Dach - Mindestdämmung nach enev 2009

Diskutiere Dach - Mindestdämmung nach enev 2009 im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, meine Baufirma ist der Meinung, dass eine Dach-Zwischensparren-Dämmung (WLG 040) mit 14 cm völlig ausreichend sei (U=0,31)....

  1. #1 Musterkunde, 16.07.2012
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    Hallo Zusammen,

    meine Baufirma ist der Meinung, dass eine Dach-Zwischensparren-Dämmung (WLG 040) mit 14 cm völlig ausreichend sei (U=0,31). Bisher waren in den Zeichnungen stets 18 cm Sparren eingezeichnet, diese wurden nun kurzerhand auf 14 cm reduziert!

    Vereinbart ist ein Haus nach enev 2009. Die enev 2009 (Transmissions und Primärenergiebedarf) werden rechnerisch auch tatsächlich erfüllt. Konnte ich erst selbst nicht glauben, habe 3 mal nachgerechnet! Die Doppelhaushälfte hat aber eine besonders günstige Form und relativ gute Fenster & Wand-/Kellerisolierung (und Gasheizung). Aber gerade das Dach, sollte doch besser isoliert sein (hier befinden sich alle Schlafräume). Hierfür sollen jetzt hohe Zusatzkosten anfallen (dickere Sparren, bessere WLG und zusätzliche Untersparrendämmung). Die Dachfläche beträgt 80 m².

    Leider habe ich die enev 2009 zu spät richtig verstanden. Ich ging bisher davon aus, dass man ein Dach mit U=0,2 bekommt (Referenzhaus), wurde mir (und meinen neuen Nachbarn) mündlich natürlich auch so zugesagt. Jetzt weiss man davon natürlich nix mehr. :-(

    Ein Dach mit U-Wert von 0,31 ist meiner Meinung nach nicht zeitgemäß/akzeptabel, würde nicht einmal die enev 2003 erfüllen.
    Ich suche nun nach Argumenten, um die Baufirma davon zu überzeugen, mir/uns eine bessere Dachdämmung einzubauen, zunächst ohne Rechtsstreit.

    Ab wann gilt denn mein Neubau, der Ende 2011 beauftragt und Anfang 2013 fertig wird, als Altbestand. Ich hoffe noch innerhalb der 5 Jahre Gewährleistung, kann aber hierzu nix finden.
    Für Altbau/Altbestand gilt doch ab 01.01.2012 ein U-Wert von 0,26. Dies soll meines Wissens irgendendwann auch vom Schornsteinfeger überprüft werden. Mein Schornsteinfeger ist unsicher und möchte nicht verbindlich antworten? Wer weiss was Genaues?

    Schon mal Danke für schlaue Antworten. :-)
     
  2. R.B.

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    Was war jetzt nachweislich vereinbart? "Nur" EnEV oder die 18cm Sparren und entsprechende Dämmung? Nach einem Planer zu fragen erübrigt sich wohl.

    War nur EnEV vereinbart und jetzt wird auch nur EnEV gebaut (Nachweis eingehalten? ich gehe mal davon aus), dann muss man halt etwas Geld in die Hand nehmen wenn man mehr möchte. Mir ist auch nicht klar warum das so teuer werden soll. Wenn für diesen Fall sowieso eine Untersparrendämmung angedacht wird, dann muss man die Sparren nicht höher wählen. Abgesehen davon ist der Mehrpreis für 18er anstatt 14er Sparren auch überschaubar.

    Wenn man solche wichtigen Details bei der Auftragsvergabe schon nicht festlegt, dann muss man halt später dafür bezahlen. Es lohnt nicht nach irgendwelchen "Tricks" zu suchen, denn aus einem Neubau einen Altbestand machen zu wollen ist schon ziemlich... :mauer
    und ob der U-Wert dann 0,31 oder 0,26 ist, das spielt keine Rolle. Beides ist in meinen Augen nicht mehr zeitgemäß.

    Fazit: Versäumnisse in der Vergangenheit bezahlt man in der Zukunft eben doppelt.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Alfons Fischer, 17.07.2012
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    bei recht günstiger Haustechnik (z.B. Pellets oder Wärmepumpe) kann man die Gebäudehülle schon "aushungern", wenn man's drauf anlegt. Bei der hier beschriebenen Gasheizung wird es schon schwieriger....

    gibt es denn auch eine Solaranlage oder eine andere Art regenerativer Energie?
     
  4. #4 Musterkunde, 17.07.2012
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    Ja, es ist eine thermische Solaranlage für Warmwasser vorgesehen. Diese ist aber wohl auch etwas zu klein dimensioniert. Dies soll bei einer Nutzfläche AN=183m³ und 5 Bewohnern nur 4,8 m² betragen. Ich komme eher auf 7 m². Auch hier habe ich das Gefühl man möchte mich etwas über Ohr hauen. In der enev Berechnung muss man doch nach EEWärmeG den Nachweis von 15% erbringen - dieser fehlt! Es wurde einfach 15% eingesetzt. Angeblich rechnet das zertifizierte Programm (Hottenrott) dies im Hintergrund aus und die Anlage (Brötje) sei zertifizeirt und hätte Simulationswerte. Folglich deshalb kein Nachweis per detaillierter Berechnung nötig ? Stimmt das?

    Die im Internet gefundenen Kennwerte vom Fraunhoferinstitut (term. Solaranlage) sagen aver etwas anderes aus. Hier kommt man auch auf größer 7 m² Kollektorfläche bei geg. Nutzfläche/Bewohneranzahl.

    Was ist nun richtig?
     
