BGB/VOB/BayBo

Diskutiere BGB/VOB/BayBo im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, bei mir steht Ärger mit der Tiefbaufirma über Ausführung der Bodenplatte und Garagenfundamente ins Haus. Der Vertrag wurde lt....

  1. #1 happyfish, 05.07.2012
    happyfish

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    Hallo Zusammen,

    bei mir steht Ärger mit der Tiefbaufirma über Ausführung der Bodenplatte und Garagenfundamente ins Haus.
    Der Vertrag wurde lt. VOB geschlossen. Zunächst würde ich gerne Wissen welche grundlegenden Unterschiede
    (Vor. bzw. Nachteile) die jeweilige Vertragsgrundlage beinhaltet?
    In einem früheren Beitrag wurde auf die BayBo §58 verwiesen. Es wurde sinngemäß zitiert, dass das Bauunternehmen
    erst mit den Arbeiten beginnen darf wenn alle nötigen Unterlagen und Berechnungen vorhanden sind. In der neuesten
    Ausgabe 2012 finde ich unter §58 nichts entsprechendes. Ist diese Bestimmung entfallen oder ist sie in einen anderen
    § eingeflossen?

    Viele Grüße
    happyfish
     
  2. #2 Baufuchs, 05.07.2012
    Baufuchs

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    In Paragr. 58 (alt+neu) ist geregelt, dass mit dem Bau begonnen werden darf, wenn dem Bauamt alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden.
    Diese Verpflichtung hat aber der Bauherr zu erfüllen, nicht der Unternehmer.

    Welcher Art sind denn die Probleme zu denen Du den Unterschied zwischen VOB und BGB wissen willst?

    Allgemeine Vergeiche VOB / BGB kannst Du ergooglen.
     
  3. #3 happyfish, 06.07.2012
    happyfish

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    @Baufuchs

    Ich hab nochmal in der BayBo nachgelesen und wichtiger ist für mich vermutl. Art. 68. " Baugenehmigungen, Bauvorlagen .... sowie Bescheinigungen von Prüfsachverständigen müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen."

    Welche Art sind die Probleme? Sie sind von der Art, dass sie mir mittlerweile über den Kopf wachsen. Ich will hier nicht alles aufzählen.
    Die entscheidenste Frage wird vermutlich sein, ob die Bodenplatte so wie ausgeführt zulässig ist.
    D.h die vorliegende Statik, basierend auf einm Baugrundgutachten, wurde nicht umgesetzt. Es wurde nicht in geringem Umfang abgewichen sondern ganz erheblich.
    Die Statik sieht umlaufende Stahlbeton Frostschürzen von 1m Tiefe vor. Die Bewehrungseisen ragen lt. Statik aus den Frostschürzen heraus und werden an dieser Stelle mit den Bewehrungseisen der Bodenplatte verbunden bevor die Bodenplatte betoniert wird. Ich denke so ist es üblich und sinnvoll.
    Der Tiefbauer hat zum einen:
    - die Frostschürzen nur 60 cm Tief und unbewehrt ausgeführt
    - sie nicht umlaufend sondern nur an der Nord und Südseite sowie dazwischen ausgeführt ( d.h. Ost und Westseite
    sind unterder Bodenplatte offen)
    - die "Frostschürzen o. Streifenfundamente" haben keine Verbindung mit der Bodenplatte

    Der Aufbau von unten nach oben: 1. unbewehrte Streifenfundamente (3Stck), 2. 15cm Frostschutz (unverdichtet), 15 cm Flußkies (unverdichtet), PE-Folie, 15 cm Perimeterdämmung, PE-Folie, Bodenplatte.

    Der Anwalt schreibt dazu:" Die von Beklagtenseite vorgelegten Anlagen B9(Entwässerungsplan) und B 10(Statik) sind nicht vertragsgegenständlich. Der Beklagte (ich) hatte immer wieder einmal verschiedene Zettel bei sich und zeigte so einmal dem Inhaber der Kägerin (Tiefbauer) kurz die Anlagen B9 und B10, mehr aber nicht. Der Beklagte übergab diese Anlagen insbesondere nicht der Klägerseite. Er gab vielmehr stets ganz konkret Arbeitsanweisungen, im Übrigen tauchte er stets mit neuen Zetteln auf, auf denen er Überlegungen dokumentierte. Nochmals: Die Leistung der Klägerin wurde nach Anweisung der Beklagtenseite erbracht. die Leistung ist fachlich/technisch korrekt. Dies gilt insbesondere auch für die Bodenplatte, die auch die korrekte Bewehrung enthält."

    Ich glaub ich bin im falschen Film. Ich habe dem Tiefbauer unter Zeugen die Bodenplattenpläne, Fundamentpläne für die Garage, und die statische Berechnung für die Bodenplatte übergeben. Was ich natürlich nicht habe ist eine Bestätigung, dass er sie erhalten, gelesen und auch verstanden hat.
    Vor Baubeginn habe ich ihn gefragt ob er die statische Berechnung erstellen kann. Nein, die Antwort. Also hab ich ein Ingenieurbüro damit beauftragt und bezahlt. Und wofür? Damit ich später als Laie damit auf der Baustelle rumrenne und daraus vorlese?
    Wie kann eine Tiefbaufirma eine Bodenplatte erstellen, wenn angeblich die Statik nicht vorlag? Nur eines von vielen.

    So siehts aus.
    happyfish
     
  4. mls

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    du hast kein eigenen (im gegensatz zum fremden) bauleiter.
    du hast den twp nicht mit der bauüberwachung beauftragt.
    wie würde jdb geschrieben haben? "jetzt heulste rum".
    so siehts aus.
    besorg dir eigene fachleute, sonst siehts vielleicht bald noch schlimmer aus.
     
Thema: BGB/VOB/BayBo
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