Aussenstufe "passt nicht mehr"...

Diskutiere Aussenstufe "passt nicht mehr"... im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi zusammen, wir bauen mit GÜ und haben zur Planungszeit eine Aussenstufe vereinbart. Dies allerdings (ja, Asche auf mein Haupt) nicht...

  1. #1 Ansgar Ragentor, 17.07.2012
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    Hi zusammen,

    wir bauen mit GÜ und haben zur Planungszeit eine Aussenstufe vereinbart. Dies allerdings (ja, Asche auf mein Haupt) nicht schriftlich. So, wie jetzt gebaut wurden ist diese Aussenstufe nicht mehr möglich, die Garage ist genauso hoch wie der Hauseingang, der Abstand dazwischen ca. 3 Meter, also über Gefälle zur Strasse auch nicht zu regeln. Inzwischen behauptet der GÜ, von einer Aussenstufe wäre nie die Rede gewesen, wir wollten doch einen ebenen Eingang - dies ist definitiv nicht so!

    In der Bauleistungsbeschreibung, die bzgl. aller nicht andersweitig vereinbarten Punkte ja Gültigkeit hat, stehen allerdings sogar zwei Aussenstufen.

    Wie seht Ihr die Situation - ist es so, dass im Zweifelsfall die BLB gezogen wird und wir am längeren Hebel sitzen (obwohl wir - wie gesagt - nur eine Stufe wollten)? Schadenersatz? Wenn ja, welche Höhe? (Wie gesagt, am liebsten wäre uns, die Stufe wäre noch zu realisieren, aber dies ist wohl nach erster Aussage vom Pflasterer nicht so (Augenmass))

    Danke für Eure Meinung,

    Ansgar
     
  2. #2 Gast036816, 17.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    denk daran, dass ihr nicht jünger werdet. vielleicht bist du später froh, dass der eingang barrierefrei als fehler errichtet wurde.

    sprich mit deinem gü, dass du einen akzeptablen preisnachlass für den wegfall von 2 stufen erhätst. ich würde deswegen nicht den stressfaktor suchen.

    du musst nur darauf achten, dass kein gefälle zur haustür vorhanden ist.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 17.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Nun - ich würde mir mal die Abdichtung und die dazugehörigen einschlägigen Fachregeln und Normen ansehen.
    Nur mal so als Denkansatz :D
     
  4. #4 susannede, 17.07.2012
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    Wenn ich mir den Querschnitt Deiner Beiträge so ansehe, Ansgar,
    brauchst entweder Du unvirtuelle Hilfe - oder Dein GÜ. :p

    Die Höhe der Gebäude zu NN oder zur Straße sollte ja irgendwo :D festgehalten sein,
    schon so von amtwegen.

    Wird bei Euch nach Gemütslage gebaut, oder wer am längsten sabbeln kann ?
    Da fallen wie Worte "längerer Hebel", "Schadenersatz"... ? Ich dachte, Ihr baut miteinander.

    Momentan scheint der GÜ schlicht schneller Tatsachen zu schaffen,
    als Dir dies auffällt und Du im Internet darüber jammern kannst.
    Das solltest Du vielleicht dringend ändern. Und zwar real.
     
  5. #5 susannede, 18.07.2012
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    :shades

    Hallo Ansgar,

    ich erlaube mir hier auf Deine PN zu antworten,
    da ich PNs aus dem Forum sehr wenig mag,
    d.h. daher auch kaum beantworte,
    weil das eben private Nachrichten sind
    und kein Weg für jeden Forumsteilnehmers
    im Sinne einer Briefkastentantesusi-Anlaufstelle.

    Öffentlich ist hier, privat ist privat und dient der Kommunikation mit Kollegen und Freunden
    ( und für den Eingang glühender Liebesbriefe...:D )

    Und ??? Was sagt der Plan ?

    Ich spiel darauf an, dass Du in allen Fäden mehr oder weniger das Gleiche gesagt bekommen hast,
    sei es vom Baufuchs, Hundertwasser oder rolf a i b u.a. :

    dass Du Dir fachkompetente Hilfe auf Deine Seite nehmen solltest,
    ob das nun ein RA für Baurecht oder ein sonstiger Bau-(Sach-)verständiger ist,
    ist erst einmal wurscht und pulli.

