Bauverzug zu Lasten Bauherr bei Mängeleinbehalt undtrotz Weiterbau?

Diskutiere Bauverzug zu Lasten Bauherr bei Mängeleinbehalt undtrotz Weiterbau? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, sind kurz vor Fertigstellung und bereiten uns auf die finale Auseinandersetzung mit dem GU vor. Sachverhalt: während Bauphase...

  1. #1 alexatbau, 24.06.2012
    alexatbau

    alexatbau

    Dabei seit:
    20.11.2011
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Vaihingen
    Hallo,

    sind kurz vor Fertigstellung und bereiten uns auf die finale Auseinandersetzung mit dem GU vor.
    Sachverhalt: während Bauphase Mängeleinbehalt nach BGB (Summen von Gutachter ermittelt, per Rechtsanwaltsschreiben erklärt).
    GU erklärt daraufhin daß er auf Grund der nicht bezahlten Rechnungen in der Ausführung behindert sei, die Bauzeit verlängere sich um die Dauer der Baubehinderung.

    Wir haben dann unter Vorbehalt wg. Mängel bezahlt (wurde vom RA so angeraten um nicht bis zur gerichtl. Klärung eine Bauruine zu haben).

    In der Zeit in welcher der GU angeblich 'behindert' war wurde unverädert weitergebaut. Die Taktik ist klar: der durch den GU verschuldete Bauverzug sollte zu unseren Kosten so weit wie möglich reduziert werden um die Bauverzugsstrafe gering zu halten.

    Kann mir jemand zu diesem Thema ggf. Links zur Rechtssprechung nennen?
    Ich habe für diverse andere Dinge immer erfolgreich BGB Urteile studiert; zu diesem Thema versagen aber meine Suchansätze (finde nichts).

    Danke....
     
  2. #2 Gast036816, 24.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dafür benötigst du einen rechtsanwalt mit schwerpunkt bau und wiederum erfahrungen mit GU.

    zum einlesen wäre das buch Der sichere Bauvertrag von Franke, Zanner, Höfler, Kemper. weiter benötigst du einen sachverständigen, der dann das resultat des GU - es wird ein nachtrag mit viel papier werden - prüfen kann.

    wie begründet denn der GU den bauverzug und wie leitet er den daraus resultierenden nachweislich entstandenen schaden ab, wenn er weitergearbeitet hat? hat er vielleicht mehr personal und gerät an die baustelle geschafft, um etwas aufzuholen? ich hoffe du hast bautagesberichte regelmäßig erhalten. hast du einen bauleiter oder ähnliches deines vertrauens, der das ganze fachlich begleitet hat?
     
  3. #3 alexatbau, 24.06.2012
    alexatbau

    alexatbau

    Dabei seit:
    20.11.2011
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Vaihingen
    Begründung: keine; er sei in der Ausführung durch nicht erfolgte Zahlung der Raten behindert.

    Bautagesberichte gibts keine; ich habe selbst Bautagebuch geführt.

    Ich habe einen baubegleitenden SV. Zwischenzeitlich auch einiges per Anwalt, da die ausgeprochenen Mängelrügen, die Gutachten des SV ohne ZUstellung durch den Anwalt überhaupt nicht berücksichtigt wurden.
    So ein Anwalt kostet aber einen Haufen Geld, und dies ist beim Hausbau mit Bauverzug etc. trotz großzügiger Nebenkostenabschätzung dann doch irgendwann knapp...
     
  4. #4 Gast036816, 24.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich schätze, dass der GU versucht eine gegenposition aufzubauen und ein bisschen wirbel veranstaltet. allerdings muss er den eingetretenen schaden nachweisen.

    hat er denn behinderungsanzeigen zugestellt, damit auch rechtzeitig die hindernden umstände beseitigt werden können?
     
  5. #5 wasweissich, 24.06.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast


    da
    lese ich nichts herau über eine notwendigkeit etwas nachzuweisen
     
  6. #6 Baufuchs, 24.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was ist denn da nun gelaufen?

    Fragesteller schreibt was von Mängeleinbehalt, GU was von nicht bezahlten Rechnungen.

    Wurden denn Rechnungen komplett nicht bezahlt?
     
  7. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Das sehe ich ähnlich. Verzug dürfte zwischen Behinderungsanzeige und Zahlung(seingang) liegen.

    Wenn jamand bei mir nicht zahlt, dreht sich auch kein Rad mehr. Hinzu kann noch kommen, daß eventuelle Bestellungen storniert oder erst gar nicht ausgelöst werden. Schwupps ist Zeit verdaddelt, auch wenn sich auf der Baustelle etwas bewegt.
    Der Unternehmer würde sich u.U. auch selbst ins Knie schießen, weil ihm solche Spielchen durchaus die gesamte Planung durcheinander wirbeln, wenn er alles einstellt. Ein Zeichen des Weiterbauenwollens ist es außerdem.

