Pfahlgündung Rammarbeiten

Diskutiere Pfahlgündung Rammarbeiten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir habe vor 2 Jahren gebaut. Nun soll das Nachbargrundstück bebaut werden. Es wurde angefangen auszukoffern und dabei festgestellt,...

  1. #1 carlotta22, 22.06.2012
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    Hallo,
    wir habe vor 2 Jahren gebaut.
    Nun soll das Nachbargrundstück bebaut werden.
    Es wurde angefangen auszukoffern und dabei festgestellt, das eine ca. 1,50m Moorschicht unter der ersten Oberschicht (Kleie) vorhanden ist.
    Da auskoffern wegen ca. 3 Meter Tiefe angebl.zu teuer wird, soll nun eine Pfahlgründung mit Rammarbeiten erfolgen.
    Es ist anscheinend auch eine Grenzbebauung an unserem Grundstück geplant.

    So nun meine Fragen:
    !. Muß uns der Bauplan vorgelegt werden wg. Gernzbebauung(wir sehen nur anhand der Baugrube und den Pflöcken)?
    1a. Müssen wir Grenbebauung zulassen? Wenn ja in welchem Rahmen?
    2. Brauchen Rammarbeiten eine Sondergenehmigung?
    3. Wer überwacht Rammarbeiten?
    4. Wem Obliegt die Beweissicherung?
    5. Wer haftet für evtl. Schäden an den vorhandenen Nachbarhäusern?

    So ich fände es ganz toll wenn ich Antworten zu meinen Fragen hier bekomme, habe gerade etwas Angst um unser Haus und Grundstück.
    DANKE im Voraus
    Gruß Carlotta
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 22.06.2012
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    Wenn der Nachbar nach 1,5 Moor hat, was habt Ihr dann drunter? Was sagt Euer Bdengutachten? Wie habt Ihr gegründet?
     
  3. #3 Gast036816, 22.06.2012
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    ein paar sachen gibt es dennoch zu beachten und bei denen der bauherr die neuen nachbarn mit einbinden sollte.

    wenn grenzbebauung, dann solltet ihr wissen, wie der baugrubenrand an der grundstücksgrenze aussieht, also nachbarn ansprechen.
    bei rammarbeiten erst einmal freundlich nachfragen ob die pfähle vielleicht erschütterungsarm einvibriert werden.
    wenn der abstand eures hauses in einer einflusszone der baugrube liegt, ist eine beweissicherung vor beginn der baugrubenarbeiten angebracht.
     
  4. #4 carlotta22, 22.06.2012
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    Danke für die Antworten.
    Unser Haus steht auch auf Pfählen, war aber das 1.bzw. 2 Haus des neuen Baugebietes.
    Hier hatten schon Altanlieger massiv protestiert und danach wurde das Rammen gestoppt.
    Bei fünf weiteren Häusern wurde ausgekoffert und nicht gerammt.

    @Ralf Dühlmeyer: Beweissicherung wenn durch rammen Schäden entstehen sollten(vorher/nachher).
    Gibt es über solche Baumaßnahmen Gernzbebauung und Rammarbeiten nicht so etwas wie eine Informationspflicht des Bauherren/Bauträgers?

    Bereits, das auskoffern mit schwerem Bagger und das verdichten mit Riesenwalzmaschine hat zu erheblichen Erschütterungen des Hauses geführt.
    Hat das bauamt mit diesen Vorgängen gar nicht zu tun? Überwachung?
     
