Finanzierung trotz befristetem Arbeitsvertrag ??

Diskutiere Finanzierung trotz befristetem Arbeitsvertrag ?? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Weil Du im Jahr eine Summe X als Einkommen hast und auf diese Summe X Steuern zahlst. Die LSK 3/5 berücksichtigt nur die unterschiedlichen...

  1. #81 theoretiker, 02.07.2012
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    Weil Du im Jahr eine Summe X als Einkommen hast und auf diese Summe X Steuern zahlst.
    Die LSK 3/5 berücksichtigt nur die unterschiedlichen Einkommensgrößen der Ehepartner, der andere zahlt ja dann demenstprechend mehr.
     
  2. R.B.

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    Weil der Steuerabzug auf der monatlichen Gehaltsrechnung nicht entscheidend ist, sondern das was am Jahresende zu zahlen ist. Deswegen ist auch eine EkSt. Erklärung anzufertigen, und da wird dann abgerechnet.

    Richtig ist, dass wenn 1 Partner über keinen nennenswerten Einkünfte verfügt, dass dann der Hauptverdiener am Jahresende quasi mehr netto hat. Das hat aber damit zu tun, dass beide gemeinsam betrachtet werden.
    Dazu genügt ein Blick in die Steuertabelle (Splittingtabelle). Steuern fallen erst bei einem zu versteuernden Einkommen (nicht verwechseln mit Brutto oder Netto) ab ca. 8.010,- € an, oder halt bei 2 Personen ab ca. 16.020,- €.

    Die Steuerklasse beeinflusst also nur den monatlichen Abzug, quasi die Vorauszahlungen die man jeden Monat leistet. Abgerechnet wird zum Schluß, und dann kommt es halt zu einer Rückerstattung oder Nachzahlung, je nachdem was man monatlich schon im Voraus bezahlt hat.

    Die Steuerklassenwahl dient somit nur dazu, dass am Jahresende keine zu hohen Beträge erstattet oder nachgezahlt werden müssen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #83 ToniDoppelpack, 02.07.2012
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    können wir wieder auf meine frage zurückkomen :-)
     
  4. #84 Oliver82, 02.07.2012
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    Wenn es aber nur 1 Verdiener gibt? dann zahlt einer weniger und der andere trotzdem nicht mehr weil der garnix zahlt...


    Es wäre mir neu, dass ich in der Einkommenssteuererklärung meine Freundin, welche nichts verdient, steuermildernd anführen kann... über entsprechende hinweise wäre ich dankbar da ich mir dann einige tausend € jedes Jahr zurückholen könnte...
    Ich dachte das kann ich nur bei einem Ehepartner...

    Ihr redet hier evtl davon dass 3/5 keinen Vorteil gegenüber 4/4 bietet... da habt ihr recht.. Aber das war ja nicht das Thema...
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Ach Toni, die Frage nach den Zinssätzen ist doch unsinnig. Das hast Du doch sicherlich auch schon in anderen threads gelesen.

    Bei 20 Jahren wird´s wohl irgendwas zwischen 3,0% und 3,5% geben, wohl eher in Richtung 3,5%, und bei 30 Jahren sehr wahrscheinlich über 4%. Alles andere steht in den Sternen. Da hilft nur ein konkreter Vergleich anhand Deiner Zahlen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. R.B.

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    Wer redet hier von "Freundin"? Es ging um die gemeinsame Veranlagung, und seit wann kannst Du Dich mit Deiner Freundin gemeinsam veranlagen lassen?

    Nein, ich zumindest rede nicht von 3/5 zu 4/4, denn das hat auf die jährliche Steuerlast keine Auswirkung.

    Der Denkfehler liegt darin, dass die meisten Leute glauben, die Steuern die auf dem Gehaltszettel stehen wären endgültig, und genau das ist nicht der Fall. Ich wiederhole es gerne noch einmal, abgerechnet wird zum Schluss, sprich wenn die Einkommensteuererklärung erstellt wird, und dann ist es egal ob man vorher 3/5 oder 4/4 hatte, dann gelten bei gemeinsamer Veranlagung die oben bereits genannten 16.020,- € ab der Einkommensteuer fällig wird.

    Gruß
    Ralf
     
  7. coco77

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    ...aber nur dann wenn der Gehaltsunterschied riesig ist.. siehe R.B. Splittingtabelle....
    für meinen Mann und mich hätte sich die Hochzeit steuerlich nicht gelohnt. Da ist es völlig wurscht, ob wir beide 1 oder beide 4 haben.
    Für uns kommt am Ende das Gleiche raus.
     
