Veraltete DIN Normen im Bebauungsplan

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  1. Malteb

    Malteb

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    Hallo,

    folgener Sachverhalt: In Neuss (NRW) sollen in einem bereits genehmigten offenen Aussenlagerbereich 8 40" Seecontainer zu Lagerzwecken aufgestellt werden. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein Kugelgasbehälter (ca. 40000 m³). Beim Antrag des Aussenlagers, welches zur Lagerung von Reifen und Felgen dient, wurden diesbezüglich keinerlei Probleme gemacht, sich auch nicht auf den B-Plan bezogen.
    Nun wurde ein Antrag auf Aufstellung von o.g. Container (es soll das gleiche gelagert werden) gestellt und das Bauamt bemäglet das diese ja , nach B-Plan, im Schutzbereich des Gasbehäters (50 m Abstand) stehen würden (würden sie auch). (Am Brandschutz würde sich nichts ändern, nach dem Brandschutzbeauftragten sogar verbessern, da die Reifen ja nun sogar verschlossen gelagert würden und die Brandgefahr sich darduch verringern würde)

    Nun zum Problem: Im B-Plan bezieht sich dieser Abstand auf die DIN 3396, Abs. 3.1. Diese ist aber seit 1974 ausser Kraft und duch das DVGW-Arbeitsblatt G433 abgelöst worden. Diese bestagt nun Abstände von 15m in denen kein brennbares, und 25m in denen kein leicht entzündliches Material gelagert werden darf. Diese Vorschriften werden auch eingehalten.

    Meine Frage: Was gilt nun? Die aktuellen Regeln(Arbeitsblatt) oder der B-Plan, obwohl dieser sich doch auf längst veraltete Normen bezieht?

    Ich weiss da echt nicht mehr weiter... bin schon seit 5 Jahren Bauzeichner, habe etliche Bauanträge durch, aber sowas hatte ich noch nie und finde auch nirdentwo hilfe, selbst mein Chef kann mir da nicht weiterhelfen. Baugrenzen, Geschossigkeit, usw. alles klar, wurde so festgelegt, ist halt so, aber wenn sich was auf eine seit 38 Jahren ungültige Norm bezieht?

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

    Danke schonmal,

    Malte
     
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