Bauen im Hochwassergebiet

Diskutiere Bauen im Hochwassergebiet im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! Ich habe in einem hochwassergefährdetem Gebiet ein Einfamilienhaus mit Carport gebaut. Wie der Bausgrundgutachter empfohlen hat, wurden...

  1. #1 Cooper123, 24.06.2012
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    Hallo!

    Ich habe in einem hochwassergefährdetem Gebiet ein Einfamilienhaus mit Carport gebaut. Wie der Bausgrundgutachter empfohlen hat, wurden die beiden nebeneinanderstehenden Gebäude aufgeschüttet.

    Einem Nachbar hat das aus wenig nachvollziehbaren Gründen nicht gefallen. Er klagte, ein Gutachten wurde seitens des Gerichtes in Auftrag gegeben. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass die Aufschüttung des Haus empfehlenswert sei, die Aufschüttung des Carports aber nicht notwendig gewesen sei. :wow

    Gibt es eine Bestimmung/Richtlinie, dass Carports weniger zu schützen seien als Häuser?

    Wie verhält es sich jetzt mit der Entwässerung der Zufahrt, die nach diesem GA einen Meter tiefer gelegt werden müsste, aber in den hochwasserauslösenden Bach eingeleitet werden muss?

    Und wie kann ich unter diesen Umständen mein Carport schützen?

    Ich bräuchte einfach mal Gedankenanstöße...
     
  2. Julius

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    Wogegen klagte denn der Nachbar?
    Gegen eine Dir SO erteilte Baugenehnigung oder dagegen, daß Du Deine Baugenehmigung eben nicht eingehalten hast?
     
  3. #3 Cooper123, 24.06.2012
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    Ich habe eine Baugenehmigung und die auch eingehalten. Die Sache ist juristisch etwas sehr kompliziert und hat etwas mit Wegerecht zu tun. Aber momentan geht es mir darum, dass ich den GA widerlege bzw. die weitreichenden Konsequenzen aufzeige.
     
  4. Julius

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    Und wie soll man Dir dabei helfen, wenn Du nicht alle Karten auf den Tisch legst...?

    Hast Du Wegerecht bei ihm oder er bei Dir?
    Inwiefern beißt sich dessen Ausübung mit der Lage Eurer Zufahrt und des Carports?

    Wie weit ist der Prozeß gediehen?
     
  5. #5 Cooper123, 25.06.2012
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    Ich habe Wegerecht bei ihm. Dadurch musste ich den Weg, den es noch gar nicht gab und den ich vertraglich herstellen musste, teilweise erhöhen. Ansonsten wäre mir das Befahren nicht möglich gewesen. Zudem würden zwei Gullis im hochwassergefährdeten Bereich sein. Er klagt gegen diese Erhöhung.

    Mich würde interessieren, wie sich ein Gulli im Hochwasser verhält. Und wie ich trotzdem das anfallende Regenwasser durch den Gulli in den hochwasserführenden Bach ableiten kann.
     
  6. Julius

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    Warum Du erhöhen mußtest, kann ich noch nicht nachvollziehen.
    Wäre sonst die Rampe auf Deinem Grund zu steil geworden?

    Daß der Nachbar eine derartige eigemächtige Veränderung seines Geländes nicht einfach so hinnimmt, kann ich jedoch - auch ohne Kennis der genauen örtlichen Verhältnisse - sehr gut verstehen!

    Was den Ablauf angeht:
    Das kommt darauf an, wo die Rückstauebene liegt und ob im dem Moment nicht nur der Bach Hochwasser führt, sondern auch Rückstau im Kanal herrscht.
    Notfalls helfen Pumpen.

    Aber auch hier fehlen noch jede Menge Angaben, um das vernünftig beurteilen zu können.

    Hast Du mal einen Schnitt und einen Grundriß?
     
  7. #7 Cooper123, 25.06.2012
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  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2012
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    Da isser wieder - der typische Fehler der Leute bei einem Gerichtsgutachten. Kein eigener Sachverstand!

