Reale Grundstücksteilung und mögliche Grenzüberbauung?

Diskutiere Reale Grundstücksteilung und mögliche Grenzüberbauung? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Guten Abend Ihr, wir haben vor einigen Wochen unser Grundstück, daß wir Anfang des Jahres, je zur Hälfte mit unseren zukünftigen Nachbarn...

  1. #1 agrokate, 08.07.2012
    agrokate

    agrokate

    Dabei seit:
    03.04.2012
    Beiträge:
    111
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entertainer
    Ort:
    Franken
    Guten Abend Ihr,

    wir haben vor einigen Wochen unser Grundstück, daß wir Anfang des Jahres, je zur Hälfte mit unseren zukünftigen Nachbarn (Doppelhaus) erworben haben, real teilen lassen.
    Bereits bei den Bestätigungsplänen war das Haus bzw. das Grundstück der Nachbarn (zumindest optisch) größer, als unseres!
    Wir haben den Plänen widersprochen und die Baueingabe wurde so geändert, daß es (wie gewünscht und auch gekauft) zwei gleich große Grundstücke sind.
    Das Problem der Nachbarn ist, daß ihnen ca. 1 m fehlen, damit sie ihre Stellplätze, wie von Ihnen gewünscht anordnen können.
    Bis zum Termin des Vermessungsamtes sind die Nachbarn in der Annahme gewesen, daß sie diesen Meter von uns genehmigt bzw. ehr untergeschoben (wir wurden bis heute noch nicht einmal gefragt, ob wir evtl. von unserem Grundstück ca. 20 qm verkaufen wollen)!
    Aus den Gesprächen mit unseren Nachbarn hören wir aber immer wieder heraus, daß, die Baufirma ihnen immer noch ihre geplanten Stellplätze zu sichert, notfalls werden sie überbauen...!
    So nun zu meiner Frage, darf die Baufirma das ohne unsere Zustimmung?
    Rein nach meinem rechtlichen Empfinden wohl nicht, nur gibt es ja überall graue Nischen, die mir nicht bekannt sind.

    Also, darf der GÜ das und wie kann man ihm dann grob fahrlässig oder vorsätzlich nachweisen?

    Grüße,agrokate!
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das darf er natürlich nicht!
    Und wozu willst du dann Vorsatz nachweisen?
    Es genügt, umgehend die Entfernung zu verlangen (Besitzstörung).
    Bei ernsthafter Ankündigung kann man auch schon vorbeugend dagegen klagen (auf Unterlassung).

    Aber Deine Beschreibung ist mir unklar:
    Habe Ihr zusammen mit den Nachbarn (also als GbR) das Gesamtgrundstück gekauft und dann erst teilen lassen?
    Ggf. warum so?

    Wie groß war das Gesamtgrundstück dann überhaupt?
    Sprich - lohnt sich der Streit?
    20m² von 200m² wären viel, von 800m² aber wenig...
     
  3. #3 ralph12345, 09.07.2012
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Dazu gibts hoffentlich eine Einmessung vom Vermesser, Grenzsteine, Katastereinträge?
    Eine Baueingabe definiert keine Grundstücksgrenzen.
     
  4. #4 agrokate, 09.07.2012
    agrokate

    agrokate

    Dabei seit:
    03.04.2012
    Beiträge:
    111
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entertainer
    Ort:
    Franken
    Hallo!

    Wir haben zusammen das Grundstück gekauft und jeder hat die Hälfte des Kaufpreises bezahlt (keine GbR)!Am Anfang war es nur ein formelle Teilung (WEG), daß wir jedoch durch eine Realteilung durch das Vermessungsamt ins Katasteramt und Grundbuch eintragen lassen haben.Jeder hat jetzt eine eigene Flurnummer.
    Da das geteilte Grundstück relativ klein ist (377 qm) sind wir nicht gewillt, an Fläche zu verlieren (vorallem, wenn man nicht einmal gefragt wird)!
    Da das Problem nicht zur Sprache kommt, gibt es bis jetzt auch noch kein Streitpotential mit den Nachbarn.

    Vielen Dank für Deine Antwort,agrokate!
     
  5. #5 agrokate, 09.07.2012
    agrokate

    agrokate

    Dabei seit:
    03.04.2012
    Beiträge:
    111
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entertainer
    Ort:
    Franken
    Hallo Ralph,

    ja gibt es!Normalerweise (wurde uns so vom Vermessungsamt erklärt), wird das Lot zwischen die 2 Grenzsteine ausgerichtet und das als Grenze genommen!
    Mal schauen, was unser GÜ so für Pläne hat...!

    Vielen Dank für Deine Antwort,agrokate!
     
  6. #6 Mattesambau, 10.07.2012
    Mattesambau

    Mattesambau

    Dabei seit:
    11.06.2012
    Beiträge:
    40
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Jurist
    Ort:
    Köln - Leverkusen
    Benutzertitelzusatz:
    Realist
    Hallo,

    also die Rechtslage ist wohl klar. Wenn dort Stellplätze errichtet werden, für die es vom (Grundstücks)- Eigentümer keine Duldungserklärung gibt, dann sind diese Plätze rechtswidrig und der vorbotenen Eigenmacht gleichzusetzen. Insofern kann sofortige Beseitigung verlangt werden. ... so weit die §§.

    Wie man sich dann in der realen Welt einigt ist Euch / Ihnen überlassen. Parkplätze kann man ja auch vermieten...
     
  7. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    Hi Agrokate!