  8. #88 Oliver82, 02.07.2012
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    Ja eben! ohne Heirat keine gemeinsame Veranlagung -> ich bekomme kein Geld vom Finanzamt obwohl meine Freundin Nix verdient!


    Heirat = gemeinsame Veranlagung -> Geld vom Finanzamt zurück!

    Heirat = Mehr Netto...

    Dass dies nicht in allen Fällen zutrifft ist mir klar.. Allerdings ist es insbesondere mit Kindern keine Seltenheit...
     
  9. R.B.

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    Aber das ist doch nicht der Regelfall, und hat mit der Steuerklassenwahl auch nichts zu tun.

    Du kannst auch als Hauptverdiener Steuerklasse 5 nehmen und hast am Ende die gleichen Steuern bezahlt wie in Steuerklasse 3, nur mit dem Unterschied, dass Du mit Steuerklasse 5 zu hohe Vorauszahlungen leistest und daher mit der Einkommensteuererklärung eine entsprechend hohe Rückerstattung bekommst, während Du mit Steuerklasse 3 evtl. zu einer Nachzahlung verdonnert wirst.
    Nachdem aber bei der monatlichen Gehaltsabrechnung zur Steuerermittlung viele Dinge noch nicht berücksichtigt werden (Freibeträge, usw.) kommt es üblicherweise zu einer Rückerstattung zuviel gezahlter Steuern wenn am Jahresende die EkSt erklärung gemacht wird.

    Die Sache mit der Heirat ist was Anderes. Es besteht hier zwar auch die Möglichkeit einer getrennten Veranlagung, aber wenn man die gemeinsame Veranlagung wählt, dann wird das Haushaltseinkommen betrachtet, unabhängig davon wieviel jeder davon beisteuert. Ob jetzt beide sagen wir mal je 20T€ im Jahr verdienen, oder Einer verdient 40T€ und der Andere nichts, macht keinen Unterschied. Die Steuerlast bleibt gleich.
    Und bevor mich die StB jetzt prügeln, ja ich weiß, dass genau betrachtet ein Unterschied auftreten kann, weil derjenige der nichts oder wenig verdient auch keine Werbungskosten oder nur wenig Werbungskosten etc. geltend machen kann.

    Wer als Alleinstehender weniger als die o.g. 8.010,- € an zu versteuerndem Einkommen hat, zahlt sowieso keine Steuern, egal ob er 7.000,- € im Jahr "verdient" oder nur die Hälfte.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #90 UmbauNeuling, 02.07.2012
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    @ Oliver 82 Dass du mit einem Alleinverdiener durch Heirat einen Splittingvorteil haben wirst ist unbestritten, sei es durch LStkl. III oder eben bei LStKl. IV durch eine schöne Steuererstattung bei der Jahresabrechnung.

    Meine Antwort war speziell auf die von Toni geschilderte Situation bezogen - und da verdienen beide Partner. Was der eine in Stkl. III mehr netto hat hat der andere Ehepartner dann in Stkl. V (grob) weniger netto. Kleine Vorteile beim Monats-Netto kanns' auch bei zwei Verdienern je nach Einkommenssituation geben, aber ich glaube nciht dass das bei der Finanzierung einkalkuliert werden sollte.
     
  11. #91 Oliver82, 02.07.2012
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    Natürlich nicht.. aber es ist auch keine besonders seltene Ausnahme... Früher war es noch die Regel, dass der Mann das Geld verdient und die Frau zuhause die Kinder erzieht...

    Und ToniDoppelpack und auch Ich haben ja genau von dieser Situation geredet (Frau verdient nix mehr bzw sehr wenig, wegen Kindern).

    Und in dieser Situation hat ein verheiratetes Paar (deutlich) mehr geld als ein unverheiratetes Paar... nicht mehr und nicht weniger wollte Ich damit aussagen...

    Ich fand es nur etwas "spitz" formuliert wenn geschrieben wird:
    obwohl es im konkreten Fall genau um so eine Situation geht in der eine Heirat eben doch mehr Geld bringt...


    Dass es auch viele Konstellationen gibt in der die Heirat nicht mehr Netto bringt will ich nicht bestreiten.. ebenso will ich nicht bestreiten dass es viele gibt welche sich nicht näher mit der Steuerthematik auseinandergesetzt haben und davon ausgehen dass eine Hochzeit IMMER mehr Netto bringt...
     
  12. R.B.

    R.B.

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    "deutlich" mehr ist relativ. Es ist doch logisch, dass wenn das Haushaltseinkommen durch Wegfall eines Gehalts sinkt, dass damit auch die Steuerlast reduziert wird.

