der Baubehörde tätig werden. Ich glaube sogar, dass die auch nicht tätig werden würden, wenn es ihnen jemand sagen würde. Es besteht halt absolut kein öffentliches Interesse (außer hier) diesem Vertsoß nachzugehen.
     
  12. Baumal

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    als BH würde mir aber ein verdammtes interesse nachgehen.

    vom wiederverkaufswert = 0 mal abgesehen,
    siehe auch mal meinen beitrag zu versicherung und
    staatsanwaltschaft, im unglücksfall. spätestens da ist wirklich schluß
    mit lustig!
     
  13. ktown

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    Staatsanwaltschaft?
     
  14. #94 Thomas B, 20.06.2012
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    Als Bauherr JA, als Behörde aber NEIN.

    Warum Berlin nun 2,50 festgelegt hat....alles egal...ist halt so. Im Wiederverkaufsfalle braucht's halt einen, den das dann auch nicht kratzt. Oder man findet Jemanden, der das zu akzeptieren bereit ist....im Verkaufsfalle aber eine denkbar ungünstige Verhandlungsposition. Ist so, als kommt man gleich mit heruntergelassenen Hosen.
     
  15. #95 Thomas B, 20.06.2012
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    Raumhöhe nur 2,47 m. Gast aber 2,49 m groß. Schweres Schädel-Hirn-Trauma....fahrlässige Körperverletzung?....Vorsatz?....versuchter Totschlag?... versuchter Mord????:yikes
     
  16. ktown

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    :28:
    Jenau
     
  17. R.B.

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    Müsste in der 18560, ich glaube Teil 2 stehen, und die Montage-/Verlegerichtlinien der Hersteller fordern teilweise noch höhere Abstände. So, jetzt aber Schluß mit der Vorlesung für Erstsemester.

    Gruß
    Ralf
     
  18. Baumal

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    z.b. noch nie von einem wohnungsbrand gehört,
    bei dem nicht brandermittler tätig werden
    und die staatsanwaltschaft erst recht,
    handelt es sich um illegale "wohnräume".
     
  19. #99 feelfree, 20.06.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Genau. Am besten gleich bei der Staatsanwaltschaft Selbstanzeige stellen, dann kommt man vielleicht mit Bewährung davon.
     
  20. #100 Gast036816, 20.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    2,50 m lichte höhe ist in der berliner bauordnung verankert. ich hatte bei einer behördlichen abnahme einmal das problem einer geringfügigen unterschreitung einer mindestgeländerhöhe. hier hatte der sachbearbeiter toleranzen innerhalb der der din 18202 durchgehen lassen.

    in diesem fall wäre nach din 18202 tabelle 1 grenzabmaße zeile 2 eine abweichung von -16 mm tolerierbar. ob im falle einer behördlichen abnahme überhaupt -16 mm bereits toleriert werden, hängt immer vom sachbearbeiter ab. 30 mm wird mit sicherheit zu einer fruchtlosen abnahme führen.

    ich würde einmal über eine gut begründete befreiung nachdenken. gegenüber einer radikalkur ist das wahrscheinlich die preiswerteste variante.
     
Thema: Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ?
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