Abgasrohr für Heizung nicht unter Putz

Diskutiere Abgasrohr für Heizung nicht unter Putz im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ich lese hier schon eine ganze Weile mit, hatte bis heute jedoch noch keine konkrete Frage. Habe aus andere Themen aber schon eine Menge...

  1. #1 Frau Vogel, 27.06.2012
    Frau Vogel

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    Ich lese hier schon eine ganze Weile mit, hatte bis heute jedoch noch keine konkrete Frage. Habe aus andere Themen aber schon eine Menge mitgenommen. Vielen Dank schon mal dafür.

    Wir bauen zurzeit mit einem Bauträger ein Reihenhaus. Von der Bauphase sind wir gerade soweit, dass der Estrich gelegt wird. Am Wochenende auf der Baustelle mussten wir feststellen, dass man ein Loch vom ersten OG ins DG gebohrt hat, wo offensichtlich das Abgasrohr für die Heizung durch soll. Gemäß heutiger Nachfrage beim Bauträger ist es normal, dass das Rohr nicht Unterputz verlegt wird, weil der Schornsteinfeger da ran muss. Vor einigen Wochen, als wir wegen dem Verbleib des Rohres schon mal nach gefragt haben, hieß es noch, das Rohr ist da, aber Unterputz, deswegen sehen wir es nicht. Täusche ich mich, oder wurde das Rohr im Rohbau vergessen? Oder ist es übliche Praxis, dass sowas gemacht wird, wenn das Dach schon vollständig incl. Dämmung zu ist? Muss der Bauträger das Rohr verkleiden oder bleibe ich darauf sitzen? Nun ist es auch so, dass das Rohr nicht an der Wand lang geht, sondern ca. 15 cm davon entfernt, weil direkt an der Wand die Elektroleitungen hoch gehen. Ehrlich gesagt, ärgert mich dieses Rohr und wenn ich das gewußt hätte, hätten wir die Heizung wo anders platziert. Unser DG ist nur ein großer Raum, so eine Art Galerie. Wenn man nun die Treppe hoch kommt, sieht man erst mal dieses Rohr, weil das direkt hinter der Treppe ist.

    Der Bauträger ist leider nicht sehr kommunikativ und Probleme wurden leider während der ganzen Bauphase noch nicht offen angesprochen.
     
  2. #2 OBommel, 27.06.2012
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    Wo befindet sich das Rohr denn in den Bauplänen? In der Wand oder davor?
     
  3. #3 Frau Vogel, 27.06.2012
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    Weder noch, in den Plänen, die als Baubeschreibung beurkundet wurden, fehlt die Heizung komplett. Leitungen sind gar nicht eingezeichnet. Wir sind leider etwas naiv an die Sache ran gegangen. Unsere Hauptfrage zielt auch eher in die Richtung, ob es normal ist, dass das Rohr nachdem das Dach dicht ist, installiert wird und ob eine Verkleidung irgendwie Vorschrift ist.
     
  4. R.B.

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    Hast Du genauere Informationen über das "Rohr" selbst?

    Vermutlich handelt es sich um ein LAS für eine Brennwerttherme. Wo steht der Wärmeerzeuger?

    Anforderungen sind in der DIN 18160 definiert. Frage mal Deinen Schornsteinfeger dazu. Dort findest Du dann so Dinge wie

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Schmitt, 28.06.2012
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    Hallo Ralf,

    aber nur dann, wenn die Oberflächentemperatur des Abgasrohres 80° C überschreitet.

    Im allgemeinen liegen die jedoch unter 70° C.


    mfG. Schmitt
     
  6. R.B.

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    Deswegen hatte ich oben nach mehr Infos zum LAS gefragt. ;)

    Ansonsten machen wir´s wie die Schornis, wir legen uns auf die sichere Seite.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Frau Vogel, 28.06.2012
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    Hallo zusammen,

    vielen Dank schon mal für eure Antworten. Da bisher keiner "aufgeschrien" hat, gehe ich mal davon, aus, dass alles noch irgendwo seine Ordnung hat.

