Rechnung für Reparatur Solarthermie, obwohl auf Garantie?

Diskutiere Rechnung für Reparatur Solarthermie, obwohl auf Garantie? im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, Forum, während des letzten Winters war unsere Solarthermie (Röhrenkollektor) eingefroren. Ein Techniker des Kundendienstes des...

  1. Azalee

    Azalee

    Dabei seit:
    23.02.2010
    Beiträge:
    656
    Zustimmungen:
    1
    Hallo, Forum,

    während des letzten Winters war unsere Solarthermie (Röhrenkollektor) eingefroren. Ein Techniker des Kundendienstes des Herstellers war dann vor Ort und hatte festgestellt, dass Luft im Rohr war und die Anlage deshalb nicht richtig spülen und dadurch zufrieren konnte. Er brachte das auf Kulanzbasis soweit wieder in Ordnung (Spülen, Druck wiederherstellen etc.), allerdings musste noch das Wellschlauchset oben auf dem Dach getauscht werden. Das ist wohl eine Art "Sollbruchstelle" und dehnt sich beim Einfrieren aus, damit die Röhren nicht kaputt gehen. Den Austausch nahm im März unser GÜ vor, über den auch die Heizungsinstallation und eben auch Solarthermie laufen.

    Jetzt bekommen wir eine Rechnung vom GÜ über diesen Einsatz und verstehen nicht warum:
    - Der Kundendienst kam auf Kulanz.
    - Der Heizungsinstallateur des GÜ sagte selbst, dass dies ein Garantiefall sei.
    - Der Techniker des Kundendienstes erklärte das Einfrieren dadurch, dass nach der Inbetriebnahme (Mai 2011) offenbar nicht oder nicht ordentlich gespült worden sei, so dass Luft in der Anlage blieb. Er betonte ausdrücklich, dass wir selbst da gar nichts hätten machen können, sondern dass das Spülen Aufgabe des Installateurs sei.

    Schriftlich haben wir nur den Servicebericht des Kundendienstes, auf dem aber nur das Problem beschrieben ist und keine direkte "Schuldzuweisung" steht. Die Aussage "Garantiefall" haben wir natürlich nicht schriftlich, weil wir davon ausgegangen waren, dass mit der Reparatur "auf Kulanz" die Sache klar sei. Erst im Nachhinein zeigt sich jetzt, dass sich das wohl nur auf den Einsatz des Kundendienstes bezog und nicht auf den Austausch des Wellschlauches. Wer das machen würde, war nicht klar, als der KD vor Ort war, sonst hätten wir uns die "Schuldfrage" deutlicher bescheinigen lassen.

    So, lange Rede kurze Frage: Wie argumentieren gegenüber dem GÜ wir, dass wir die Rechnung nicht zahlen müssen? Oder gibt's da keine Chance?
    Natürlich rufen wir am Montag erst mal an und vielleicht klärt es sich ja von alleine, aber wir wären gerne vorbereitet auf eventuelle Diskussionen.

    Vielen Dank
    Christiane
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Was hat das (Spülen, entlüften) alles mit dem Anschluss der Kollektoren (Wellrohr) zu tun?
    Was wurde warum getauscht?

    Wenn die Anlage einfrieren konnte weil sie nicht fachgemäß in Betrieb genommen wurde, dann ist das ein Fall für die Gewährleistung. Wenn dadurch der Kollektoranschluss beschädigt wurde, dann gehört das natürlich auch dazu.
    Ob Du eine Garantie auf irgendwelche Teile hast, das wäre wieder ein ganz anderes Thema.

    Aber dazu müsste man jetzt erst einmal wissen warum das Wellrohr getauscht wurde. Defekt war es wohl nicht, sonst hätte man es gleich bei der "Reparatur der Anlage" ersetzen müssen. Schreibt der Hersteller einen anderen Anschluss vor, dann wäre das Wellrohr an dieser Stelle fehl am Platz und müsste ausgetauscht werden.

    Also, bitte mehr Infos.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Achim Kaiser, 14.07.2012
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Argumentationsstichwort : Gewährleistung ....
    (Ab-)Buchungskonto : Gewährleistung

    Zu zahlender Rechnungsbetrag : 0,00

    Luft in der Anlage lässt auf fehlerhafte Inbetriebnahme schließen.
    Eine Solaranlage hat auch bei Frost keine Schäden zu nehmen.
    Der *defekte* Anschlußschlauch ist als Folge obiger Inbetriebnahme zu sehen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. Azalee

    Azalee

    Dabei seit:
    23.02.2010
    Beiträge:
    656
    Zustimmungen:
    1
    Hi!

