Bauzeitverinbarung ohne Vertragsstrafe bei Überschreitung

Diskutiere Bauzeitverinbarung ohne Vertragsstrafe bei Überschreitung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, in unserem Bauvertrag ist folgende Klausel zu finden: "Die reine Bauzeit betrgägt sieben Monate zzgl. der anerkannten...

  1. #1 Ansgar Ragentor, 15.07.2012
    Ansgar Ragentor

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    Hallo zusammen,

    in unserem Bauvertrag ist folgende Klausel zu finden: "Die reine Bauzeit betrgägt sieben Monate zzgl. der anerkannten Schlechtwettertage". Eine Vertragsstrafe ist allerdings nirgendwo vereinbart...

    Angefangen wurde der Bau Ende Oktober, fertigwerden wird er wohl erst nächste Woche, somit ist die Bauzeit um 2 Monate überschritten.

    Folgende Fragen hierzu:
    Was ist zu erwarten, wenn keine Vertragsstrafe vereinbarte wurde? Überhaupt nichts...?
    Woher kriege ich die "annerkannten Schlechtwettertage"?

    Vielen Dank,

    Ansgar
     
  2. lurx

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    Frage 1: Es können Schadensersatzansprüche entstanden sein, z.B. wegen Hotelkosten, Einlagerungskosten... Ist Ihnen kein nachweisbarer Schaden entstanden, ist nichts zu erwarten.
    Frage 2: http://www.dwd.de/schlechtwettertage Ich wäre der Meinung, nicht Sie sondern der Unternehmer wäre dafür beweislastig. Lassen Sie sich den Nachweis vom Unternehmer bringen. Sinnvoll aber nur, wenn Ihnen Schaden entstanden ist, siehe 1.
     
  3. archi3

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    Wo keine Vertragsstrafe vereinbart ist, ist auch eine Solche nicht zu erwarten. Ggf. kann unter Schadenersatzgesichtspunkten etwas zu erwarten sein, z.B. Übernahme von Kaltmiete. Das dröselt aber der Jurist auf, wenn er die Umstände (Vertrag etc.) gesichtet hat.
     
  4. #4 Ansgar Ragentor, 17.07.2012
    Ansgar Ragentor

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    Hi zusammen,

    danke für Eure Antworten. Hotelkosten o.ä. sind nicht entstanden, allerdings mussten wir natürlich tatsächlich 2 Monate länger Miete zahlen. Das könnte man also bei einer Endabrechnung in die Waagschale schmeissen.

    Gruss,
    Ansgar
     
  5. #5 Baufuchs, 17.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nicht wirklich, denn die gezahlte Miete ist kein Schaden, dafür hast Du gewohnt.

    Nachtrag:
    Wurde der BU nach Ablauf der im Vertrag genannten Bauzeit schriftlich in Verzug gesetzt?
     
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