    Die Heizung wird im Abstellraum im 1. OG stehen, es handelt sich um eine Brennwerttherme mit Warmwasserbereitung. Denke es wird ein LAS-Rohr werden. Wenn ich Ralfs Hinweis richtig verstehe, dann muss das ganze zumindest irgendwie ummantelt werden oder bezieht sich das nur auf den Deckendurchbruch? Das Haus wird irgendwas um die 7 m hoch sein. Wobei das EG und 1. OG eine normale Deckenhöhe hat. Ich werde mich heute abend (nee da ist Fussball), also morgen, mit der DIN beschäftigen.

    Ganz toll wäre, wenn ich noch einen Hinweis bekomme, ob meine Vermutung, dass man das im Rohbau vergessen hat, zutreffen kann.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2012
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    Kann, kann auch nicht zutreffen.

    Frag doch mal Euren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister, ob der das Ding in der Wand zulassen würde. Wenn nein, dann ist jede Debatte Geschichte.
    Wenn ja, wäre weiter zu klären, ob es statisch möglich ist/gewesen wäre, den LAS in der Wand hochzuführen.
    Da könnten nämlich im Zweifel die Deckenrandbewehrung und/oder der Ringbalken/-anker im Wege sein.
    Dann ists auch Essig mit "Unter Putz".

    Ich würde mich an Eurer Stelle aber mal fragen, wo denn der BT Euch noch so alles Dinge erzählt hat, die vielleicht gar nicht so sind wie er gesagt hat, bei denen es nur (noch) nicht aufgefallen ist.
    Wer so lügt, .....
     
  9. #9 Schmitt, 28.06.2012
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    Nicht DIN sondern TRGI 2008 und Herstellerunterlagen.

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  10. Julius

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    1) Nicht Ihr "baut mit dem BT", sondern der BT baut allein und Ihr habt Euch "lediglich" verpflichtet, ihm hinterher Haus samt Grund abzukaufen. Das ist ein entscheidender Unterschied (nicht nur steuerrechtlich...)

    2) Es ist zwar möglich, aber nicht üblich, erst das Dach komplett fertigzumachen und danach wieder aufzureißen, um die Abgasdurchführung zu erstellen. Das führt zu Mehraufwand und oftmals unsauberen Frickellösungen (z.B. im Hinblick auf die Anbindung der Luftdichtschicht).
    Die Entscheidung ist Sache des BT. Ihr solltet jene Stelle aber genau prüfen lassen (von der - separaten und ditrekt bezahlten - Instanz, welche Ihr hoffentlich mit der Bauüberwachung beauftragt habt)!

    3) Wenn ich Dich richtig verstanden habe, seht Ihr das optische Problem nicht in der Etage (OG), wo sich die Therme befindet. Sondern im darüberliegenden Dachgeschoß.
    Ist jenes denn als Wohnraum ausgewiesen?

    4) Ich sehe keinen Hinderungsgrund, den Abschnitt im DG (also zwischen Deckendurchgang und Dachdurchgang) zu verkoffern. Zumindest, wenn man das so lösen kann, daß die Stromleitungen außerhalb bleiben.
    Aber sowas spricht man mit dem örtlich zuständigen Bezirksschorni ab.

    Vermutlich handelt es sich um eine Brennwerttherme?
     
  11. #11 Frau Vogel, 08.07.2012
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    Hallo Julius,

    auch wenn etwas verspätet, vielen Dank auch für deine Einschätzung.

    Ja das Dachgeschoss ist als Wohnraum ausgewiesen. Es wird wohl so sein, dass das Rohr in der Etage verkleidet wird. Ich muss mir dann nur noch einfallen lassen, wie wir das ganze verschönern oder verstecken können.

    Deinen Hinweis zu 1 habe ich leider nicht verstanden. Wir haben einen Kaufvertrag nach MaBV geschlossen, heißt wir zahlen nach Baufortschritt. Ob es da nun auch steuerrechtliche Unterschiede gibt, ist für mich irrelevant, da wir das Haus selber nutzen werden und ob ich nun Grunderwerbsteuer oder Umsatzsteuer zahle, macht nach meinen Erfahrungen wenn überhaupt nur einen geringen Unterschied. Dieser Umstand hat aber ja auch mit dem Abgasrohr nichts zu tun.

    Also noch mal danke an alle. Ihr habt mich zumindest beruhigt, dass es wohl eher kein Baumurks ist.
     
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