    Mir erscheint ein wenig, Dir geht es mit Deinen Fäden eigentlich eher darum,
    hier Deinen Frust niederzuschreiben und zu hoffen, dass Dir irgendjemand sagt:
    - Jaaaa, dafür kannst Du ganz viel Geld einbehalten -
    und das würde Dir dann ausreichen, um wieder mit der Welt zufrieden zu sein.

    Die Qualität, die Dir da hingestellt wird, scheint ja weniger wichtig
    (siehe WDVS-Faden, was hast Du gegen diesen Oberpfusch nun unternommen ?).

    Du baust mit einem GÜ und das ist gleichzeitig Dein "ortsansässiger Architekt".
    Allein schon diese Kombi ist unsauber und den Begriff "Architekt" würde ich,
    im Sinne wie wir den hier verstehen, einfach komplett durchstreichen.

    Allerdings lassen solche "Banalitäten", wie die "vergessene Außenstufe" doch sehr tief blicken,
    wie weit es um die Ausführungsplanung Deines GÜs bestellt ist,

    weil jeder normale Baumensch schaut in den Werkplan
    und hat dann sofort die Höhenqouten von EG, GOK/Außengelände, Straße usw. -
    und weiß somit, wieviel "Stufe oder Nicht-Stufe" sich daraus ergeben.

    Einfacher geht es eigentlich nicht...außer bei Dir.

    Merke bitte, ohne das falsch zu verstehen (ich weiß ja, die Nerven liegen in der Phase blank):

    Noch ist dieses Forum ein Expertenforum und nicht für
    - Seelenmassage
    - balsamiernde Worte
    - Forumssegen
    - Forumsablaß
    zuständig.

    Für sowas bitte z.B. dem Papst in Rom schreiben
    oder eine Maria-hilf-Kerze anzünden.

    Trotzdem noch die Wünsche für gutes Gelingen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 18.07.2012
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    Amen

    :konfusius
     
  7. #7 Ansgar Ragentor, 19.07.2012
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    Hallo susannede,

    danke erst mal für Deine ausführliche Antwort. Kurz hierzu:

    Laut Plan liegen Garage und Haus auf einer Ebene, Gefälle zur (späteren) Strasse 1%. Nachdem jetzt der Vermesser da war, liegen alle drei auf einer Höhe...Glückwunsch! 1% zur Strasse ist aber lt. Pflasterer und Vermesser noch möglich, da die Strasse an die Grundstücke angepasst wird. An eine Stufe ist natürlich überhaupt nicht mehr zu denken...

    Jau, danke für die klare Meinung. Während wir hier über Euer Tagesgeschäft sprechen, und jeder von Euch weiss, wann der Moment gekommen ist, einen SV o. ä . einzuschalten, ist dies für den Laien nicht so leicht. Geschichten von Bekannten, die seit mehreren Jahren mit Kind und Kegel wieder bei Elterm oder Schwiegereltern eingezogen sind und auf das 692. Gutachten warten, schrecken dann allerdings sehr ab und man ist geneigt, das vermeintlich geringere Übel in Kauf zu nehmen. Hierzu versucht man dann den Ausmass des Übels zu identifizieren (Schramme im Lack oder Totalschaden?) - ich denke, hierzu kann das Forum schon hilfreich sein.

    Das sehe ich nicht so; ich halte die Frage hiernach bei einer Überschreitung der vereinbarten Bauzeit ohne vereinbarte Vertragsstrafe sowie einer definitiv nicht mehr realisierbaren Aussenstufe nach wie vor für legitim...

    ...erwarte ich nicht , sondern eher die Expertenmeinung zu beschriebenen Sachverhalten, insbesondere inwiefern diese tatsächlich als schädliche Mangel anzusehen sind oder lediglich "nur" nicht optimal. Oft ist jedoch dann auch hier im Forum unter den Fachleuten die Meinungen sehr divergent - das macht es für den Laien nicht einfacher...

    ...da hab ich Dein Profilbild wohl missverstanden ;)

    Danke Dir trotzdem nochmal für Deine Meinung!
     
