Bei Einzug automatisch Abnahme...?

Diskutiere Bei Einzug automatisch Abnahme...? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir planen am kommenden Wochenende in unser frisch von einem GÜ erbautes EFH einzuziehen. Zur Zeit stehen noch etliche Arbeiten...

  1. #1 Ansgar Ragentor, 15.07.2012
    Ansgar Ragentor

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    Hallo zusammen,

    wir planen am kommenden Wochenende in unser frisch von einem GÜ erbautes EFH einzuziehen. Zur Zeit stehen noch etliche Arbeiten aus, einige davon wohl auch nach dem Umzug. Eine Abnahme ist noch nicht erfolgt.

    Nun steht in unserem Vertrag: "Der Bezug oder die Nutzung ohne förmliche Abnahme gilt als vorbehaltlose Abnahme der vertraglichen Leistung." - Unser GÜ sagte uns, er würde in der Regel erst einige Wochen nach dem Umzug die Abnahme durchführen.

    Hat dies so Bestand, dass wir im Zweifel bei Umzug quasi alles akzeptieren? Müssen wir daher die Abnahme noch in dieser Woche übers Knie brechen (haben selbst auch noch einiges zu tun am Bau...)? Was ist dann mit den noch ausstehenden Leistungen?

    Liesse sich der Punkt durch eine schriftliche Einigung darüber, dass mit dem Umzug die Abnahme noch nicht erfolgt ist, einfach aushebeln?

    Gruss,

    Ansgar
     
  2. archi3

    archi3

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    Ich würde mich hier mehr auf das geschriebene als das gesprochene Wort verlassen ("Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern")...

    Weshalb soll sich der GÜ auf eine für ihn evtl. nachteilige nachträgliche Vertragsänderung (das wäre im Falle der schriftlichen Einigung) einlassen?
     
  3. lawyer

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    Diese Regelung ist unwirksam.

    Vorschlag: Einseitige Nachricht an den Unternehmer, wonach im Bezug des Hauses keine Abnahmeerklärung zu sehen ist. Alternativ gemeinsame schriftliche Erklärung zu den (Nicht-)Wirkungen des Einzugs.
     
  4. #4 siemenlufthaken, 15.07.2012
    siemenlufthaken

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    Was im Vertrag steht, ist eindeutig? (obs in dieser Formulierung rechtlich haltbar ist, kann/darf hier im Forum nicht beurteilt werden) Und: es istgeschrieben. In einem notariellen Kaufvertrag.
    "Unser GÜ sagte uns, er würde in der Regel erst einige Wochen nach dem Umzug die Abnahme durchführen." - kann man in der einen oder anderen Richtung interpretieren. Das ist nicht geschrieben. Das ist gesagt. Nehme an, Euer Hemd ist euch näher als seins? - Gut. Und nun kram bitte noch mal den notariellen Kaufvertrag raus und lies nach, was da sonst zum Thema Abnahme/Hausübergabe steht. Der zitierte Satz ist hundertpro nicht der Einzige. Da gibts mind. noch einen weiteren, die Schlüsselübergabe betreffend. Und dann einen betreffs des Nutzen/Lastenübergangs. Und es gibt im Vertrag bei den Zahlungsabschnitten etwas, daß die Übergabe betrifft.
    Bitte dran denken: 'Nutzung' beginnt im Zweifel bereits beim Abstellen von 2 oder drei Umzugskartons im Keller und anschrauben eines Briefkastens ...Bei aller Euphorie und evtl. Zwängen wegen Kündigung bish. Wohnung usw.würde ich es mr sehr gut überlegen, ohne förmliche Abnahme mit schriftlichem Protokoll einzuziehen.
     
  5. #5 Baufuchs, 15.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @siemenlufthaken
    Ich denke Du bist da auf dem falschen Dämpfer, denn es geht nicht um Kauf vom Bauträger, sondern um Bau mit GÜ.

    Da gibt es keinen NotarVertrag.

    Die Klausel dürfte einer Prüfung auf Rechtswirksamkeit wohl nicht standhalten.

    Ein Objekt, das im Wesentlichen nicht fertiggestellt ist, oder wesentliche Mängel aufweist, sollte man nicht beziehen.
    Fehlen nur unwesentliche Teile und sind nur geribgfügige Mängel vorhanden, kann ja die Abnahme stattfinden.
    Mängelliste und Vorbehalte wegen der Mängel gehören dann ins Abnahmeprotokoll.
     
  6. #6 Gast036816, 15.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mach es wie lawyer beschrieben hat: schick deinem gü einen schreibrief und teilst ihm mit, am xx.yy.zzzz ziehst du ein. der einzug gilt nicht als rechtsgeschäftliche abnahme.

    du kannst ihm in diesem schreiben noch die offenen restleistungen und die derzeit bekannten mängel des gü auflisten, damit eine mögliche abnahmefähigkeit ausgeschlossen werden kann.
     
  7. lawyer

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    sehr guter tip :konfusius
     
  8. #8 Baufuchs, 15.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Warum überhaupt einziehen, wenn das Objekt nicht abnahmefähig ist?

