Spitzboden-ausbau Vorschriften

Diskutiere Spitzboden-ausbau Vorschriften im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, in einem eigenen EFH mit ausgebautem Dachgeschoss würden wir gerne in einem Kinderzimmer den Spitzboden als Schlafraum nutzen,...

  1. SteveB

    SteveB

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    Hallo zusammen,

    in einem eigenen EFH mit ausgebautem Dachgeschoss würden wir gerne in einem Kinderzimmer den Spitzboden als Schlafraum nutzen, um das Bett aus dem Zimmer zu bekommen und dadurch mehr Platz zu haben. Dazu würde ich gerne die Decke zum Spitzboden durchbrechen und eine Treppe hinaufführen. Eine Türe soll es nicht geben.
    Der Spitzboden ist aktuell innen unverkleidet (UK Firstpfette) nur max. 1,50m hoch.
    Das Dach ist komplett aufdachgedämmt, als Boden des Spitzbodens sind Nut/Feder-Spanplatten verlegt. Dazwischen ist die Dämmung und Dampfsperrfolie und dann als Decke des 1.OG Rigipsplatten aufgebracht.

    Nun habe ich etwas recherchiert bzgl. der Genehmigungen und Auflagen. Die LBO Bayern schreibt hier einiges vor, aber vieles davon gilt eigentlich nur für Aufenthaltsräume, was aufgrund der Höhe wohl nicht zutrifft.
    Natürlich werde ich diese Auflagen sogut es geht auch versuchen einzuhalten, da sie ja absolut sinnvoll sind, aber in Summe sind diese unverhältnismäßig, da ich z.B. für einen zweiten Rettungsweg einen Sparrenwechsel einziehen lassen müsste um die vorgeschriebene Fenstergröße zu erreichen, Stufen auf dem Dach errichten, die Rigipsdecke zu F90 upgraden müsste ... Dies würde so hohe Kosten verursachen, dass ich es nicht machen würde.

    Gelten die Auflagen bzgl. Brandschutz, zweitem Rettungsweg und die Pflicht zur Genehmigung aufgrund einer Nutzungsänderung oder greift hier irgendeine Ausnahmeregelung (evtl. unter bestimmten zusätzlichen Bedingungen)?

    Danke und Gruß,
    Steve
     
  2. Baumal

    Baumal

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    tja, die höhe mußt du einhalten, zweiter rettungsweg
    (fensteröffnung anleiterung feuerwehr) brandschutz unbedingt.

    ansonsten gibts keine genehmigungsänderung.
    eine ausnahmereglung gibts nicht.

    wenn nicht, du kommst in teufels küche, kommt in diesem
    "kinderzimmer" jemand zu schaden.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Eine andere Überlegung.

    Könnte man nicht den Spitzboden in´s DG integrieren, so dass man dort keinen eigenen Schlafraum schafft, sondern nur eine Art "Hochbett" das sich zwar auf Höhe des Spitzbodens befindet, aber an sich noch im DG steht?

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 ManfredH, 05.07.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Aber daraus abzuleiten, dass dann ein Raum, der definitiv als Aufenthaltsraum genutzt wird (= dauernder Aufenthalt von Personen), die baurechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume nicht einhalten müsse, weil er ja aufgrund seiner Grösse/Höhe gar keiner sein könne, ist verkehrt. Andersherum wird ein Schuh daraus.
    Und - unabhängig von der baurechtlichen Frage - finde ich die Vorschriften bezüglich Brandschutz ganz besonders dann sinnvoll und einhaltenswert, wenn in dem Raum geschlafen wird.

    Zum Vorschlag von R.B.: Das wäre dann so etwas wie eine Galerie im Kinderzimmer. Auch hier gibt es Vorschriften und Flächen-Höchstgrenzen einzuhalten, damit die Galerie (richtiger: Empore) als Teil des Raums und ohne eigenen 2. RW zulässig ist. Google mal nach "Empore" und "Brandschutz", da wird gleich als erstes eine schöne pdf-Zusammenfassung dazu angezeigt.
    Aber auch bei einer zulässigen Empore wäre zu bedenken, dass da oben geschlafen wird.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 05.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Wie kann man bei den eigenen Kindern auf die Idee kommen, den Brandschutz/Rettungsweg nicht ernst nehmen zu wollen. :wow
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Gleich vorweg, mir ging es nicht darum den Brandschutz zu umgehen, und eine echte Empore hatte ich auch nicht im Sinn.
    Wenn ich die Eingangsfrage richtig verstanden (interpretiert?) habe, dann sollte doch nur das Bett aus dem Zimmer verschwinden. Da fiel mir zuerst mal das typische Hochbett ein, das man ja in vielen Kinderzimmern findet. Meine gedankliche Steigerung war dann ein "hohes Hochbett", das anstatt in 1,2m Höhe halt in 2m oder 2,3m Höhe ist. Zugang zum Bett dann über eine sichere Treppe o.ä.

    Meine Überlegungen sind natürlich für die Tonne wenn da oben ein ganzer Schlafbereich, quasi eine Art Schlafraum entstehen soll.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 05.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ääähh - Ralf: Ich meinte Dich gar nicht :o
     
  8. Baumal

    Baumal

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    die LBO`s sind nicht dafür da um uns zu ärgern.
    sie machen sinn, irgendwie.

    mittlerweile schnallen wir uns beim autofahren
    alle an, hoffentlich? weshalb? es könnte etwas
    passieren....

    passieren (mir) tut aber eh nie was,
    seitdem ich autofahrer bin.

    darauf kann ich mich aber nicht verlassen,
    sobald ich die autotür öffne und am straßenverkehr teilnehme.
    deshalb schnalle ich mich an.

    sollte deine wohnung mal brennen (was vermutlich
    nicht passieren wird, ist wie mit dem autofahren), dein kind ist im
    DG ohne rettungsweg gefangen, die feuerwehr hat auch keine
    möglichkeit das kind zu retten, dann wirst du deines lebens nicht
    mehr froh.... (abgesehen davon, was die staastanwaltschaft zu
    dir sagt)
     
  9. SteveB

    SteveB

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    Hallo,
    erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Dass ich mich mit dem Thema vorher beschäftigt habe und die Tatsache, hier nochmal nachzufragen, zeigt ja , dass ich das Thema Brandschutz nicht auf die leichte Schulter nehme.
    Von daher habe ich eure Antworten erwartet, aber ich wollte mich eben vergewissern, nachdem mein Sohn ziemlich enttäuscht war, als ich ihm meine Vermutungen und die Gründe dafür erzählt habe...
    Dass ich die Vorschriften für sinnvoll halte hatte ich ja in der Frage schon geschrieben. Oft gibt es aber halt doch andere Wege etwas zu erreichen, und dabei trotzdem die dann vlt. anders gearteten Vorschriften einhalten zu können. Der Vorschlag mit der Empore z.B. ist genau sowas, auch wenn es hier nicht ganz passt. Daran gedacht habe ich schon, aber dass es dafür tatsächlich abweichende,konkrete Regelungen gibt, hätte ich nicht erwartet.

    Wie auch immer, das Thema ist damit ruhigen Gewissens endgültig erledigt.

    Dankeschön nochmal für die schnellen und fundierten Antworten.Selten so in einem Forum gesehen.

    Steve
     
Thema: Spitzboden-ausbau Vorschriften
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