Reparaturrechnung von Haustechnik Firma, trotz Gewährleistung?

Diskutiere Reparaturrechnung von Haustechnik Firma, trotz Gewährleistung? im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich hätte da mal eine Frage: Wir haben im Haus (Neubau, seit einem Jahr bezogen) eine Zirkulation. Leider blieb die schon zweimal...

  1. #1 Corinna72, 28.06.2012
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    Hallo,
    ich hätte da mal eine Frage:

    Wir haben im Haus (Neubau, seit einem Jahr bezogen) eine Zirkulation. Leider blieb die schon zweimal stehen. Das erste mal bemerkten wir es direkt nach unserem Einzug. Wurde dann kostenlos repariert.
    Jetzt ist es schon wieder passiert. Also wieder die Firma angerufen, da kam auch gleich wer und hat es repariert. Nun kam eine Rechnung über knapp EUR 100.-

    Begründung: die Anlage war mängelfrei, also sind Reparaturen ab jetzt zu bezahlen.

    Stimmt das so? Igrgenwie kann das doch nicht sein, was ist sonst die ganze 5 jahres Gewährleistung wert?
    Danke für jeden Tip!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2012
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    Tja - Ihr seid im Stadium nach der Abnahme. Da obliegt es EUCH, dem Unternehmer die Mangelhaftigkeit seiner Leistung nachzuweisen.

    Ohne den Nachweis muss der das nicht übernehmen.

    Sorry- so ist die Rechtslage
     
  3. #3 Corinna72, 28.06.2012
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    Eine Rückschlagklappe saß schon zweimal fest.
    Wie kann ich dem aber hier was nachweisen?

    Kann ich zumindest verlangen, dass er uns die Zulassung der Klappe für Warmwassersysteme und kalkhaltiges Wasser übersendet?
    Selber findet man das ja nie heraus. Bezahlt habe ich erst mal nicht.
    Wir haben nämlich den Verdacht, dass die Klappe für kalkhaltiges Wasser im WW Strang überhaupt nicht geeignet ist.
    Es kann ja nicht sein, dass die ständig zumacht.
     
  4. R.B.

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    Wenn die Klappe nach so kurzer Zeit aufgrund von Kalk nicht mehr funktioniert, würde ich mir noch ganz andere Sorgen machen. Wärmetauscher, WW-Speicher, Pumpe usw.

    Kennst Du die Bezeichnung der Klappe? Vielleicht kannst Du darüber an die entsprechenden Infos kommen, wobei mir nicht bekannt wäre, dass es eine "Zulassung" für besonders kalkhaltiges WW gibt.

    Welche Wasserhärte?
    Solar?

    Erzähle doch mal ein bischen zur Installation damit man sich das vorstellen kann.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Schmitt, 28.06.2012
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    ist das DVGW Zeichen.

    Ist mit Sicherheit irgendwo :bef1011:am Gehäuse aufgebracht.

    mfG. Schmitt
     
  6. #6 Corinna72, 29.06.2012
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    Vielen Dank für Euere Hilfsbereitschaft!

    Also jetzt musste ich erstmal meinen Mann fragen, wegen der technischen Daten:

    -Wasserhärte 16° dH
    -WW Temperatur max 45°C (Luft WP)
    -WW Speicher mit 300 Liter
    -Zirkulationspumpe und senkrecht darunter eine schräg eingebaute Rückschlagklappe im Rücklauf.

    Noch viel mehr würde mich aber die rechtliche Frage interessieren: Ist das wirklich so, dass sobald das Haus nach der Abnahme mängelfrei ist, alle Reparaturrechnungen von uns selber bezahlt werden müssen? Das heisst ja dann praktisch, dass die 5 jährige Gewährleistung bloß Makulatur ist! Gerade bei einer solchen Anlage stellt sich das doch dann erst im Betrieb heraus, ob alles funktioniert. Selbst unser öbuv Bausachverständiger hat bei der Abnahme gesagt, ob die Anlage wirklich funktioniert, merken Sie ohnehin erst später.

    Also 5 Jahre Gewährleistung nur auf dem Papier?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2012
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    Zum zweiten Teil:
    Nein, es müssen nicht alle Rechnungen von Euch selbst bezahlt werden.
    Das Problem ist, das nach der Abnahme ihr dem BU nachweisen müsst, dass seine Arbeit Murks war.

    Will der also nicht freiwillig anerkennen, dass seine Leistung Murks ist, schickt er Euch eine Rechnung und IHR müsst ihm dann beweisen, dass er das kostenlos machen muss, weil er "nur" seine Mängel behoben hat.