    Der Gerichts-SV darf nur so antworten, wie die Frage des Gerichts an ihn lautet. Ergo hättest Du als Beklagter Dir einen eigenen SV nehmen müssen, der die Fragen der Gegenseite beurteilt und ggf. ändert oder andere Fragen ergänzend stellt.
    Um also überhaupt noch eine Chance zu haben, das Ding umzubiegen, hilft nur eines:
    Jetzt einen eigenen (Partei)Sachverständigen dazu holen, der sich die Fragen und die Antworten des Gerichtsgutachtens ansieht und dann an Hand dessen Ergänzungsfragen an den Gerichts-SV stellt.
    Wobei ich nicht sicher behaupten möchte, dass das eine Erfolgsgarantie ist (unabhängig von den allgemeinen Klagerisiken!), weil ggf die Sache jetzt schon so verfahren ist, dass ein Umsteuern unmöglich geworden sein könnte.

    Gerichtsgutachten sind die Formel 1 - die werden an der Box entschieden, nicht auf der Rennstrecke!
     
  9. #9 Cooper123, 25.06.2012
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    Kurze Ergänzung: Die Leitung darf nicht in den Kanal gehen...
     
  10. #10 Cooper123, 25.06.2012
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    @ Ralf: Ich habe einen GA, der besagt, ich muss Haus/Carport aufschütten. Die Fragen des Gerichts haben sich darauf auch nicht bezogen, sondern nur, ob es technisch notwendig gewesen ist, den WEG aufzuschütten. Da hatte das Carport gar nicht mit zu tun.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2012
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    Ja - siehste, sag ich doch. Keinen eigenen Sachverstand, der eben auch Fragen zum Carport gestellt hätte (oder besser: hätte stellen lassen).

    Genau darum geht es!
     
  12. #12 Cooper123, 25.06.2012
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    Aber der Gerichts-GA hat einfach das Carport bewertet, nicht ausschließlich den Weg... Das habe ich vorher prüfen lassen und wir haben es abgenickt, da wir ein GA zur Notwendigkeit haben und diese Notwendigkeit vom Gericht gar nicht angezweifelt wurde...wie man in den Fragen, die ausschließlich den Weg betreffen, auch sehen kann.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2012
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    Sollte der Gerichts-SV über seine Fragen hinaus Dinge eingebracht haben - hier bei Fragen zum Weg das Carport - wäre sein gesamtes Gutachten absolut wertlos!

    Aber das muss doch Dein Anwalt wissen.
     
  14. #14 Cooper123, 25.06.2012
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    Da habe ich ihn jetzt mal drauf aufmerksam gemacht. Wäre ja ein Ding, wenn das GA wegen dieser Sache wertlos wäre. Vor allem, bei dem Honorar... Danke erstmal!
     
  15. #15 Cooper123, 25.06.2012
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    Aber trotzdem würde mich die technische Seite interessieren. Kann mir dazu noch jemand etwas sagen?
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2012
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    Aussagen zu technischen Details sind nur an Hand konkreter Fragen zu konkreten Tatsachen beantwortbar.
     
  17. #17 Cooper123, 25.06.2012
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    OK, dann versuche ich es mal. Womit muss ich rechnen, wenn ich einen Gulli 1.1m unter der Rückstauebene in einem hochwassergefährdetem Gebiet baue und dieser Gulli keinen Anschluss an das öffentliche Netz hat, sondern lediglich in den Hochwasser führenden Bach einleitet? Was würde das für die ca. 20cm unterhalb des Gullis stehenden Gebäude und das eigentlich darin einlaufende Regenwasser bedeuten?

    Ich bin leider kein Thechniker oder Ingenieur, ich kann mich einfach nicht konkreter ausdrücken... :-)
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2012
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    Ohne Netz gibt es gar keine Rückstauebene :D Egal, ob öffentlich oder privat!
    Gibt es ein Einleitungsverbot fürs öffentliche Netz und eine Einleitungserlaubnis für den Bach?
     
  19. #19 Cooper123, 25.06.2012
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    Es gäbe dann eine Einleitungserlaubnis für den Bach...
     
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