L-Steine auf die Grenze oder daneben?

Diskutiere L-Steine auf die Grenze oder daneben? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, Mein Grundstück liegt von Gelände abschüßig zum Nachbarn. An der Granze haben wir beide unsere Einfahrt, aktuell ist diese...

  1. #1 TheRedawk, 01.07.2012
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    Hallo zusammen,

    Mein Grundstück liegt von Gelände abschüßig zum Nachbarn. An der Granze haben wir beide unsere Einfahrt, aktuell ist diese ziemlich schräg. Jetzt möchten wir jeweil eine gerade Einfahrt haben, d.h. er muss etwas Anschütten und bei mir muß etwas Erde weggenommen werden. Der dadurch entstehende Höhenunterschied (ca 80cm) möchten wir mit L-Steinen abfangen.
    Nun stellt sich uns nur die Frage ob wie diese direkt auf die Grenze setzen oder nur auf dem Grundstück von Nachbarn?
    Muß ich da irgendwas beachten und wie ist das wenn einer in 5 Jahren sagt:"Möchte ich nicht mehr"?

    Mfg
     
  2. #2 wasweissich, 01.07.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich hätte jetzt gesagt , dass man sich da einigen muss, wo genau . gehen geht vieles , und schriftlich fixiert ist es auch für länger als 5 jahre sicher ....

    bei 80 cm an absturzsicherung denken ....
     
  3. #3 TheRedawk, 02.07.2012
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    Danke,
    aber ich dachte hier muß z.B. etwas ins Grundbuch eingetragen werden, da der Nachbar ja theoretisch auf meinem Grundstück Parken kann.. usw. Wir wollen nur sicher gehen, dass wenn z.B. der Besitzer wechselt und er die L-Steine nicht haben will, wir nicth an den Kosten beteiligt sind oder er uns fragen muß. Eigentlch geht es nur um Vor und Nachteile in der jeweiligen durchführung...
     
  4. #4 ralph12345, 02.07.2012
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    Wenn ihr mit dem Nachbarn gemeinschaftlch über beide Grundstücke was baut, dann kan ein eventueller Nacheigentümer da nicht einfach abreissen. Er müsste dann schon dafür sorgen, daß die abgestützte Parfläche von Euch nicht abrutscht. Und wenn das auf der Grenze steht, gehörts auch beiden, auch da kann ein Nachfolger nicht alleine ran. Heisst aber auch, wenn man was gemeinsam baut, und der Nachfolger ist Euch nicht grün, ist handeln durch Euch alleine auch passê.
    Ich versteht noch nciht, wie das aussehen soll. Bei 80cm Abstufung, wie sollte der Nachbar da aus versehen bei Euch parken können?? Mach mal ne Zeichnung im Querschnitt..
     
  5. #5 TheRedawk, 02.07.2012
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    So, mein PAINT-Meisterwerk is fertig. Natürlich nicht Masstabsgetreu, aber um zu zeigen was ich meine reicht es denke ich.
    Das nachbargrundstück wir bis zur Oberkannte der L-Steine aufgefüllt, somit kann mein Nachbar teoretisch auch auf dem Lstein parken, wenn er genau drauf fährt... ;-)
    P.s. ja das sind 2 Autos und meins ist Größer!

    Aber wie ist das mit den Kosten? Wenn wir AUF der Granze bauen müßen wir uns das dann teilen?
    Unbenannt.jpg
     
  6. #6 ralph12345, 03.07.2012
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    Je nachdem. Wenn das ursprüngliche Niveau unten war und der Nachbar aufgeschüttet hat, muß der Nachbar zusehen, daß sein Erdwall bei ihm bleibt, die Abfangung zahlt der Nachbar.
    Wenn das Niveau oben war und ihr abgebaggert habt, zahlt ihr die Zeche dafür, daß Nachbars Haus und Hof stabil da bleibt und nicht zu Euch runter rauscht.
    Und wenn das Niveau ursprünglich irgendwo in der Mitte lag, wie das bei Euch ja offenbar der Fall war, dann zahlen wohl beide, ne? Ist doch irgendwie naheliegend. Und wieso sollte man sowas anders planen als die Kante der L-Steine genau auf die Grenze zu setzen?

    Ich glaub nicht, daß es dafür gesetzliche Regelungen gibt, sowas sagt einem der gesunde Menschenverstand.

    Und wenn in 20 Jahren einer was anders will, wird man sich erneut einigen müssen. Über das wie genauso wie über die Kosten.
     
  7. Julius

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    Lesen, was der TE eingangs geschrieben hat:
    BEIDE Parteien ändern ihr Geländeniveau (in entgegengesetzten Richtungen), daher haben auch beide zu löhnen (vermutlich hälftig). Was ja auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

    Allerdings muß da unbedingt noch ne Absturzsicherung ran!
    Und schon parkt sichs auch nicht mehr auf der Grenze.

    Deinen gesunden Menschenverstand in allen Ehren - aber zumindest in mehreren Bundesländern gibt es sehr wohl Regelungen dafür.
     
  8. #8 ralph12345, 03.07.2012
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    Vor dem meckern lesen, was ich geschrieben habe...
    :e_smiley_brille02:

    Die Regelung würde mich interessieren, hab bislang reichlich gefunden zu gemeinsamen Einfriedungen, aber noch nie zu gemeinsamen Abfangungen. Änder aber nichts am Ergebnis - Kostenteilung.
     
  9. #9 TheRedawk, 05.07.2012
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    Hm,
    nun gut, dann werden wir den LStein wohl auf die Granzmitte legen...
     
  10. #10 alex2008, 07.07.2012
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    und da L-Stein nicht gleich L-Stein ist:

    Die Hersteller haben für ihre Steine meist eine Typenstatik für die häufigsten Lastfälle.
    Also bitte darauf achten, dass schon bei der Ausschreibung die Einbausituation genau beschrieben ist und die Anforderungen an den L-Stein hinsichtlich statik auch eindeutig beschrieben sind.
     
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