  8. #8 Gast036816, 19.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Ansgar Ragentor - auffällig bei deinen beiträgen ist sofort die frage nach abzug beim gü. vertragsstrafe wurde nicht vereinbart, ist nicht toll für dich, aber du hast bestimmt den vertrag vor unterzeichnung zum prüfen bekommen. dabei hast du das übersehen und im nachhinein ist da nichts mehr zu ändern. einen automatischen, nach gesetzeslage geregelten, anspruch einer vertragsstrafe gibt es nicht. jetzt versuchst du bei jedem mangel ein paar euro zu refinanzieren. das ist nicht verwerflich, das wird meistens unterschätzt.

    konzentrier dich auf den endspurt, dass dein einzug klappt.

    wenn du für deine fehlende stufe etwas in abzug bringen möchtest, dann musst du klar - schwarz auf weiss - in form einer gutachterlichen feststellung nachweisen, was falsch gemacht worden ist. nur mal so am rand: fehlt dir die eingangsstufe, neigung im weg von der strasse bis zum eingang passt nach plan, dann kann das eine falsche höheneinmessung vom gebäude zur folge haben. gründe und ursachen können vielfältig sein. das einzige was du ohne SV machen kannst, du verhandelst mit deinem gü über einen preisnachlass von ein paar euro für die nicht eingebaute stufe.

    da dir niemand im forum die argumente für nachträglichen preisrabatte liefern kann, musst du mit den hier eingestellten antworten rechnen. ich wünsche dir viel erfolg, dass dein endspurt klappt.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2012
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    Wahrscheinlich haben die genauso rumgeeiert wie Du - und am Ende wieder die falschen Partner genommen.

    Du brauchst einen Baurechts-RA und einen eigenen SV, der mit dem RA zusammenarbeitet. Das ist wie beim Fußball:
    Einer gibt die (fachlichen) Vorlagen - der SV - der andere versenkt diese - der RA!
     
  10. Baumal

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    ich verstehe dieses rumgeeiere gar nicht.
    sei doch zufrieden, wenn er das BVH ohne stufen realisiert.

    im alter ist jede stufe eine stufe zuviel!
     
  11. #11 susannede, 19.07.2012
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    ...und wo soll da jetzt noch eine Stufe rein ?

    Gefälle 1% ist gar nix, im besten Fall heißt das: kein Gegengefälle.

    Da eine Stufe nicht weniger als 15 cm haben sollte,
    wäre der Abstand von der Haustür zur Straße dann größer 15 m ?
    Jaaa ?

    Ich denke eher, dass hier gar keine Stufe baubar ist
    und deshalb ist vom GÜ auch keine ausgeführt.
    Außer Du bestehst auf einem Gegengefälle zum Haus,
    damit Dir jeder Platzregen das Haus flutet.
    (Ziel einer Stufe wäre aber das Gegenteil).

    Dass die Straße nach Deinem Grundstück höher oder tiefer angelegt wird,
    ist einer Deiner Tagträume.
    Hier geht es maximal um ein paar Zentimeter,
    die Kanalschächte dürften ja wohl schon sitzen.
     
  12. #12 Gast036816, 19.07.2012
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    Gast036816 Gast

    hallo Susanne - ich fürchte der gü hat das haus 15 - 18 cm zu tief gesetzt - beim vermessen hat man sich vermessen oder irgend etwas anderes. ich habe das bisher so verstanden 1 % gefälle vom haus zur strasse plus stufe waren geplant, nur noch das gefälle kann jetzt realisiert werden.
     
  13. #13 susannede, 19.07.2012
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    Das meine ich ja - dass man in die Pläne guckt und prüft.
    Sowas merkt man erst beim Einzug, gell ?
    Und dann diskutiert man und der GÜ hat immer das letzte Wort
    und dann schreibt man seinen Kummer ins Bauforum.
    So läuft das.

    Wenn das Haus auf der falschen Höhe gebaut ist,
    widerspricht dies auch der Genehmigung.

    Aber das ist ja alles nicht so schlimm,
    drück Ansgar € 5,50 in die Hand und er ist zufrieden.

    Nachtrag: 1% ist immer noch kein "Gefälle".
     
  14. Baumal

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    dann ist es doch prima, sollte der vermesser sich vermessen
    haben. weshalb benötigt man unbedingt 2 aussenstufen um in sein wohnhaus
    zu gelangen?

    an der genehmigung, muß natürlich nachgearbeitet werden...:D
     
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