    Im Fall von Toni und Nettoeinkommen von

    Wird sich allein durch Heirat an der Steuerlast so gut wie nichts ändern, egal wie die Steuerklassen gewählt werden. Fällt 1 Gehalt weg, dann werden bei gemeinsamer Veranlagung quasi beide Steuergrundfreibeträge auf 1 Gehalt angewandt, wodurch sich die Steuerlast reduziert. Wie gesagt wird dann der Haushalt betrachtet und nicht die einzelnen Personen.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #93 feivelmaus67, 02.07.2012
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    Hallo
    also ich sehe, neben dem befristeten Arbeitsvertrag, noch andere Faktoren. Ich hatte 1 Ehe und 1 Beziehung. In beiden Fällen stand ein Hauskauf mit 2 Einkommen gerechnet zur Disposition. Beide Male habe ich es nicht getan und Ehe und Beziehung sind beendet. In beiden Fällen hätte mich der Hauskauf in den Ruin gestürzt. Jetzt habe ich nur mit EINEM Einkommen gerechnet, nämlich mit Meinem. Das ist 3 1/2 Jahre her. Ich muss dazu sagen, dass ich seit 11 Jahren beim selben AG angestellt bin. Ich habe 3 Paare im Freundeskreis, die sich ein Haus finanziert haben. Zwei davon sind getrennt, komischerweise sehr schnell nach dem Bau. Das andere Paar ist noch zusammen. Die Scheidungsstatistiken sprechen für sich. So würde ich persönlich niemals zusammen mit einem anderen Menschen ein Haus finanzieren, so nutze ich den Vorteil für mich alleine und wenn es doch schief gehen sollte, dann bade ich den Mist auch alleine aus. Und mit einem befristeten Vertrag wäre mir das Risiko zu hoch und würde mich erst nach einem festen Arbeitsverhältnis umsehen, es sei denn, die finanzielle Belastung wäre auch mit ALG für 1 Jahr zu stemmen.
     
  14. #94 Oliver82, 02.07.2012
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    klar ist das relativ... aber gerade bei einem Paar das bereits Kinder hat wo die Frau "Hausfrau" ist kann das eine Nette Steigerung sein...

    In meinem Fall würde sich mein Netto um ich glaube ~450€ erhöhen... einfach so jeden Monat 450€ mehr nur weil ich geheiratet habe!

    Da wir derzeit in der Bauplanung stecken kann es also schon einen Unterschied machen ob der Alleinverdiener 2900 oder 3350 Netto jeden Monat nach Hause bringt...
    Insbesondere wenn feststeht, dass die Frau auf absehbare zeit bestenfalls auf 400-600€ Basis arbeiten wird...

    Natürlich würde das im Falle eines Mehrverdienerhaushalts keinen kompletten Verdienstausfall kompensieren!
     
  15. #95 rosiS04, 02.07.2012
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    Aber nochmals zu den Steuerklassen, weil hier immer von 4/4 und 3/5 gesprochen wird.
    Bei diesen beiden Konstellationen ist die Steuerlast am Jahresende (Steuererklärung) gleich.
    Bei 4/4 hat man monatlich weniger netto und am Jahresende eine Erstattung, die höher ist,
    bei 3/5 mtl. mehr und weniger Erstattung / oder Rückzahlung.

    Wenn man unverheiratet ist hat man aber nicht 4/4 sondern 1/1 - bei beiden Kostellationen hat
    man mtl. dasselbe netto, aber bei 4/4 hat man eine viel höhere Erstattung als bei 1/1 (wenn man bei 1/1
    überhaupt eine Erstattung hat).

    -->> Heirat spart Steuern
    -->> mehr netto durch Heirat - das ist erstmal grundsätzlich richtig !
     
  16. R.B.

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    Das hat doch nichts mit der Steuerklasse zu tun.

    Auf die Person(en) bezogen ist der Steuergrundfreibetrag gleich, egal ob verheiratet oder nicht.

    Auch die Aussage, dass man bei 4/4 eine viel höhere Erstattung hat gegenüber Unverheiratet also jeweils Steuerklasse 1 ist falsch. Der Abzug bei der monatlichen Gehaltsabrechnung ist gleich, und ob es bei Verheiratet und 4/4 eine Erstattung gibt hängt von dem Gesamteinkünften (Haushaltseinkommen s.o.) ab.
    Verdienen beispielsweise beide ganz ordentlich, dann kann es gut sein, dass es auch bei 4/4 zu keiner Rückerstattung kommt.

