Hecke , Grenzhecke - schneiden - wer

Diskutiere Hecke , Grenzhecke - schneiden - wer im Nutz- und Ziergarten Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen! Ich habe ein Grundstück erworben, auf diesem steht eine Hecke zum Nachbargrundstück, diese ersetzt einen Zaun. Der...

  1. #1 rosiS04, 10.07.2012
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    Hallo zusammen!

    Ich habe ein Grundstück erworben, auf diesem steht eine Hecke zum Nachbargrundstück,
    diese ersetzt einen Zaun.

    Der Verkäufer hat mich im ersten Gespräch darauf hingewiesen, dass die Hecke dann mir gehört,
    und ich diese auch von Nachbar's Seite schneiden muss, ihn dafür natürlich fragen muss, ob ich sein
    Grundstück zum Schneiden betreten darf.

    Nun habe ich mich mit der Sache nochmals beschäftigt und bin beim Suchen auf den Begriff Grenzhecke gestoßen,
    aus meiner laienhaften Sicht könnte es sich um eine Grenzhecke handeln, da diese einen Zaun ersetzt.

    Wie ist die genaue Definition einer Grenzhecke bzw. wie stellt man fest / wer stellt fest ob es sich tatsächlich um eine Grenzhecke handelt,
    und ob jeder Nachbar dann die Hecke von seiner Seite schneiden muss?

    Danke für eure Hilfe.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2012
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    Alles, was auf Deinem Grund steht, darf nicht auf Nachbars Grund herüber ragen. Egal, ob Baum, Kran, Haus oder Hecke, die einen Zaun ersetzt.
    Ragt doch etwas rüber, musst DU es entfernen. Geht das nur von Nachbars Grund aus, muss er Dir Zutritt gewähren, allerdings nur nach entsprechender Ankündigung.

    Nur wenn die Grenze mittig durch die Hecke verliefe, wäre es anders, weil es dann jur. zwei Hecken wären (zumindest ideel), für deren Schnitt der jeweilige Eigentümer zuständig ist!
     
  3. #3 rosiS04, 10.07.2012
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    § 34 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke

    · a). bis zu 1,50 Meter Höhe 0,50 Meter
    · b). bis zu 3 Meter Höhe 1 Meter
    · c). bis zu 5 Meter Höhe 1,25 Meter
    · d). bis zu 15 Meter Höhe 3 Meter
    · e). über 15 Meter Höhe 6 Meter.

    (2) Die in Absatz 1 bestimmten Abstände gelten auch für Hecken, falls die Hecke nicht
    gemäß
    § 24 Abs. 3 auf der Grenze gepflanzt wird. Sie gelten auch für ohne menschliches Zutun
    gewachsene Pflanzen.



    -->> von wo aus werden diese Grenzabstände gemessen? Die besagte Hecke siedelt sich im Höhenbereich über 1,50 m bis 3 m an,
    würde ich jetzt schätzen, sooo breit ist diese eigentlich auch nicht,

    dann müsste es theoretisch doch möglich sein, diese Hecke zu schneiden, ohne das Nachbargrundstück zu betreten,

    wenn nicht, dann frage ich:

    1.) ist es dann eine Grenzhecke
    2.) wurde diese evtl. damals falsch gepflanzt (zu nah an der Grenze??)
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2012
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    1) Was zitierst Du denn da??? Wohl kaum das Nachbarrecht von Sachsen.
    2) Wenn die Hecke auf Deinem Grund steht, was soll das dann mit Abständen? Wenn Dein Nachbar darauf kommt, darfst Du die fällen. Selbstanzeige?
    3) Woher meinst Du den Rechtsbegriff einer "Grenzhecke" herleiten zu können? Aus: Hab ich mal gehört?
     
  5. #5 ralph12345, 10.07.2012
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    Eine Hecke auf oder an der Grenze ist eine Einfriedung, dafür gibts keine Grenzabstände, im Gegenteil.
    Wenn Du nachlesen willst, dann google mal nach Nachbarschaftsgesetz Sachsen und such dann im Text nach Einfriedung. Da steht genug zum Thema wer zahlt, wer pflegt.
     
  6. #6 rosiS04, 10.07.2012
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    Hallo Ralf,

    danke für die Antwort. Das ist das Nachbarrecht von Sachsen-Anhalt.

    Den Begriff Grenzhecke habe ich im Netz gelesen, du meinst mit deiner 3. Frage, warum ich denke, dass ich dann auch eine Grenzhecke habe oder? Oder meintest du, dass es den Begriff nicht gibt?

    Ich bin neu auf diesem Gebiet (bisher hatte ich Mietwohnungen mit Hausmeistern),
    entschuldige bitte meine Unkenntnis, aber ich suche hier Rat.


    D.H. ich habe keine Grenzhecke und muss diese komplett schneiden??
     
  7. #7 ralph12345, 10.07.2012
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    Ich muss mich noch mal korrigieren.
    Ich hab den Gesetzestext bislang nicht gefunden, nur Erläuterungen dazu.
    Demnach gelten auch für Hecken als Einfriedung die Grenzabstände.
    Nur für Hecken AUF der Grenze nicht.
    Den Begriff Grenzhecke gibt es in den Gesetzestexten nicht, auch wenn er woanders mitunter verwendet wird. Es gibt Hecken und es gibt Einfriedungen, wobei eine Hecke auf oder an der Grenze halt auch eine Einfriedung darstellt.

    Wie Du deine Hecke pflegst und schneidest bleibt Dir überlassen, solange Du
    a) dafür sorgst, daß die Hecke nicht zum Nachbarn rüberwächst und
    b) die Grenzabstände einhältst, welche abhängig von den Höhen sind, siehe Post oben.
    Das ist ein Recht des Nachbarn, welches er einklagen kann, aber nciht muss, wenn ihr Euch anders einigt, dann gut. aber wenn schneiden, dann bist Du derjenige, der ran muß.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2012
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    § 23 ..... blablabla ortsüblich blablabla

    Wenn HEcken bei Euch als "Zaun" ortsüblich sind, braucht Deine Hecke keinen Abstand halten und Du musst schnippeln.
    Ist sie nicht ortsüblich und steht zu nah ander Grenze, musst Du auch schnippeln. ABer danz dicht überm Boden.
     
  9. #9 ralph12345, 10.07.2012
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    Wenn Nachbar und Hecke schon länger da sind, kann man wohl davon ausgehen, daß den Nachbarn die Hecke nicht stört. und wenn der Nachbar neu kommt, könnte man ihn auch erstmal fragen, wie man die gemeinsame Grenze denn so gestaltet, bevor man die Säge auspackt.
     
  10. #10 OBommel, 10.07.2012
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    Es ist bisher noch nicht wirklich deutlich geworden, wo die Hecke tatsächlich steht. Auf der Grenze oder auf deinem Grundstück.
    Das würde ich doch mal als erstes sicher klären.
     
Thema: Hecke , Grenzhecke - schneiden - wer
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