    Wenn Ihr den Klempner ruft und sagt:
    erteilt Ihr damit einen Auftrag! Und bekommt eine Rechnung, weil der Klempnercheffe genau weiß, wie schwer es wird, seinen Murks nachzuweisen (vor allem dann, wenns wieder funzt) und wie hoch der Aufwand im Verhältnis zur Rechnungssumme ist.
    Das ist zwar dreist, aber erstmal legal. EIn Mörder ist ja auch nicht verpflichtet, seinen Mord zu gestehen. Der darf ja sagen - Ich - NIE -.
    Warum sollte dann ein Klmpner seinen Pfusch zugeben müssen??? Auch wenns höflich und fair wäre!
     
  8. bernix

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    ...das dürfte nicht alle Rückschlagklappen erfreuen....
     
  9. R.B.

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    Was meinst Du mit "schräg eingebaut"?
    Die mögliche Einbaulage wird vom Hersteller vorgegeben.

    Die Gewährleistung ist natürlich keine Makulatur, doch sie bedeutet auch nicht, dass man während dieser Zeit alle Kosten ersetzt bekommt.

    Der Begriff "Gewährleistung "ist aber etwas kompliziert und wird gerne falsch verstanden. Das zeigt sich dann auch in so Werbebegriffen wie "Sorglos Garantie", die suggerieren, dass man das Produkt x Jahre lang nutzen kann ohne dass mit Kosten (Reparatur o.ä.) zu rechnen ist. Die wenigsten denken daran, dass Gewährleistung und Garantie zwei Paar Stiefel sind, und so gut wie niemand macht sich die Mühe die Garantiebedingungen bei so einer "Sorglos Garantie" mal genauer zu studieren.

    In Deinem Fall kam wohl ein Werkvertrag zustande. Da gibt es Unterschiede zu einem normalen Kaufvertrag (einfach mal Tante Google fragen).
    Auch der Begriff "Mangel" wird gerne falsch verstanden. Bitte die verschiedenen Definitionen nachlesen.

    So weit aus Deinen Infos zu entnehmen:

    Werkvertrag und Mängelbegriff könnten für Dich jetzt von Vorteil sein, denn die Aussage des Monteurs, dass die Anlage mängelfrei sei, teile ich nicht unbedingt. Du hast ja keine Klappe bestellt, sondern eine funktionierende Heizungsanlage. Wenn sich nun herausstellt, dass die verwendete Klappe für diesen Zweck ungeeignet ist, dann stellt das in meinen Augen schon einen Mangel dar.

    Denkbar wäre aber auch, dass zwar die Anlage in Ordnung ist, aber die Betriebsweise nicht. Dann muss man sich fragen, ob der Werkunternehmer davon wusste, ob es eine Planung gab die darauf hinweist usw.

    Wie gesagt, die Sache ist etwas kompliziert, deswegen solltest Du für weitere Details einen Fachmann (Fachanwalt) konsultieren. Der kann Dir alle Details verbindlich erklären, und bei Bedarf auch für Dich tätig werden.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Corinna72, 29.06.2012
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    Vielen Dank für Euere sehr hilfreichen Antworten!

    @Ralf: ja genau "fair" waäre hier das richtige Stichwort. Wenn zu mir einer in den Laden kommt und sagt, die Blumen die er gestern gekauft hat sind schon welk, könnte ich ja auch sage: weise mir nach, dass Du sie richtig behandelt hast. Im Laden hatten die Blumen keinen Mangel - Pech gehabt! Macht man das? Nein, ich wäre da immer kulant und würde ihm was neues dafür geben. Da ich nur gute Ware verwende, kommt das aber sowieso nur sehr selten vor.

    Zurück zu unserer Anlage:
    Sicher könnte ich jetzt einen Fachanwalt hinzuziehen, sowie einen Sachverständigen.
    Nur: es geht hier um gerade mal EUR 95.-
    Macht das da Sinn?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2012
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    Kommt drauf an:
    Wenn es jetzt wirklich dauerhaft behoben wäre, sicher nicht, auch wenns wurmt.
    War das aber wieder nur Kosmetik, kommt mit Sicherheit die nächste Rechnung und die näcste und die nächste ........

    Ich würde sagen, zur Ursachenbeurteilung macht ein SV vielleicht durchaus Sinn. Der Anwalt sicher erst, wenn der SV sagt - Murks, muss behoben werden - und der Sanilöter wieter auf stur schaltet!
     
  12. R.B.

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    Dem würde ich mich anschließen.

