Dachneigung abweichend von Baugenehmigung

Diskutiere Dachneigung abweichend von Baugenehmigung im Dach Forum im Bereich Neubau; Guten Tag! Ich bin jetzt seit einer Woche auch endlich Bauherr! Allerdings stehe ich nun vor einem Problem: Laut Statik und Baugenehmigung...

  1. #1 Infosammler II, 27.06.2005
    Infosammler II

    Infosammler II Gast

    Guten Tag!
    Ich bin jetzt seit einer Woche auch endlich Bauherr!
    Allerdings stehe ich nun vor einem Problem:

    Laut Statik und Baugenehmigung sollte auch mein Haus ein Satteldach mit 38° Grad Dachneigung erstellt werden!

    Mein BU rät mir nun zu einer Dachneigung von 45° Grad, da dann der Dachboden auch begehbar bzw. bewohnbar sei!
    Das leuchtet mir ein und ich würde nun auch eine 45° Dachneigung bevorzugen!

    Da mein BU mit einem Statiker zusammenarbeitet, würde dieses kein Problem darstellen, allerdings möchte ich nicht unbedingt noch einmal Kosten für die Baugenehmigung (aufgrund einer Sondergenehmigung habe ich bereits ca. 3.000,- Euro gezahlt) auf mich zukommen lassen!

    Wenn wir nun eine solche Änderung ohne Baugenehmigung durchführen sollten, was könnte mir schlimmstenfalls passieren?

    Muss ich mit einem Baustopp bzw. Abriss rechnen, oder müssten dann die entsprechenden Unterlagen lediglich nachgereicht werden?

    Vielen Dank im voraus für Informationen

    MFG
    Mark
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Schlimmstenfalls...

    erlischt Ihre gesamte Baugenehmigung und ein Totalabriss wird verfügt. Wenn die Bauordner kulant sind, vielleicht nur fürs Dach.
    -
    Warum wurde denn mit 38° geplant??????, wenn auch 45° zulässig sind. Oder war 38° max. mögl.?????
    -
    Mehr Infos bitte
    -
    MfG
     
  3. #3 Baufuchs, 27.06.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kann auch sein

    dass 1-geschossige Bauweise vorgeschrieben ist und bei 38 Grad in Verbindung mit Drempelhöhe und evtl. Gaube die 1-Geschossigkeit "ausgereizt" war. Fragen Sie den der es wissen wird: Ihren Architekten!
     
  4. #4 Infosammler II, 27.06.2005
    Infosammler II

    Infosammler II Gast

    Das ist wohl der Grund des Architekten gewesen, jedoch haben wir im Nachweis über die Geschossflächenanzahl einen "Spielraum" von ca. 10 qm!
    Desweiteren wollte der BU den Drempel um 20 cm verkleinern, um hier in der Geschossflachenzahl nichts zu riskieren!

    Das nebenliegende Gebäude hat übrigens eine 48° Grad Dachneigung!
    Kann ich mich hierauf berufen, wenn ich nicht höher baue als diese Gebäude?

    MFG
    Mark
     
  5. #5 Baufuchs, 27.06.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Reden Sie mit

    Ihrem Architekten! Geschossflächenzahl u. Grundflächenzahl ist etwas anderes als das was hier zählt, nämlich "Nachweis der Geschossigkeit".
    Die Änderung der Dachneigung ist auf jeden Fall etwas, was dem Bauamt VOR Baubeginn angezeigt werden muss. Es ändern sich Firsthöhen/Wohnfläche im DG/umbauter Raum. Statik muss ggf. ebenfalls verändert werden. Auch wenn nebenan Häuser mit 48 Grad gebaut wurden können Sie nach erteilter Baufreigabe nicht einfach von den eingereichten Plänen abweichen.
     
  6. #6 wiederKaiser, 29.06.2005
    wiederKaiser

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    Wenn Du die 45° möchtest, dann must Du zum Bauamt.

    wenn es das Bauamt merkt kann es sein:
    das du das Haus komplett abreißen musst,
    oder "nur" das Dach neumachen musst.
    oder eine Nachgenehmigung erteilt wird (Gebüren + Strafe > 3000 €)

    in jedem Fall jede Menge Ärger. Gleich zum Bauamt ist in jedem Fall billiger.

    Grüße wiederKaiser
     
  7. noi76

    noi76

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    Wenn Du die Dachneigung stehend freihändig änderst, kommst Du in der Mitte zwangsweise höher. Wir kennen persönlich einen Fall, wo eine solche Änderung zur Anzeige beim Baumamt geführt hat. Letzendlich bleibt der teilweise Rückbau, Kosten für Vermesser und die Strafe von 8000EUR übrig.

    Es hat alles einen Sinn in den Plänen ;)

    Mario
     
Thema: Dachneigung abweichend von Baugenehmigung
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