  5. #5 carlotta22, 22.06.2012
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    Danke
     
  6. #6 Gast036816, 22.06.2012
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    Gast036816 Gast

    @ carlotta - eine baugrubenkonstruktion kann größer als das haus sein, bei grenzbebauung darf das aber nicht sein, als wird der baugrubenrand direkt an eurer grundstücksgrenze liegen. da gehört eine absicherung zu, damit niemand in die grube fällt. also solltet ihr schon wissen was an eurer grundstücksgrenze so passieren wird. dazu müsst ihr dann den bauträger ansprechen.

    die anderen fragen solltet ihr dem bauträger dann stellen. einflusszone ist z. b. eure garage steht direkt an der grundstücksgrenze und euer haus ist 3 m von der grundstücksgrenze weg, euer haus ist nicht unterkellert. der nachbar baut direkt an der grenze mit keller. dann gehen teile von euren gebäudelasten in die baugrubenwand vom nachbarn ein.

    wenn beweissicherung erforderlich wird, muss der sie veranlassen, der bauen will und der verursacher sein kann, dann muss er auch zahlen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 22.06.2012
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    Nö - siehe U-Bahn/Stadtarchiv Köln.

    Der Auftraggeber der Maßnahme ist verantwortlich.

    Ggf sprecht mal mit einem Baurechtsanwalt.
     
  8. #8 carlotta22, 22.06.2012
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    Hallo nochmal und nochmal Danke,
    ja ich denke auch im Zweifel wird ein Gang zum RA dran sein.
    Was heißt:
    wenn beweissicherung erforderlich wird, muss der sie veranlassen, der bauen will und der verursacher sein kann, dann muss er auch zahlen. ?

    Wann ist denn Beweissicherung erforderlich und wie können wir das evtl.durchsetzen
    ?
     
  9. #9 Gast036816, 22.06.2012
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    geht auch nur mit einem anwalt!
     
  10. mls

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    zu 4.
    dem verursacher - im eigeninteresse.
    wird oft von öbuvs versch. fakultäten gemacht.
    zu 5.
    der verursacher. deshalb beweissicherung im eigeninteresse.
     
  11. kayooo

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    Das hätte ich gern ein wenig genauer gewusst wie "erschütterungsarm" und "einvibriert bzw. eingerüttelt" zusammen gehen bzw. würde ich gern mal wissen wie das praktisch funktionieren soll ? DIN 4150 T2 u. T3, Kalliebrierungsversuche, Kosten, etc. Wir reden hier ja wohl über eine Hütte mit vielleicht maximal 3 x 3 oder 3 x 4 Pfählen und nicht über eine Großbaustelle mit dutzenden von Pfahlreihen.

    Ich würde jetzt erstmal mit dem Nachbarn quatschen was er so vorhat. Wie ich aber aus dem Posting rauslese hat der schon angefangen zu bauen - oder nicht? Ob der Nachbar verpflichtet ist eine Beweissicherung durchzuführen bezweifle ich stark - das kann natürlich von Bundesland zu Bundesland anders geregelt sein. Hier ist es keine Pflicht. Bzgl. der BWS kann Ihnen aber sicher ein Rechtsanwalt helfen. Sie sollten aber dazu wissen, das eine BWS Sie nicht vor Schäden schützt. Mit dem Verfahren wird i.d.R. der Zustand Ihrer baulichen Anlagen festgestellt und dokumentiert. Je nach Sachverständigen, der das Verfahren durchführt, kann es da Abweichungen in der Qualität von einem Übersichtsfoto bis zur ausgefeilten zeichnerischen, verbalen od. fotografischen Dokumentation geben. Letztlich ergibt das Verfahren am Ende eine Differenzierung zwischen alten und neuen Schäden.

    Wie sie einen Baustopp erwirken können, um Zeit zu gewinnen - naja da kann Ihnen auch ein RA helfen. Es kann Ihnen bei der geringen Anzahl von Pfählen nämlich passieren, dass Sie Abends von der Arbeit kommen und der Bonbon gelutscht ist.


    Im übrigen sind Pfahlgründungen nicht der Weisheit letzter Schluss. Bei 3 m nicht tragfähigen Boden kann man sicher auch über eine sog. Brunnengründung reden.
     
  12. #12 carlotta22, 22.06.2012
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    @kayoo:
    Ich kenne die neuen Nachbarn nicht.
    Ich kenne nur die Bauträgerfirma die hier alles baut.
    Es sollte ausgekoffert werden und das wurde dann nur 1m tief und mit Sand aufgefüllt, da rammen angebl.billiger ist als min. 3 Meter auskoffern u. füllen.
    Voraussichtlich in 14 Tagen soll gerammt werden.
    Unser Haus steht auf 14 Pfählen heißt es gesehen habe ich sie nicht, da wir vorher ca. 200Km entfernt wohnten.
     
