GÜ stellt kommentarlos Werbeschild auf unser Grundstück..!

Diskutiere GÜ stellt kommentarlos Werbeschild auf unser Grundstück..! im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich wollte mal wissen, ob es normal ist, daß eine Baufirma ohne das Wissen des Bauherren ein Firmenwerbeschild auf dessen Grundstück...

  1. #1 agrokate, 24.06.2012
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    Hallo,

    ich wollte mal wissen, ob es normal ist, daß eine Baufirma ohne das Wissen des Bauherren ein Firmenwerbeschild auf dessen Grundstück stellen darf.
    Hintergrund:Wir bauen eine Doppelhaushälfte mit einem Generalübernehmer und hatten schon einige Schwierigkeiten mit der Firma, obwohl noch nicht einmal der erste Stein gesetzt wurde.
    In unserer Baubeschreibung (Vertrag) wurde in Bezug auf dieses Recht nichts geregelt.
    Wir wollen jetzt auch keinen Ärger machen, aber es stört uns doch schon, daß dies ohne unsere Zustimmung bzw. bloße Kenntnisnahme, auf unseren Grund aufgestellt wurde.


    Viele Grüsse,agrokate!
     
  2. #2 susannede, 24.06.2012
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    Völlig üblich, kann man als Hausherr sicher verbieten,
    sowas heizt die Stimmung aber nur zusätzlich an.

    Sie könnten ein Schild mit der täglichen Mängel-Doku daneben stellen,
    ich stelle mir das lustig vor.
    Da gibt es sicher viele Möglichkeiten,
    die Partnerschaft ganz von Anfang an unterhaltsam zu gestalten.
     
  3. #3 agrokate, 24.06.2012
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    Danke für Deine Antwort!

    Nein, verbieten will ich es natürlich nicht...!
    Werde meine Meinung über den GÜ erst äußern, wenn er unser Haus nach unseren Wünschen gebaut hat und es von einem Bausachverständigen (ohne Mängel)abgenommen wurde.

    Unter Partnerschaft verstehe ich wohl komplett etwas anderes, als es in der Baubranche usus ist.

    Grüsse,agrokate!
     
  4. #4 Jojo0123, 24.06.2012
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    Die Erwartung, ohne Mängel und nach Euren Wünschen, ist ja schonmal ziemlich hoch. Lass uns wissen ob´s geklappt hat.:respekt
     
  5. #5 susannede, 24.06.2012
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    Naja, grundsätzlich ist es doch wie in einer Partnerschaft,
    man sollte auf beiden Seiten den anderen in dem, was er geleistet hat, auch würdigen,
    und ihn nicht in die Pfanne hauen, weil mal die Suppe angebrannt ist.

    Ich finde das immer schlimm, wenn ein Handwerker/Firma die Leistung fast vollständig erbracht hat und dann die Mäkeleien wegen Kleinigkeiten, die man sicher klären/beseitigen muss, losgehen.
     
  6. Julius

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    Immerhin bist Du nicht auf Konfrontation aus.
    Denn das bedeutet ja, da´Du - sollten Mängel auftreten- Deine Meinung NICHT äußern wirst...
    Das vermeidet sicherlich schlechte Stimmung! :winken
     
  7. #7 Gast036816, 25.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    er behält seine schlechte stimmung erst einmal für sich.

    @ aggrogate - der von dir bestellte sachverständige wird mit sicherheit die leistungen nicht abnehmen. das wird deine aufgabe sein, der sachverständige wird dabei allenfalls beratend mitwirken. es sei denn, du hast den sachverständigen bevollmächtigt, für dich diesen rechtsgeschäftlichen akt zu erledigen.
     
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