    Gruß Lukas
     
  8. #8 Baufuchs, 24.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Deshalb ja die Nachfrage:
    Rechnung nicht bezahlt oder mit Abzug wegen Mängeln bezahlt.
     
  9. #9 alexatbau, 24.06.2012
    alexatbau

    alexatbau

    Dabei seit:
    20.11.2011
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Vaihingen
    Zweierlei:
    a) Der vom SV berechnete Mängeleinbehalt hat die Höhe der angeforderten Raten überschritten
    b) Die Rate soll nach Vertrag erst nach Erfüllung der zugehörigen Leistung fällig sein. Die Rate soll auch bei kleineren Restarbeiten fällig sein. Die fehlenden Leistungen / Mängel wurden von uns (wir und SV) als mehr denn geringfügig eingeschätzt

    Jeder Grund für sich würde m.E. die Nichtzahlung rechtfertigen...
     
  10. #10 alexatbau, 24.06.2012
    alexatbau

    alexatbau

    Dabei seit:
    20.11.2011
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Vaihingen
    Außerdem haben wir schriftlich darauf hingewiesen, daß das Geld (auf dem Sicherungskonto) zur Bezahlung bereitliegt und bei Behebung der Mängel sofort bezahlt wird.
     
  11. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Ich hab mir mal Deine vorigen Fragen angesehen.
    Um welche Mängel geht es denn und was ist das für ein SV?

    Gruß Lukas

    PS: Wie hat sich der GU zu den Mängelrügen verhalten?
     
  12. #12 alexatbau, 25.06.2012
    alexatbau

    alexatbau

    Dabei seit:
    20.11.2011
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Vaihingen
    >Um welche Mängel geht es denn und was ist das für ein SV?

    Sv ist öffentlich bestellter und vereidgter SV (Architekt).
    Mängel diverse: Dachfirst, Anschluß Solaranlage, Leitungsführung Solaranlage, Dämmung, ...
    Die Rate hatten wir z.B. einbehalten weil die Heizungsanlage nicht fertig installiert war (Rauchrohranschluß fehlte, Frischluftzufuhr fehlte). Eigentlich sollte der Estrich damit ausgeheizt werden.

    GU hat die Mängel immer erst mal abgelehnt, sie dann teilweise - ohne Rückmeldung - doch behoben; z.T. wurde versucht vertraglich vereinbarte Leistungen mit dem Hinweis 'technisch nicht möglich' zu kürzen, bis wir das Gegenteil bewiesen haben etc.

    Waren ein paar harte Monate....

    Alex
     
  13. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Und? Veranschlagte Kosten für diesen dramatischen Mangel? Das Doppelte einer neuen Heizung nebst Entsorgung der bereits installierten? Haste tatsächlich Angst gehabt, daß er den Kram nicht fertig macht oder haste eher nur nen schlechten Berater gehabt?
    Bei nem GU laufen doch viel mehr Gewerke auf. Dem wegen einer noch nicht funktionierenden Heizung den Hahn zuzudrehn ist..öhm... nicht unbedingt die klügste Idee.

    Ich möchte wetten, daß durch so blöde Spiele die Sache noch viel länger gedauert hat und das auch der künftigen Zusammenarbeit, wenn man davon überhaupt sprechen kann, wenig zuträglich war.

    Bauen ist ne komplexe Sache und hat viel mit Kommunikation zu tun. An der lags wohl nicht, weil nicht vorhanden.

    Fehler passieren immer. Die Frage ist nur, wie damit umgegangen wird.
    Wenn jemand meint, daß er an einem besonders langen Hebel sitzen würde, nur weil er für ein paar Kröten bauen lässt, dann hat er sich geschnitten.
    Es gibt da Sachen, die kann man für kein Geld der Welt kaufen. Das ist z.B. das Finden vernünftiger Leute und das Pflegen eines vernünftigen Umgangs. Das funktioniert viel besser, als die "Geldbremse".

    Gruß Lukas
     
  14. #14 alexatbau, 25.06.2012
    alexatbau

    alexatbau

    Dabei seit:
    20.11.2011
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Vaihingen
    Da fällt mir ein:

    wie ist die Regel: .. bei überschreiten der BAuzeit... Vertragsstrafe x€ je vollem Kalendermonat
    genau anzuwenden?
    Angenommen offizielles Ende der Bauzeit ohne durch Bauherren verschuldetem Verzug (habe ich mir schriftlich bestätigen lassen) wäre 10.Mai gewesen, 13 Tage Verzug würden mir angelastet werden (Schlecht Wetter), Übergabe am 28.Juli.


    ach und noch was: alle Voraussetzungen für den Baubeginn waren Anfang April gegeben. Bis September ist nichts passiert, daher ist das Haus nicht zu gemacht und die Heizung nicht fertig geworden, so daß im Februar bei Frost nicht gebaut werden konnte. ->Bauverzug wg. schlecht Wetter. Was haltet ihr davon?
     