    Bisher ist alles von Dir Geschriebene noch nicht genug für eine klare Aussage.
    (Oder ich habe es noch nicht verstanden ... ;-) )

    Also:
    Ihr habt das Grundstück zusammen gekauft.
    Dazu wart Ihr beim Notar und habt gleichzeitig oder später eine Aufteilung nach WEG vornehmen lassen.
    Nun habt Ihr das Grundstück katastermäßig zerlegen lassen und im Grundbuch teilen lassen.

    Was ist nun mit der Aufteilung nach WEG? Ist die immer noch im Grundbuch?

    Wenn ja, waren die Stellplätze dort als Sondereigentum dem Nachbarn zugewiesen?

    Eine Realteilung hebelt nicht automatisch eine Aufteilung nach WEG aus ...
     
  8. #8 agrokate, 10.07.2012
    agrokate

    agrokate

    Dabei seit:
    03.04.2012
    Beiträge:
    111
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entertainer
    Ort:
    Franken
    Hallo Ihr,

    okay, ich sehe es ein, es ist ziemlich schwer einem Profi etwas laienhaft zu erklären!
    Ich dachte, bis dato, daß wenn man das Grundstück nicht real teilen lässt, automatisch eine WEG-Regelung eintritt..!
    Beim Notartermin waren die Pläne noch nicht fertig, daher ist kein Sondereigentum eingetragen.
    Die Stellplätze würden sich dann auch nicht auf unserem Grundstück befinden, sondern, das Haus würde 1 meter in unser Grundstück ragen, damit die Stellplätze am anderen Grundstücksende Platz finden würden. Der Platzbedarf für die Stellplätze beträgt 6 meter, der das Grundstück so im Moment aber nicht hergibt!
    Ich hoffe, ich habe es etwas verständlicher ausgedrückt??

    Viele Grüße,agrokate!
     
  9. PeterB

    PeterB

    Dabei seit:
    05.03.2008
    Beiträge:
    1.355
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister
    Ort:
    Rimpar/ Underfranggn
    Wenn real geteilt ist, gibt es eine Grenze zwischen den beiden Hälften.
    Jeder hat sein eigenes Grundstück und nur darauf darf er bauen, wenn die Vorstellungen nicht draufpassen muß man halt anders planen. Wenn auf diesem kleinen Grundstück nochmal ein Meter in der Breite fehlt, könnte es auf deiner Seite mit der Bebauung eng werden! Überbauung ist ohne deine Zustimmung nicht möglich, das gibt einen lustigen Prozess. Ist der kaufvertrag überhaupt gültig, wenn das Grundstück nicht dem Notarvertrag entspricht? Ich denke NEIN.
     
  10. #10 ralph12345, 12.07.2012
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Wer will denn da bauen?
    Der Nachbar mit mit GU? Ihr gemeinsam mit dem selben GU? Frag Euren Gu mal ganz einfach, wie er auf die komische Idee kommen könnte, das Haus des Nachbarn auf DEINEM Grundstück zu bauen.
    Wenn das Dein Grundstück ist, wird sich der Bauunternehmer schon nach Dir richten müssen, nicht umgekehrt.
     
  11. #11 ralph12345, 12.07.2012
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Laß Dir das von Deinem Notar erläutern, was er da wie geteilt hat und ob die Realteilung der WEG Teilung entspricht oder ob es ggf. Unterschiede gibt. Laß Dir erläutern, was er im Vertrag für Sonderrechte versteckt hat.
    Und dann wie gasagt: Frage an den GU.
     
  12. #12 Thomas B, 12.07.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Zur Erhellung unser Hirne wäre ein Lageplan (eine Skizze?) schon sehr hilfreich.

    Ich dachte erst, daß der Nachbar seine Automobile wegen Überlänge (6m!) auf Euer Grundstück ragen lassen möchte. Nun aber vercihtet sich das Ganze eher zu der Annahme, daß der Nachbar sein haus auf Eurer Scholle zu platzieren gedenkt.

    Daß der GU so etwas anregt ist mal echt mutig, wird er doch alsbald nach Errichtug der ersten Betonteile/ Fundamnet sich mit deren Rückbau zu beschäftigen haben.....

    Grüße

    Thomas
     
Thema:

Reale Grundstücksteilung und mögliche Grenzüberbauung?

Die Seite wird geladen...

Reale Grundstücksteilung und mögliche Grenzüberbauung? - Ähnliche Themen

  1. Loch schließen? Asbest Angst real?

    Loch schließen? Asbest Angst real?: Hallo liebe Experten, habt ihr einen Ratschlag wie ich das Loch mit dem Abluftschlauch dicht verschließen kann? Ich hab eine Abzugshaube mit...
  2. real teile ein Grundstück in zwei ungleiche Teile, aber gleich bebaurkeit

    real teile ein Grundstück in zwei ungleiche Teile, aber gleich bebaurkeit: Hallo zusammen, Als stilles Mitglied dieses sehr nützlichen Forums habe ich viel gelernt und den Mut, selbst ein kleines Haus zu bauen. In diesem...
  3. Schimmel / real. Luftfeuchtigkeit !

    Schimmel / real. Luftfeuchtigkeit !: Hallo Zusammen, ich habe eine allgemeine Frage zur Restfeuchte in unserem Haus. Hier die Eckdaten: Baubeginn: Juni 2016 Einzug: März 2017...
  4. Dämmwert Wand Gasbeton real

    Dämmwert Wand Gasbeton real: Hallo, wir haben ein Haus Baujahr 1982, das mit Gasbeton gebaut wurde. Nun wollen wir die Fenster austauschen. Damit der Dämmwert der Fenster...
  5. Grundstücksteilung: Real oder WEG ?

    Grundstücksteilung: Real oder WEG ?: Hallo ! Folgendes Problem: Ich will ein Reihenhaus aus einer 6er Reihe kaufen. Die Grundstücke sollen nach WEG geteilt werden. Welche...