Berät uns unser Architekt richtig? Biite um Hilfe!!

Diskutiere Berät uns unser Architekt richtig? Biite um Hilfe!! im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Forenmitglieder, wir sanieren zur Zeit ein EFH. Dazu haben wir für die Fragen der Dämmung etc. einen Architkten beauftragt. Die letzte...

  1. #1 Annegret, 20.06.2012
    Annegret

    Annegret Gast

    Hallo Forenmitglieder,
    wir sanieren zur Zeit ein EFH. Dazu haben wir für die Fragen der Dämmung etc. einen Architkten beauftragt.
    Die letzte noch abzunehmende Bauleistung steht an und damit auch die Schlussrechnung des Handwerkers. Leider hat seine zum Teil qualitativ schlechte Arbeit zu Bauverzögerungen und teilweise doppelter Arbeit geführt. Natürlich machen Menschen Fehler, aber der Umfang und die Fehlerquellen waren aus unserer Sicht doch enorm. Das führte dazu, dass ein Teil der neu fertiggestellten (und von einem anderen Gewerk uns gerechter Weise in Rechnung gestellten) Holzverschalung rückgebaut werden musste und die dahinter befindliche Miwo getrocknet und die Fehlerstellen dann eindeutig lokalisiert werden konnten. Diesen Rückbau, die Ortung der Fehlerstellen und auch den wiederholten Anbau der Miwo mit allem Was dazu gehört haben wir in Absprache mit dem Architekten selbst durchgeführt. Nun würden wir gerne wissen, ob wir diesen Aufwand dem Handwerker in Rechnung stellen können. Wir sind keine Facharbeiter und haben insgesamt mehrere Wochenenden gebraucht.
    Unser Architekt meint, dafür gäbe es keine eindeutige Regelung, das wäre immer eine Einzelfallentscheidung und wir könnten natürlich mit dem Handwerker verhandeln, er hält sich da raus, da es keine rechtliche Grundlage gibt.
    Für Eure Hilfe sind wir dankbar.

    viele Grüße
    Annegret
     
  2. #2 andreas2906, 20.06.2012
    andreas2906

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    Interessant - gerad in Richtung Sachmängelhaftung der Selbstausführung.
    Da bin ich mal gespannt was bei rum kommt.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann soll sich Euer Architet mal ne Fortbildung angedeihen lassen.

    Wenn Ihr andere für Euren Schaden (egal ob un Geld für Handwerkerrechnungen oder in Geld für Eure "Heimarbeit") in Regress nehmen wollt, müsst Ihr das vorher mit allem Drum und Dran, Fristsetzung usw androhen und dem Verursacher vor allem auch die Möglichkeit geben, selber dazu beizutragen (Schadenminderungspflicht).
    Nur wenn er dann nichts macht, dürft Ihr andere (auch Euch selbst) mit der Leistung beauftragen und es dem Bösewicht abziehen!

    Ich denke also - hier ist issichnicht.
     
  4. #4 Baufuchs, 20.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es gibt eine eindeutige Regelung:

    Dem mangelverursachenden Handwerker ist der Mangel anzuzeigen und dieser ist unter Setzung einer angemessenen Frist, aufzufordern, den Mangel zu beseitigen. Wenn dazu andere Handwerker bereits erbrachte Leistungen rückbauen müssen, veranlasst u. zahlt dies der Mangelverursacher.

    Kommt der Verursacher seiner Pflicht zur Nachbesserung nicht nach, wird ihm unter Setzung einer Nachfrist die sog. "Ersatzvornahme" d.h. Ausführung der Mangelbeseitigung durch andere Handwerker auf seine Kosten angedroht.

    Habt ihr alles nicht gemacht, daher werdet ihr wohl auf den Kosten sitzenbleiben.

    Nachtrag:
    Ralf war wohl 1 sec. schneller
     
  5. #5 Gast036816, 20.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mehraufwendungen des bauherrn sind nur verguetungsfaehig wenn die durch rechnung belegt werden koennen. ihr koennt hoechstens in einer schlussverhandlung mit dem unternehmer so etwas wie einen sondernachlass aushandeln. als architekt halte ich mich bei solchen bauherrenwuenschen auch zurueck.
     
  6. #6 Baufuchs, 20.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie es zu abzulaufen hat, haben wir hier unter Pkt. 6 schon mal ausführlich erläutert.
     
  7. Kohli

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    Hallo ) Ich würde einen Architekten nur in zwei Fällen beauftragen. Erstens, wenn ich finanzielle Mittel dafür habe und zweitens, nur nach einer sehr guten Empfehlung und zwar nach dem ich seine Arbeit mit meinen eigenen Augen gesehen habe. Einfach so, ohne einen zu kennen und ohne sicher zu sein, ob er was drauf hat, würde ich das nicht machen. Habe in meinem Freundeskreis auch paar Freunde, die Architekten sind. Aber man sollte schon zuerst die Leistung sehen, um dann die ensprechend zu bezahlen. Liebe Grüße A
     
  8. #8 ManfredH, 04.07.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Hallo ) Ich würde einen Gärtner nur in zwei Fällen beauftragen. Erstens, wenn ich finanzielle Mittel dafür habe und zweitens, nur nach einer sehr guten Empfehlung und zwar nach dem ich seine Arbeit mit meinen eigenen Augen gesehen habe. Einfach so, ohne einen zu kennen und ohne sicher zu sein, ob er was drauf hat, würde ich das nicht machen. Habe in meinem Freundeskreis auch paar Freunde, die Gärtner sind. Aber man sollte schon zuerst die Leistung sehen, um dann die ensprechend zu bezahlen. Liebe Grüße M
     
  9. #9 siemenlufthaken, 04.07.2012
    siemenlufthaken

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