Kaufvertrag / Baubeschreibung

Diskutiere Kaufvertrag / Baubeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in unserem Bauvertrag / Kaufvertrag heisst es "Die Baupläne sind dieser Urkunde angefügt; auf sie wird verwiesen. Die Baupläne lagen...

  1. #1 Neulingee, 27.06.2012
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    Hallo,

    in unserem Bauvertrag / Kaufvertrag heisst es
    "Die Baupläne sind dieser Urkunde angefügt; auf sie wird verwiesen. Die Baupläne lagen bei der Beurkundung zur Durchsicht vor".

    Dies bedeutet doch lediglich, dass ich mir die Pläne beim Notar ansehen darf, nicht aber, dass ich davon auch eine Kopie erhalten, oder?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2012
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    Das bedeutet, dass alles, was in den Plänen drinsteht, Teil des notariellen Kauvertrags sind!
    Daher müssen sie auch dem Vertrag beigefügt sein. Sagt ja auch das Wort "angefügt".

    An Eurem Exemplar des Kaufvertrags müssen also die entsprechenden Zeichnungen angefügt sein und damit Euch auch übergeben worden sein!!!
     
  3. #3 Neulingee, 27.06.2012
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    Vielen Dank! Dann ist es wirklich fraglich, warum der Bauträger sich weigert Baupläne an uns rauszugeben. Aber wenn wir diese dann nächste Woche beim Notar erhalten ist ja soweit alles OK.
     
  4. #4 Skeptiker, 27.06.2012
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    Nö, finde nicht, dass alles okay ist. Im Gegenteil: Wenn sie Teil des Vertrages sind, müsst ihr sie selbstverständlich zusammen mit dem textlichen Teil bekommen, wie sollt ihr den sonst prüfen können? Bei eines expliziten Weigerung fangen da bei mir die Alarmglocken an zu läuten!
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2012
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    Nein - ist es nicht, denn dort könnt Ihr sie nicht genau prüfen.
    Die gehören vor Vertragsunterschrift von einem Fachmann an EURER Seite auf Kinken und Haken geprüft!!!
    Sonst habt Ihr unterschrieben un sitzt in der Falle.

    Es gibt keinen Grund, die Pläne nicht an Euch rauszugeben - ausser es verstecken sich Schweinereien drin. Meine Meinung!
     
  6. #6 Baufuchs, 27.06.2012
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    Nix ist da OK. Müsste aber auch der Notar wissen.

    Bei Verbraucherverträgen (also wie hier Bauträger verkauft an Privat) muss dem Käufer der Vertrag und alle seine Bestandteile (also auch die Pläne) gem. Beurkundungsgesetz mind. 2 Wochen vor Beurkundung zur Prüfung überlassen werden.

    "Liegen bei Beurkundung zur Durchsicht vor" ist Schmarrn!

    Lies mal hier unter 2a Satz 2

    Also:
    Nicht den BT ansprechen, sondern den Notar auffordern, dass er Euch gem. o.a. §§ den vollständigen Vertrag (also auch die Pläne) zuschickt.
     
  7. #7 Neulingee, 27.06.2012
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    Gut, Termin mit dem Notar wollten wir sowieso vorab (ohne Bauträger) machen. Im Vertrag sind noch ein paar Einträge, denen wir nicht Zustimmen. Unter anderem der Punkt:
    Veränderungen, die gleichwertig oder technisch erforderlich sind, und Veränderungen, die
    durch Veranlassung der Behörden vorgenommen werden müssen, bleiben
    vorbehalten.

    Soweit ich richtig informiert bin, sind das unzulässige Klauseln gegen die es schon einige Gerichtsurteile gibt.

    Ein weiteres Problem stellt für mich auch noch die Passage
    Das Betreten der Baustelle ist bis zur Übernahme des Vetragsobjektes durch den Käufer nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers gestattet und geschieht auf eigene Gefahr.

    Als Zahlungsziel sind ebenfalls nur 10tage angegeben (keine angabe ob werk - oder kalendertage), das ist mir auch etwas schwammig.

    Wenn ich jetzt natürlich einen eigenen Bausachverständigen beauftragen will, könnte das schwierig werden...
     
  8. #8 Baufuchs, 27.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Änderungsklauseln sind auch gem. BGH Urteil nicht grundsätzlich unwirksam. z.B. mal hier lesen

    Bei Bauträgerobjekten hat der Bauträger grundsätzlich das Hausrecht, denn Grundstück + Haus sind bis zur Eigentumsumschreibung sein Eigentum.
    Betreten der Baustelle auf eigene Gefahr ist üblich, BT kann den Zutritt nicht verweigern wg. z.B. Qualitätskontrollen/Kontrollen ob Bautenstände erreicht sind etc.

    Der Notar hilft weiter...
     
  9. #9 burkhard, 27.06.2012
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    Wenn schon vor dem Verkauf nicht mit offenen Karten gespielt wird .......
    Ihr solltet dringend über juristischen und bautechnischen Sachverstand an eurer Seite nachdenken.
     
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