  5. #5 Musterkunde, 17.07.2012
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    Vereinbart war enev 2009. Ich kenne die alten enev 2003ff. Jede enev war etwas anspruchsvoller (teilweise um 30%), zudem wurde im Verkaufsgespräch von 20 bis 22 cm Dämmung gesprochen und der Referenz U-Wert von 0,2 herangeführt. Auf vielen Seiten im Internet ist eine Mindestdachdämmung von U=0,2 zu finden. Somit wurde nix zum Dach extra vereinbart. Mir wurde später auch klar, dass es die 0,2 U-Werte nur auf Internetseiten von Baustoffirmen (gesponsert) stehen. Nun ist mir auch klar, dass die die enev 2009 weniger auf Einzelbauteile, sondern auf den Gesamtwert schaut. Klar wäre es besser gewesen mehr Details zum Dach zu vereinbaren. Diese Erkenntnis löst nicht mein Problem.

    Ich kann aber nicht verstehen, dass es zulässig ist einen Neubau zu verkaufen, dessen Dach deutlich schlechter als beim Altbau isoliert ist und ich nach kurzer Zeit auf meine Kosten wegen (enev Altbestand-Anforderungen) alles nachisolieren muss. Wäre irgendwie nicht logisch und sicher so nicht vom Gesetzgeber gedacht.

    Ich hab auch kein Problem für eine bessere Isolierung etwas zu zahlen (habe ca 1.400 € kalkuliert), allerdings ist der geforderte Preis von 3.000 € bei 80m² Dach viel zu hoch. Davon sind 1.200 € pauschale Änderungskosten. Das letzte von mir freigegebene Layout hatte die 18 cm Sparren, die Baufirma hatte dann eigenmächtig wegen einer neuen Statikberechnung die Sparren auf 14 cm reduziert.

    Die Baufirma hat nun schon mehrfach versucht mich etwas übers Ohr zu hauen (kleinere Fenster & Türen, schlechtere U-Werte beim Glas, einige Fehler in enev-Berechnung, usw.) Ich bin nun echt etwas sauer und möchte dieser Firma nicht mehr als nötig zahlen.

    Für einen sinnvollen Beitrage/Tipp, der mich in dieser Sache weiterbringt wäre ich sehr dankbar, Besserwisserei brauche ich allerdings keine.
     
  6. H.PF

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    Ganz einfach: Dieses Forum lesen und Geld in die Hand nehmen und einen von dir bezahlten Fachverstand einkaufen.

    Dann kann der dem Bauunternehmen ganz anders entgegen treten als DU es kannst...

    Das ist gut investiertes Geld...

    14 cm Zwischensparrendämmung ist absoluter Murks, allein der sommerliche Wärmeschutz ist da ja grottig!

    Ganz zu schweigen vom Winter...

    Aber wenn die DA schon so drauf sind, wie soll das erst bei den anderen Bauteilen des Hauses aussehen???

    Ergo: Fachverstand einkaufen...
     
  7. #7 Alfons Fischer, 19.07.2012
    Alfons Fischer

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    Es ist hier nicht die EnEV, sondern das EEWärmeG zugrundezulegen. Und dort gibt es einen pauschalen Ansatz, mit dem das EEWärmeG eingehalten ist und auf einen weiteren Nachweis verzichtet werden kann:
    Und zwar nach Nummer I, 1, a), aa) der Anlage zum EEWärmeG wenn "bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen Solarkollektoren mit einer Fläche von mindestens 0,04 Quadratmeter Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche" installiert werden. Die Kollektoren müssen in diesem Fall das Prüfzeichen "Solar Keymark" tragen.
    Die Nutzfläche ist AN. Hier also 183x0.04=7.32m²
    Alternativ kann durch solarthermische Simulation nachgewiesen werden, dass (unter Berücksichtigung der tatsächlich geplanten/gebauten Komponenten) ein höherer Ertrag erwirtschaftet wird und dies mindestens 15% des Wärmeenergiebedarfs (Heizung + Warmwasser) entspricht (§5 Abs. 1 EEWärmeG).

    Ich bin nicht so extrem wie mein Vorredner: 14cm ist kein Murks. Murks ist es, wenn schlecht ausgeführt. Wenn aber der Nachweis so ausgehungert wird, dass nur 14cm Dachdämmung rauskommen, dann ist das (ja, es ist unschön!) legal. Das unterstellt natürlich, dass der EnEV-Nachweis auch tatsächlich richtig ist und dass auch tatsächlich alle (!) Bedingungen des EnEV-Nachweises umgesetzt werden (und nicht nur die, die einem gerade recht sind).
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Was willst Du denn hören? Du bekommst das was Du bestellt hast, nicht mehr und auch nicht weniger.

    Wenn ich das schon lese:

    dann liegt Dein Problem darin, dass Du versuchst Dich mit denen zu messen und Du dabei keine Chance hast. Die machen den Job ja nicht erst seit heute.

    Auch der Aufpreis den die Firma für die Änderungen verlangt mag vielleicht zu hoch sein, aber welche Alternative hast Du? Ich würde mir von einem Kunden niemals einen Preis diktieren lassen, und wenn Dir die 3.000,- € zuviel sind, dann musst Du diesen ja nicht beauftragen.

    Ob´s für eigenen Sachverstand schon zu spät ist kann ich nicht beurteilen, ansonsten wäre das die Lösung des Problems.

    Deswegen bleibe ich dabei, wenn man die Fakten aus Deinen Beiträgen zusammenfasst, dann bleibt Dir nur übrig zu zahlen, Mehraufwand nicht zu beauftragen, oder auf Kulanz zu hoffen. Das Thema Kulanz kann man vermutlich abhaken wenn es anscheinend schon mehrere Streitpunkte gab, also bleibt "zahlen" oder "nicht beauftragen".

    Abgesehen davon wäre es mal interessant zu wissen, wer mit wem in welchem Vertragsverhältnis steht.

    Gruß
    Ralf
     
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