    Mein Verweis auf den Anwalt zielt auch nur darauf ab, dass man den Sachverhalt aus der Ferne halt nicht so einfach beurteilen kann. Da rennt man ohne fachliche Unterstützung ganz schnell in die falsche Richtung.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2012
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    Danke :D
     
  14. #14 robert0204, 29.06.2012
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    Zeig noch eimal einen Mangel an.
    Versuche einmal die Technischen Daten für den Rückflussverhinderer und für die Zirkulationspumpe herraus zu finden.
    Ich habe einmal bei Kemper nachgesehen. Öffnungsdruck Rückvlussverhinderer 0,12 bar
    Föderderdruck einer Zirkulationspume 0,13bar. Daran siehst Du, sobald Deine Wasserleitung einen Differenzdruck von 0,01bar erzeugt, Funktioniert der Spass schon nicht mehr.- Also falscher Rückflussverhinderer.
    Der richtige Rückflussverhinderer wäre z. B. das Vortex Rückschlagventil RV 153 dann gibt es auch solche Probleme nicht mehr.
     
  15. #15 Corinna72, 01.07.2012
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    @Robert:
    Anbei 3 Fotos der Problemklappe.
    Ich denke Du siehst als Fachmann sicher mehr, als wenn ich hier sütmperhaft versuche, den Typ rauszufinden:

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]

    Lassen sich angesichts der Bilder der Konstellation Schwachstellen erkennen? Z.B. Klappe so nicht geeignet?
    Danke für jeden Tip!
     
  16. #16 Corinna72, 02.07.2012
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    Natürlich war nicht nur der Robert eingeladen zu antworten, sondern jeder andere auch. Entschuldigung, falls das anders rübergekommen sein sollte...
     
  17. #17 Schmitt, 02.07.2012
    Zuletzt bearbeitet: 02.07.2012
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    Also mir fällt folgendes auf:

    A) - Das verbaute Bauteil hat die DVGW Zulassung und darf demnach eingebaut werden.
    B) - Der Richtungspfeil der Fließrichtung auf dem Pumpenkopf zeigt nach oben, also entgegengesetzt der Richtung im Zirkulationssystem.

    Was kannst Du tun?

    zu B) Überprüfe mal die Fließrichtungsanzeige auf dem Pumpenkörper, sie ist durch einen Pfeil dargestellt.

    Frage mal Deinen HB warum er nicht die Original Zubehörteile der Wilo Pumpe bestehend aus Kugelabsperrventil und Rückschlagventil eingebaut hat.

    mfG. Schmitt
     
  18. #18 robert0204, 02.07.2012
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    Ich bleibe dabei, das Rückschlagventil passt nicht zur Pumpe. Es wird immer wieder zu Problemen führen. Lass am besten das orginal Rückschlagventil von Wilo Nachrüsten. Mit Pumpe wäre das Wilo-Star-Z NOVA -A. Alternativ würde auch das Vortex Rückschlagventil RV 153 gehen. Aber, das was bei Dir drinnen ist, geht einfach zu schwer auf für die Pumpe. Eventuell kann man auch im bestehenden die interne Feder etwas kürzen.
    Wurde Euch eigentlich zu einer Enthärtungsanlage geraten, bei der Wasserhärte?
     
  19. #19 Corinna72, 03.07.2012
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    Vielen Dank für die Antworten!

    Die Pumpe sitzt ganz unten im Rücklauf des Zirku Stranges. Darunter die Rückschlagklappe.

    Warum nicht die original Wilo Teile verbaut wurden?
    Ganz einfach: Festpreis über GU vereinbart und wahrscheinlich war es so für den HB billiger - mehr Gewinn.

    Das mit der Fließrichtung kapiere ich leider nicht. Der aufgedruckte Pfeil zeigt nach oben, also gegen die Fließrichtung. Trotzdem funktioniert die Zirku aber. Naja, sie funktioniert allerdings sehr langsam. Bis oben im Bad (3 Stockwerke höher) WW ankommt, baucht die Zirkulation 30 Minuten. Der Strang ist bis oben so ca. 15 Meter lang. Vielleicht ist das dann so auch normal. Weiß das jemand?
    Ohne Zirkulaton dauert es übrigens 1 1/2 Min bis Wasser oben warm ankommt.

    Der HB schreibt mir übrigens empört: "Ihre Behauptung, dass die eingebaute Rückschlagklappe in der Zirkulationsleitung nicht geeignet ist, weisen wir entschieden zurück und verweisen auf die Zulassung der Klappe für Kalt- und Warmwasseranlagen. Die von uns erstellte Anlage ist mängelfrei, somit ist die Rechnung zu bezahlen."

    Was kann ich nun tun?
     
  20. bernix

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    ..der auf der Pumpe aufgedruckte Pfeil ist nicht wichtig.

    Wichtig ist der Pfeil auf dem Pumpenkörper hiner dem grünen Pumpenteil....

    Ausserdem wären die technischen Daten zur Rückschlagklappe und zur Pumpe sinnvoll
     
Thema: Reparaturrechnung von Haustechnik Firma, trotz Gewährleistung?
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