privater Wohnweg

Diskutiere privater Wohnweg im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen Ich habe eine Frage: Unser Haus wir durch einen Privaten Wohnweg erschlossen den sich 5 Anlieger teilen. Es besteht eine eigene...

  1. #1 superallgaeuer, 25.06.2012
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    Hallo zusammen
    Ich habe eine Frage:
    Unser Haus wir durch einen Privaten Wohnweg erschlossen den sich 5 Anlieger teilen. Es besteht eine eigene Flurnummer mit genauen Abmessungen.
    Das ganze Wohngebiet hat ein Bauträger errichtet.
    Jetzt hat sich bei der abschließenden Vermessung ergeben, dass der Wohnweg sch,aler ist (ca. 70 cm) als die Breite des Grundstücks eigentlich hergeben würde.
    Wir sind schon in Gesprächen mit Notar ect. Nun meine Frage:
    Weis irgendjemand ob es eine Mindestbreite für einen privaten Wohnweg gibt. Eventuell wegen Rollstuhlfahrern etc. Oder kann gibt es im privaten Bereich keine Mindestbreite?

    Vielen Dank
     
  2. Julius

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    Wie breit ist er denn nun geraten?
     
  3. #3 superallgaeuer, 25.06.2012
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    ca. 1.10 + Randstein
     
  4. Neutal

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    Falls Behindertengerecht gefordert war, sollte der Weg meines Wissens nach 1,2-1,4m Breit sein. Genauere Infos sind in der LBO zu finden.
     
  5. #5 Bauen2011, 25.06.2012
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    Wie ändere ich die Berufsangabe?
    Ist das der einzige Weg zum Haus?
    Sollte dieser dann nicht so breit sein, dass ein Krankenwagen ihn befahren kann (3 m)?
     
  6. #6 superallgaeuer, 25.06.2012
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    In der Baybo gibt es diesen Text.

    (2) Abweichend von Abs. 1 Nr. 2 sind im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinn der §§ 12 und 30 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) und innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB ) nicht erforderlich

    1.
    die Befahrbarkeit von Wohnwegen begrenzter Länge, wenn keine Bedenken wegen des Brandschutzes oder des Rettungsdienstes bestehen,
    2.
    die Widmung von Wohnwegen begrenzter Länge, wenn von dem Wohnweg nur Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 erschlossen werden und gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist, dass der Wohnweg sachgerecht unterhalten wird und allgemein benutzt werden kann.
     
  7. Julius

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    Ähm, mit solch einer "Hühnerleiter" will man ein Wohnhaus erschließen?
    Das ist ME ein Witz. Bin aber nur Laie...
    Selbst wenn das zulässig sein sollte (was ist mit dem Feuerwehrangriffsweg?) kauft man derartigen Mist schlichtweg nicht!

    Zeig mal ne Skizze der Grundstücke und Häuser mit jenem Weglein.
     
  8. Taipan

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    Najaaaa ... eher würde ich da die DIN 18040 (oder alt 18024) heranziehen. Dann ist im Rahmen des Brandschutzkonzeptes über Rettungswege und Bewegungsflächen für die Feuerwehr (die müssen da im Zweifel auch mal mit ner größeren Leiter längs - DIN hab ich grade nicht im Kopf) nachzudenken. Wie sieht es mit der Zuwegbarkeit für evtl. Bautätigkeiten aus, was sagt die Ver- und Entsogrung? und zum Schluss, aber nicht als unwichtigstes: Was sagt der Vertrag zwischen den Parteien, die Baulasteintragungm, das Wegerecht?


    @Julius: Ruhig Blut. Es gibt schon eine Menge (Öko)Siedlungen, bei denen es nur noch Fußwege als Zuwegung gibt und die Autos an der Sieldungsgrenze bleiben. Ist an sich kein schlechtes Konzept, springt nur manchmal (in der Planung) zu kurz.
     
  9. #9 superallgaeuer, 25.06.2012
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    Wohnweg.jpg
     
  10. #10 superallgaeuer, 25.06.2012
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    Mir geht es um die Breite des schmalen Teils (Wohnweg schmal)
     
  11. #11 Taipan, 25.06.2012
    Zuletzt bearbeitet: 25.06.2012
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    Für den gibt es aus deinen Informationen heraus keine Anforderungen. Das einzige wozu der Weg ernstlich genutzt werden wird ist als Abkürzung für die Gören auf dem Weg von/zu der Schule - Und dafür gibt es keine Anforderungen, es sei denn der B-Plan gibt was her.

    PS: Ich frage mich mal wieder, warum die Informationen immer Kleckerweise komen.
    PPS: Das mit den FÜNF Anliegern verstehe ich nicht .... ich zähle VIER ... oder meinst Du, das FS 311? Was die ausser einem versauten Freiflächenplan mit dem Weg zu tun haben, weiss der Zar.
     
  12. #12 superallgaeuer, 25.06.2012
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    Der Weg wir zur Erschließung von HAus 310/311 genutzt. Die paar Gören (um mal bei deinem Umgangston zu bleiben) sind heir nicht relevant und auch nicht vorhanden,
    5 Anlieger sind 307/3087309/310/311
    Uns jetzt nochmal meine Frage ob irgendjemand weis ob es im privaten Bereich eine Mindesbreite für einen Wohnweg gibt.
     
  13. Taipan

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    Und genau die möglichen Quellen, sowie die hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese in DEINEM Fall nichts hergeben, habe ich bereits angeführt. Alles weitere lässt sich nur mit den entsprechenden Kilogramm an Papier klären.