    Selbst wenn Du dem GÜ das zuvor beschriebene Schreiben schickst ist der Ärger vorprogrammiert.
    GÜ wird sofort reklamieren, dass er durch den Bezug daran gehindert ist, sein Werk bis zur Abnahme vor Beschädigungen zu schützen.

    Um jeden Kratzer gibts dann später Streit.

    Da hilft auch nicht die einseitig aufgestellte Mängelliste. Wenn die beim GÜ eintrudelt wird er diese anzweifeln/bestreiten und eine gemeinsame Mängelaufnahme fordern.

    Nachtrag:
    Wenn im Innenbereich noch Arbeiten vom GÜ zu erledigen sind, schickt er auch gleich noch eine Behinderungsanzeige, weil ihm durch den Bezug der jederzeitige Zutritt zur Baustelle verwehrt ist.


    Aber vielleicht klärt uns der Fragesteller ja mal auf, was da an Restarbeiten offen ist bzw. welche wesentlichen Mängel abzuarbeiten sind.
     
  9. #9 Gast036816, 15.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Baufuchs - deswegen soll ja die liste mit mängeln und restleistungen vorher aufgestellt werden. eine gemeinsame bestandsaufnahme ist noch besser als eine einseitige erfasste liste.

    wenn ich die anderen beiträge von Ansgar Ragentor lese, gibt es terminschwierigkeiten, wenn hier nicht verzug in der luft liegt.
     
  10. #10 Thomas B, 16.07.2012
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    1. Sind wesentliche Mängel vorhanden, die auch die Sicherheit gefährden oder die Benutzung garvierend einschränken (z.B. Treppengeländer fehlt, keine Sanitärgegenstände montiert, ), ist die Abnahme zu verweigern. Man kann dann natürlich auch nicht einziehen!

    2. Sind keine wesentlichen Mängel vorhanden, sondern nur Restarbeiten und/ oder kleinere Mängel, so kann man einziehen und auch eine Abnahme machen. Restarbeiten/ Mängel werden dann in einem Mängelprotokoll gemeinsam zusammengeschrieben. Diese Mängel sind dann in einem zu definierenden Zeitrahmen abzuarbeiten.

    Alles andere (Abnahme durch Einzug) erzeugt nur unnötig Streitpotential.
     
  11. #11 Ansgar Ragentor, 16.07.2012
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    Hallo zusammen,

    sorry, war mal zwei Tage offline, da einiges am Bau anstand.
    Kurzes Update bzw. Beantwortung der Frage vom Baufuchs, was noch aussteht (von Seiten des GÜ):

    - Bodenfliesen so wie Restarbeiten Wandfliesen (der Fliesenleger ist dabei, kann man keinen Vorwurf mach, da der Estrich nicht hart werden wollte (bis heut, Parkettleger hat 1,8 % gemessen - welch Freudenfest!)) - lt. GÜ fertig bis Do.
    - Feininstallation Sanitär (Toiletten, Waschbecken, Heizkörper Bad...) - passiert lt. GÜ am Do./Fr.
    - Holzstufen, Setzstufen (inkl. Anputzen) und Handläufe der Treppe DG - SpiBo (passiert am Do.) sowie der Treppe EG - DG (passiert am Di., somit nach Einzug)
    -Innentüren - passiert am Mo. (nach Einzug)
    - Grundstück von Handwerkermüll bereinigen (passiert am Mi. diese Woche)
    - Restarbeiten Elektro (passiert am Do. diese Woche)
    - Aussenfassade im WDVS (Katastrophe, hätte seit Monaten fertig sein können, wird entgegen den Versprechen vom GÜ vor zwei Wochen wohl erst weit nach Einzug fertig werden)

    Somit liegen jetzt noch die Treppe EG-DG, die Innentüren und die Fassade nach Einzug.

    Unabhängig davon habe ich heut mit ihm telefoniert und ihn auf die Klausel in unserem Bauvertrag hingewiesen. Da er selbst die Abnahme nach Einzug angeboten hat, habe ich ihm gesagt, dass wir dann ja auch kurz mit einem Zweizeiler (Umzug am xx.xx.xx, Abnahme zu einem späteren Zeitpunkt) aushebeln könnten. Er meinte zwar, dies sei eigentlich nicht nötig, er würde sich aber wohl darauf einlassen.

    Ich persönlich halte dies für die eleganteste Lösung, was meint Ihr?

    Gruß und gut's Nächtle,

    Ansgar
     
  12. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Das alles hört sich eigentlich noch nicht nach Einzug an. Neben erheblicher Behinderung aller Handwerker die noch arbeiten müssen, werden Ihre eigenen Nerven wegen Staub und Dreck wohl bald blank liegen. Als ausführender Handwerker würde ich wohl schon einen Schrieb aufsetzen.
    Mir scheint der Endgültige Stress und Zeitfaktor vorprogrammiert. Die Anzahl der Vorwürfe gegen die jeweils andere Partei wird wohl Exponential steigen.
     
Thema: Bei Einzug automatisch Abnahme...?
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