    Heirat spart Steuern gilt nur dann wenn man das gesamte Familieneinkommen betrachtet, also gemeinsame Veranlagung, UND ein Verdiener so gut wie keine eigenen Einkünfte erzielt. Das hat aber auch nichts mit der Steuerklasse zu tun sondern ist schlichtweg dem dann höheren Steuergrundfreibetrag geschuldet.

    Gruß
    Ralf
     
  17. #97 sanibau, 03.07.2012
    sanibau

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    Um es nochmal zusammen zu fassen. M und F wollen heiraten und zusammen eine Wohnung kaufen.
    Das Objekt befindet sich in einer kleinen Stadt und kostet 255.000 Euro.
    Es ist geplant ist, in den nächsten 30 Jahren zusammen zu leben und die Wohnung zurück zu zahlen.
    Das Brutto Jahreseinkommen beträgt 23.400 M + 16.200 F. Euro. Anfangskapital 50.000.
     
  18. #98 ToniDoppelpack, 03.07.2012
    ToniDoppelpack

    ToniDoppelpack Gast

    Richtig...
     
  19. #99 ToniDoppelpack, 03.07.2012
    ToniDoppelpack

    ToniDoppelpack Gast

    Was haltet ihr von folgendem finanzierungsangebot :

    1) KfW Energieeffizient Bauen Nr. 153
    50.000 EUR Darlehen
    nominal 1,80%, 12 Monate tilgungsfrei
    10 Jahre Zinsbindung
    mtl. Aufwand 75 EUR / 184,58 EUR (ab 2. Jahr)**
    beliebig hohe Sondertilgungsoption
    *
    2) KfW Wohneigentum Nr. 124 inkl. BHW-Abschlag 0,15%
    50.000 EUR Darlehen
    nominal 2,45%, 12 Monate tilgungsfrei
    10 Jahre Zinsbindung
    mtl. Aufwand 102,08 EUR / 180,83 EUR (ab 2. Jahr)
    keine Sondertilgungsoption
    *
    3) BHW Baudarlehen
    132.000 EUR Darlehen
    nominal. 2,72%
    10 Jahre Zinsbindung
    danach Ablösung 2,90%
    mtl. Aufwand 539,20 EUR (299,20 Zins + 240 Bauspareinzahlung) / 685 EUR (ab 2022)
    6.600 EUR Sondertilgungsoption p.a.
    Momentan 19500 einbezahlt, bis 2022 sind es 52000.

    Komplette darlehnssumme wurde hier mit 232.000euro berechnet!


    Wir haben momentan einen kleinen Bausparvertrag laufen, dieser wird auf 78.000 erhöht damit man mit diesem in 10 Jahren die beiden KFW Kredite abbezahlen kann und somit kein zinsrisiko hat. Dafür muessen wir 191 Euro monatlich in diesen Bausparvertrag zahlen.

    *
    Monatlicher Aufwand
    2012 - 2013: 716 EUR + 191EUR
    2013 - 2022: 905 EUR + 191 EUR
    2022 - 2029: 314 EUR (KfW Ablösung) + 685 EUR
    2029-2034 : 685 EUR

    Wir wären dann mit 49 und 46 Jahren fertig !
    *
    Was meint ihr zu dem ganzen ?




    Es gibt auch noch die Alternative , anstatt 191 nur 100 in den kleinen Bausparvertrag zu Zahlen , dann waere die darlehnssumme allerdings nur 52000 , dann müsste man in 10 Jahren nochmals weitere 24000 aufnehmen damit man die KfW Kredite decken kann, und dabei hätte man dann allerdings wieder ein zinsrisiko und ab 2022 muss man weitere neu aufgenommene 24000 abbezahlen....

    Wir werden uns auch noch weitere baufinanzierer anhören , aber vorab wäre ich für Meinungen und Tipps was man besser machen könnte dankbar. Kleine sorgen habe ich ob die knapp 1100 Euro vllt zuviel sind die wir abbezahlen müssen.
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Vergleiche einfach die Gesamtkosten über die Laufzeit. Ich sehe in Pos. 3. jetzt keinen Vorteil gegenüber einem klassischen Annuitätendarlehen.

    Ob ich fast 20% der monatlichen Finanzierungskosten nur für die Zinssicherung aufwenden würde, kann ich auch noch nicht sagen. Ich würde mal rechnen wie hoch die Restschuld wäre wenn die 191,- € jeden Monat direkt in die Tilgung fließen. Dann kann man das Zinsrisiko besser einschätzen.

    Zinssicherung ist gut, aber nicht zu jedem Preis.

    Gruß
    Ralf
     
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