    Und nein - es gibt nicht DIE BESTIMMUNG, welche das hergeben könnte.

    Die Erschließung der Grunstücke 310&311 muss nicht über den "Wohnweg" (wer wohnt da eigentlich?) erfolgen. Der Wurmfortsatz ist für eure Häuser nicht notwendig. Die einzige Notwendigkeit sehe ich eben in einer Festlegung im Bebauungsplan, dass die Zuwegung vom Wohngebiet zur Schule nicht verbaut werden darf. Inwieweit diese dann genutzt wird, ist irrelevant.

    Lies bitte alle aufgeführten Dokumente (inkl. evtl. verknüpfter) und schaue, ob eine der dortigen Regeln auf Deine Situation zutrifft. Gern darfst Du zum lesen auch jemanden bezahlen.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2012
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    Taipan, ich denke, DU verwechselst da was.

    Die Feuerwehrzufahrt zur Schule ist nicht gleichbedeutend mit einer öffentlichen Strasse, sondern kann durchaus eine entsprechend befestigte Fläche auf privatem (auch Stadtgrund ist "privat") Grund sein und somit für die beiden Häuser als Zuwegung irrelevant.

    Allerdings sehe ich weder eine Vorschrift, die etwas zu Wegbreiten sagt noch sehe ich, dass der Weg hätte 70 cm breiter sein können, da das Grundstück oben rechts einfach tiefer ist.
     
  15. Taipan

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    Ich meinte nicht, dass die beiden Häuser über die Feuerwehrzufahrt zugänglich sind. Sie sind jeweils rechts/links des Garagenblocks mit der (öffentlichen) Straße verbunden und somit wäre die "hintenrum" geführte Zuwegung unnötig. Damit bliebe für diesen Stichweg nur noch die fußwegige Verbindung des Wohngebietes mit der Schule als triftiger Grund für mich über (soweit wie ich die uns vorliegenden spärlichen Infos lese).
     
  16. Taipan

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    Um deutlicher zu werden: Es gibt auf dem FS310 ein Wegerecht für das FS311 am hinteren Rand zur Feuerwehraufstellfläche der Schule, welches völlig unnötig ist, da das FS311 von vorn an den Garagen vorbei auf eigenem Grund erreichbar ist.

    entfällt dies sinnfreie Wegerecht, verbleibt, aus Sicht der Wohnbebauung, kein Grund für den schmalen Anwohnerweg. Als muss es einen anderen Grund für den Anwohnerweg geben - welcher dann gleich, wenn auch aus unerfindlichem Grund, die hintere "Erschließung" ergab.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2012
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    Der Grund ist supereinfach - Zwei Grundstücke mit je einem Weg über volle Länge, noch dazu vom Eigentümer anzulegen, verkaufen sich schlechter als zwei Grundstücke, deren Erschliessung über ein Wegegrundstück von allen bezahlt wird.

    Das ist einfache Verkaufskosmetik: Seht her, Ihr habt Euren eigenen Weg! Das der sch..... ist, hat man ganz leise gesagt. :mega_lol:
     
  18. Taipan

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    Was Du hier nun schreibst, wagte ich nicht zu denken, weil ich wusste, dass ich nun eine Tüte suchen muss.

    Damit hätte der BT ein Paradebeispiel geliefert, wie man folgende Fragen super beantwortet:

    Wie schaffe ich es, dass Familie FS311 statt 10m vom Wagen ins Haus 75 m laufen soll?
    Wie schaffe ich es, dass Familie FS311 den Weg auf dem eigenen Grundstück zusätzlich zum Anteil am Anwohnerweg trotzdem bezahlt?
    Wie schaffe ich es, dass Familie FS311 den Einkauf über die Terrassentür und (wahrscheinlich) durchs Wohnzimmer in die Küche verfrachtet?
    Wie schaffe ich es, dass Familie FS310 ständig und bis in alle Ewigkeit den fußläufigen Verkehr der Familie FS311 auf dem eigenen Grundstück ertragen muss?
    Wie schaffe ich es einen Weg zu bauen, der binnen kürzestem verwahrlost, bzw. sich die Anlieger binnen kürzestem streiten, wer bis wohin Unkraut jäten muss?
    Wie schaffe ich es, dass Familie 311 und Familie 310 keine Chance haben einen vernünftigen Sichtschutz hin zur Schule einzurichten? ...
     
  19. Julius

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    Sagte ich nicht, daß man solchen Krampf einfach nicht kaufen sollte...?
     
  20. #20 superallgaeuer, 26.06.2012
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    Das ist schon alles gewollt so. 310/311 sind froh von Autos nichts mitzubekommen. Ein superruhiges Eck. Einkäufe 10 m zu tragen ist machbar. (man kann ja in den Privatweg bis zu einem bestimmten Punkt)hineinfahrenDer Fußläufige Verkehr von 311 geht über eine Gemeinschaftsfläche. Die Schule ist mit einer wunderschönen hohen Buchenhecke verdeckt. Würde aber auch so nicht stören da sehr weit weg und kein Ein bzw. Ausgang.
    Aber ich wollte hier auch keine Kaufberatung von zweifelhaften Experten. Das schaffe ich selbst.
    Somit hat es keinen Sinn mehr. vergesst die Frage und kümmert euch wieder um die wichtigen Dinge.
     
Thema: privater Wohnweg
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