Rauchmelder Mietshaus. Darf Vermieter selbst anbringen und prüfen??

Diskutiere Rauchmelder Mietshaus. Darf Vermieter selbst anbringen und prüfen?? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, kennt sich jemand mit dem Thema Rauchmelder in Mietwohnungen aus. Es ist ja so das in Mietwohnungen in den Schlafzimmern und auf dem...

  1. #1 alabama2000, 15.07.2012
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    Hallo,

    kennt sich jemand mit dem Thema Rauchmelder in Mietwohnungen aus. Es ist ja so das in Mietwohnungen in den Schlafzimmern und auf dem Flur Rauchmelder installiert werden müssen. Meine Frage:

    Darf der Vermieter diese selbst anbringen und jährlich mit der Testtaste überprüfen. Die Mieter werden darauf hingewiesen dies monatl. zu tun!

    Oder muss er Fachfirma beauftragen und diese jährlich von der Firma überprüfen lassen?

    Danke

    Alabama
     
  2. #2 siemenlufthaken, 15.07.2012
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    lies mal da?
     
  3. Julius

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    Ja, er darf. Und zwar beides (installieren und warten).

    Welchen Vorteil sähest Du darin, wenn er es zwingend fremdvergeben müßte?

    Möchtest Du (als Mieter) die jährliche Fremdwartung bezahlen?
    Macht es der Vermieter selbst, darf er ME nur die Auslagen (also z.B. Kosten für neue Batterien) umlegen, aber nicht seine eigene Arbeitszeit.
     
  4. #4 alabama2000, 15.07.2012
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    ja da habe ich auch schon gelesen. da steht aber nicht ob der vermieter selbst einbauen darf oder nicht. ausserdem steht da was von jährlicher prüfung nachweisen. kann er da selber buch drüber führen wann er die überprüft hat oder ist eine fachfirma pflicht....?
     
  5. #5 alabama2000, 15.07.2012
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    @ julius: ich bin selbst vermieter einer 4 partienwohnung und möchte wissen ob ich da ein risiko eingehe wenn ich das selbst mache, weil ich ja bei der jährlichen überprüfung dann nichts schriftliches hätte. Man denke da nur an einen brandfall und hat nix in der hand...?
     
  6. #6 Gurkensalat, 16.07.2012
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    Nachdem Du ohne Einwilligung des Mieters ja sowieso nicht in seine Wohnung kommst, ist er wahrscheinlich beim Testen dabei, oder?. Wenn Du also sicher sein willst, dann unterschreibt Ihr beide ein "Prüfprotokoll" und Du hast etwas Schriftliches in der Hand. Einfach einmal ein Formular aufsetzen, wo Du nur noch Datum und Unterschriften ergänzen musst.
     
  7. Julius

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    Leider sind diese Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich (bei uns in Bayern gibt es z.B. leider noch keine Rauchmelderpflicht).
    Hast Du Dich schon beim örtlichen Haus- und Grundeigentümerverein erkundigt?

    Wenn Du ganz sichergehen willst, könntest Du ja die Wartung vergeben (und nur die Installation selbst vornehmen). Deren Kosten sind ja über die Betriebskosten voll umlegbar.

    Tipp zum Selberwarten:
    Es genügt nicht, nur die Testtaste zu betätigen!
    Man prüft (nebnen dem turnusmäßigen Batteriewechsel auch Sichtkontrolle auf Beschädigungen/Übermalungen und die korrekte Anbringung) die tatsächliche Funktion (mittels Prüfspray oder speziellen Rauch-Streichhölzern).
     
  8. #8 Rheinbauer, 17.07.2012
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    Wie sieht es mit dieser Pflicht in Thüringen aus ?

    THX
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 17.07.2012
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    Julius - das ist so schlicht falsch.
    Wenn die umgelegten Nebenkosten im Mietvertrag aufgelistet sind und keine entsprechende Ergänzungsklausel vorhanden ist, wäre die Anmeldung weiterer Nebenkosten eine Änderungskündigung, die der Mieter nicht annehmen muss!!!

    Auch die Prüfpflicht ist nicht bundeseinheitlich geregelt!
     
  10. Julius

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    Da hast Du Recht:
    Wenn sie abschließend aufgelistet sind (und diese Auflistung die Rauchmelderwartung nicht umfaßt), wäre dem so.
    Allerdings ist in üblichen Wohnraummietverträgen aus gutem Grund in aller Regel eben besagte Ergänzungsklausel vorhanden.

    Daß es (bezüglich Anbringung/Prüfung) keine bundeseinheitliche Regelung gibt, hatte ich erwähnt.
    Was soll uns demnach das Ausrufungszeichen sagen?
    Wenn Du mehr weißt, immer her damit!


    @ Rheinbauer:
    Nach meiner bescheidenen Kenntnis besteht in Thüringen inzwischen Rauchmelderpflicht für Schlaf- und Kinder*zimmer sowie in Fluren, aber nur bei Neubauten.
     
  11. #11 alabama2000, 20.07.2012
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    also ich sehe das doch richtig das alle mietwohnungen nachgerüstet werden müssen? und nicht nur neubauten!!

    Und es ist dann auch so, das für den vermieter keine pflicht besteht, diese melder jährlich (oder wie oft muss geprüftwerden?) von einer Elektrofirma überprüfen zu lassen..?

    Angenommen ich kaufe Prüfgas, erstelle ein Prüfprotokoll, lasse bei prüfung mieter mit unterschreiben...habe ich dann alles notwendige getan?

    Alabama
     
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