  13. #13 Gast036816, 22.06.2012
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    Gast036816 Gast

    @ kayoo - als ich 1995 nach berlin kam, bestand die baustelle aus 5 baugruben, 2 als unterwasserbau, 3 trocken. die trockenbaugruben mit gelsohle - wurde damals gestattet - hatten z. t. spundwände als baugrubeneinfassung. es durfte nichts gerammt werden, wegen teilweise sensibler beabauung im umfeld. die ersten spundbohlen wurden gerüttelt, das musste in teilbereichen abgebrochen werden, da über die mergelschicht zu viel übertragen wurde. also haben die spezialtiefbauer - u. a. die schrobenhausener - neues gerät rangeschafft und alles wurde einvibriert. ging viel leiser, man konnte daneben stehen. beschwerden kammen aus dem umfeld danach nicht mehr. schlimm wurde nur findlinge im baugrund. die sind bei jedem verfahren grauenhaft. frag mich nicht nach din-vorschriften, da mussten sich die statikusse und geologen drum kümmern.

    so weit meine kenntnisse.
     
  14. kayooo

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    Worauf ich hinauswollte .... der Begriff "erschütterungsarm" ist dehnbar. Um herauszufinden ob das bei dem Baugrund und dem gewählten Pfahl wirklich so ist müssen erstmal Kallibrierungsversuche gemacht werden. Dabei werden dann mal so 3 bis 6 oder auch 9 - je nach Baustelle, Abstand der Nachbarbebauung Probepfähle gerüttelt und dabei in der näheren und weiteren Umgebung die Erschütterung gemessen. In diesem Fall hätte der Nachbar die halbe Miete schon zusammen. Insbesondere was die Kosten für solche Versuche angeht - Baustelleneinrichtung, Pfähle, Sachverständiger, Messungen, etc. etc.

    Darüber hinaus ist die DIN 4150 T3 - Einwirkungungen von Erschütterungen auf Gebäude sehr schwammig ausgelegt - Wortlaut: werden die Grenzwerte nach Tabelle blubdibla, Zeile schmupdiwup nicht überschritten ist mit Schäden die die Gebrauchstauglichkeit einschränken nicht zu rechnen, d.h. Schäden die die Gebrauchstauglichkeit nicht einschränken werden nicht ausgeschlossen.

    Das hilft dem Nachbarn nicht wenn ein Riss durch irgendwelche Bauteile auftritt. Bei der derzeitig am Markt erhältlichen Technik - vorausgesetzt der Unternehmer nutzt neues Gerät - werden die Grenzwerte nach DIN 4150 T3 in den aller seltesten Fällen überschritten. Das gilt aber nur für Rüttler mit Frequenzen von größer 25 bis 35 Hz. Dennoch sind solche Verfahren in der Regel NICHT erschütterungsarm - hier kommt es im wesentlichen auf die Dauer der Einwirkung an. In vielen Fällen werden Rammpfähle noch mit Dieselhämmern eingetrieben. Das liegt im wesentlichen am Massenverhältnis zwischen Bär und Pfahl. Und das ist dann kein Spass im Hinblick auf Erschütterungen.

    Fazit: Wenn ich einen Kallibrierungsversuch angreifen will mache ich das über DIN 4150 T2 - Einwirkung von Erschütterungen auf Menschen. In dem Fall sind die Grenzwerte nur in den seltesten Fällen einzuhalten. Damit kann ich dann auch evtl. ein gewähltes Verfahren kippen. Bei dichter Nachbarbebauung würde ich - wenn schon Pfähle zwingend sind - immer ein bohrendes Verfahren oder Alternativen zu Pfählen wählen.
     
  15. #15 susannede, 24.06.2012
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