    @Ralf: Erst mal Garantie - Gewährleistung. Sorry, habe ich durcheinandergebracht. Der Installateur hatte "Garantie" gesagt, vielleicht weil er zu dem Zeitpunkt noch dachte, es seien Teile der Anlage defekt. Nachdem der Kundendienst da gewesen war, stellte es sich ja dann anders heraus. Der Schlauch ging in Folge der Luft in der Anlage kaputt und fällt damit unter die Gewährleistung.

    Also: In der Anlage war Luft, offenbar durch Fehler beim Inbetriebnehmen. Wegen der Luft konnte die Anlage ihren automatischen Spülmodus nicht richtig durchführen, was aber im Winter notwendig gewesen wäre, damit das Wasser in den Röhren nicht gefriert. Für den Fall, dass da auf dem Dach doch mal etwas gefrieren sollte, gibt es diesen Wellschlauch direkt vor den Röhren. Bei Eisbildung dehnt der sich aus, damit die Röhren nicht brechen.

    Der Techniker vom Kundendienst hatte also die Anlage wieder funktionstüchtig gemacht, aber nicht den Schlauch getauscht. Der Schlauch funktionierte ja auch noch, allerdings kann er sich nur einmal in seinem Leben ausdehnen. Sollte ähnliches also nächsten Winter wieder passieren, würden sich statt des Schlauches die Röhren ausdehnen... Folglich musste der Schlauch getauscht werden.

    Weil der Schlauch ja vorher intakt gewesen war, war der kein Garantiefall, sondern der Defekt eine Folge der Luft in der Anlage und daher vom Installateur zu beseitigen. Und von dem bzw. dem GÜ kommt dafür jetzt die Rechnung... Jetzt klar?

    @Achim: Danke für deine Meinung und die Formulierungen. Ich werde am Montag versuchen, das erst mal telefonisch zu klären - vielleicht hatte der Installateur die Sache damals nur vergessen, als Gewährleistungsfall zu vermerken, und die Buchhaltung sieht nur den offenen Posten oder so. Sollte das Gespräch keine Klärung bringen, widersprechen wir der Rechnung schriftlich mit den vorgeschlagenen Argumentationen.

    Grüße
    Christiane
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Rede mal mit denen. Wenn die Anlage durch Frost Schaden nimmt, dann hatte diese einen Mangel und der ist im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen. Das gilt auch für das Wellrohr wenn dieses durch den Frost beschädigt wurde.

    Gruß
    Ralf
     
  6. Azalee

    Azalee

    Dabei seit:
    23.02.2010
    Beiträge:
    656
    Zustimmungen:
    1
    Alles klar, danke für die Bestätigung. Eigentlich ist es ja ganz einfach. Wie du schon schreibst: Wäre die Anlage mängelfrei gewesen, hätte der Frost keinen Schaden anrichten können. Folglich Gewährleistung.

    Ich hoffe, das klärt sich schnell auf. Ich hasse solche Gespräche - vor allem wenn der Kontakt normalerweise gut ist und der Hausbau im Großen und Ganzen mit der Firma prima gelaufen ist.

    Danke und viele Grüße
    Christiane
     
Thema:

Rechnung für Reparatur Solarthermie, obwohl auf Garantie?

Die Seite wird geladen...

Rechnung für Reparatur Solarthermie, obwohl auf Garantie? - Ähnliche Themen

  1. Rechnung für Vor Ort Termin

    Rechnung für Vor Ort Termin: Hallo zusammen, wir haben mit einem Architekten (gleichzeitig KFW Energieeffizienz Experte) einen pauschal Vertrag bis zur Genehmigungsplanung...
  2. Energieberater Rechnung realistisch

    Energieberater Rechnung realistisch: Hi in die Runde, ich habe mein Haus sanieren lassen und in diesem Zuge eine Bafa Förderung (Heizung) wie auch KFW Einzelmaßnahmen in Anspruch...
  3. Kosten Reparatur Wasserleck Rechnung

    Kosten Reparatur Wasserleck Rechnung: Hallo, ich bin entsetzt über die Rechnung einer Wasserleckreparatur. Ok sind 2 Stunden a Euro 60,00 für Arbeitszeit (1 Stunde Arbeit, eine...
  4. Rechnung des Galabauers Lohnkosten

    Rechnung des Galabauers Lohnkosten: Eine erhaltene Rechnung des Galabauers sieht bei mir so aus: - Boden auskoffern und Entsorgen Menge: x m³ | Preis pro m³ | Gesamtpreis Die...
  5. Rechnung

    Rechnung: Hallo Leute hoffe ihr könnt uns da helfen. Wir haben bei unserem Bauträger im Garten vereinbart das es etwas anders gebaut wird, das Plateau 1m...