  15. #15 alexatbau, 25.06.2012
    alexatbau

    alexatbau

    Dabei seit:
    20.11.2011
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Vaihingen

    jo, setzt aber immer eine genaus denkende Gegenseite voraus. Ich möchte jetzt hier nicht das ganze Leid ausbreiten. Nur soviel:
    Wir waren am Anfang wirklich super freundlich, haben alles brav 'geschluckt' und noch schön Danke gesagt um das Verhältnis möglichst nicht zu beeinträchtigen.

    Geholfen hat's gar nichts.

    'Eskaliert' ist die Situation, als der BL die Handwerker angewiesen hatte offensichtliche Mängel, über deren Beseitigung es eine Übereinkunft gab, zu verdecken statt zu beseitigen. Nur dumm daß ich zufällig vobeigekommen bin; 2h später und er hätte wohl behauptet der Mangel sei beseitigt worden.

    Alex
     
  16. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Ich denke das ein Physiker die Umstände für schlecht Wetter schwer einschätzen kann. Hier geht es nicht bloß um Sonnenschein und Regen. Im letzteren werden Sie aber stehen, wenn Sie mit Vertragsstrafe und Co. argumentieren anstatt zu kommunizieren. Ich gehe davon aus, das sich der GU besser mit dem Baurecht auskennt als Sie. Verrennen Sie sich nicht. Das geht schnell in die falsche Richtung. Ich habe bisher nicht den Eindruck, das hier jemand an Schlichtung denkt.
     
  17. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Nimm noch den Verzug durch die Behinderung durch Nichtzahlung dazu und Du hast in den Wind gepupt.:p

    Du kannst natürlich auch die Strategie weiterfahren. Dann hast Du es eines schönen Tages, nebst jeder Menge Nervenkram und zusätzlichem Geld, auch noch schriftlich von einem Gericht.:irre

    Gruß Lukas
     
  18. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Nee, zu dumm, daß Du meinst, sowas selbst beherrschen zu können.

    Ich will Dir nix Böses, aber ich sag Dir mal, wie ich das sehe: Du hast an den falschen Ecken gespart und Dich selbst überschätzt und nun setzt Du das in hilflosem Gefuchtel, gepaart mit Rachegelüsten fort.

    Meine Prognose: Du wirst nix gewinnen aber noch mehr verlieren. Nicht nur Geld, nein - auch Lebensqualität.

    Gruß Lukas
     
  19. #19 alexatbau, 25.06.2012
    alexatbau

    alexatbau

    Dabei seit:
    20.11.2011
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Vaihingen
    Haben wir ja nicht gemacht, sondern brav gezahlt.
    Ich habe nicht versucht die Situation alleine zu beherrschen, sondern einen baubegleitenden SV bezahlt.

    nebenbei bemerkt: mit den vom GU beauftragten Subunternehmern kamen wir meist bestens klar, hilflos gefuchtelt hat (nach deren Einschätzung) eher der Bauleiter.
     
  20. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Gut, dann pflücken wir den mal auseinander.
    Von welcher Dreibuchstabenorganisation kommt der?
    Wie oft war der auf der Baustelle?

    Gruß Lukas
     
Thema: Bauverzug zu Lasten Bauherr bei Mängeleinbehalt undtrotz Weiterbau?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Mängeleinbehalt während der Bauzeit

    ,
  2. lasten bauherr

    ,
  3. bodenleger bautagebuch geführt

Die Seite wird geladen...

Bauverzug zu Lasten Bauherr bei Mängeleinbehalt undtrotz Weiterbau? - Ähnliche Themen

  1. Bereitstellungszinsen bei Bauverzug

    Bereitstellungszinsen bei Bauverzug: Guten Tag zusammen, folgende Ausgangssituation: Ein Haus und der Garten des Hauses (als Bauland) werden getrennt verkauft. Der Kaufvertrag ist...
  2. Bauverzug - wann kann man was geltend machen bzw. wann muss ein Termin fixiert werden

    Bauverzug - wann kann man was geltend machen bzw. wann muss ein Termin fixiert werden: :winken Hallo, hoffe ihr könnt mir helfen... Laut Kaufvertrag mit der Immob.-Gesellschaft, soll die Fertigstellung unserer DHH zum...
  3. Bereitstellungszinsen bei Bauverzug

    Bereitstellungszinsen bei Bauverzug: Liebe Bauexperten, unser Bau ist seit August im Verzug. Ca 60% des Kaufpreises ist bezahlt, es geht langsam weiter. Im BGB-Vertrag ist keine...
  4. Schadenersatz bei Bauverzug nach Ablauf der vertraglichen Pauschalen

    Schadenersatz bei Bauverzug nach Ablauf der vertraglichen Pauschalen: Hallo, wir haben eine Neubauwohnung gekauft und der Bau ist in Verzug geraten. Für die ersten 6 Monate war vertraglich eine mtl. Pauschale...
  5. Bauverzug durch Sachbeschädigung

    Bauverzug durch Sachbeschädigung: Hallo, wir haben da eine Frage ob wir Bauverzug geltend machen können. Wir haben ein älteres Haus gekauft und sind jetzt dabei die Fassade,...